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[Strafrecht] Sachbeschädigung durch Minderjährigen?

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Raisy
Alt 28.08.2007, 23:43   #1
Frage Sachbeschädigung durch Minderjährigen?

Folgendes ist passiert:
Ein Freund von mir, 14 Jahre jung, hat gemeinsam mit ein paar anderen, älteren Freunden einen Blechtisch im Burggarten zertreten,der da schon seit 08.08.2007 verbeult herumliegt.
Als heute die Polizei kam,und den 14 jährigen fragte,wer das gewesen sei, sagte der eine Polizist,er könne ruhig Namen nennen,niemandem würde etwas passieren.
Also hat mein Freund,dumm wie er ist, geantwortet,woraufhin er auf die Polizeiwache geschleppt wurde.
Meine Frage:
Dürfen Polizisten SO eine Aussage erwirken??
Und was erwartet meinen 14 jährigen Freund jetzt an Strafe??
danke fürs Lesen....
 
 
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rippchen
Alt 28.08.2007, 23:51   #2
Standard

Ab 14 bist du normal strafmündig. aber ich denke nicht das die Polizisten so drauf sind und es eher bei einer mündlichen Verwahnung oder ähnliches Belassen.
 
 
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Raisy
Alt 28.08.2007, 23:52   #3
Standard Anzeige

Er meinte der Besitzer des dämlichen Blechtisches hätte Anzeige erstattet.
Ändert das was...?
 
 
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Abe
Alt 29.08.2007, 01:18   #4
Standard

Ja, denn wenn Anzeige erstattet wird, ist die Polizei verpflichtet die Übeltäter zu 'bestrafen'. Sie können dann kein Auge zudrücken.

Wenn sie unter 14 Jahre alt sind werden wohl die Eltern dafür haften müssen, denn sie haben die Aufsichtspflicht. Ich glaube aber nicht, dass die älteren Jungs viel zu befürchten haben.

Mein Tip: Sie sollen zu dem Besitzer gehen, sagen dass sie den Schaden ersetzen, sich entschuldigen und ihn bitten die Anzeige zurückzuziehen. Wenn er das macht sind alle zufrieden, niemand hat Stress und alle können wieder in Ruhe schlafen.

Abe
 
 
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Jumpy
Alt 29.08.2007, 08:06   #5
Standard

Mein Tip: Sie sollen zu dem Besitzer gehen, sagen dass sie den Schaden ersetzen, sich entschuldigen und ihn bitten die Anzeige zurückzuziehen. Wenn er das macht sind alle zufrieden, niemand hat Stress und alle können wieder in Ruhe schlafen.
Guter Tipp, eventuell kann man den Schaden (mit etwas Geschick) von einer Haftpflicht-Versicherung ausgleichen lassen.

Infopaste WIKI:
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Kinder, die jünger sind, können damit nicht bestraft werden.
Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z.B. Haftung für Aufsichtsplichtsverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 08:09   #6
Standard

Das glaub ich aber nicht - sofern man nicht noch ein Verbrechen begehen will (Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt)
 
 
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Jumpy
Alt 29.08.2007, 08:14   #7
Standard

Das hat damit überhaupt nicht zu tun, es ist wohl eher so, dass u.U.eine Haftpflicht aufgrund der Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist ? ?
Eltern haften für ihre Kinder Je nach Vertrag ggf. auch im Falle der Fahrlässigkeit.
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 08:17   #8
Standard

Sachbeschädigung (und schon überhaupt wenn sie absichtlich geschehen ist) in keinem Fall mitversichert.
Du kannst so was nicht mit einem 5jährigen vergleichen der mit einem Stein die Lackierung eines Autos zerkratzt.

14jährige sind da schon anders zu werten und werden von den Versicherungen auch gewertet
 
 
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Jumpy
Alt 29.08.2007, 08:33   #9
Standard

Wenn er das 14 Lebensjahr vollendet hat, wird es wohl nicht gehen. Ansonsten besteht schon die Möglichkeit über die Eltern den Schaden geltend zu machen. Dann würde auch die Versicherung u.U. greifen.
Da oben aber steht
Ein Freund von mir, 14 Jahre jung
denke ich mal, wirst du recht behalten
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 08:35   #10
Standard

Und ich denke mir wenn einer 14 Jahre alt ist dann sollte er wissen was zu tun ist und was nicht tolerierbar ist.
Ein Tisch wird wohl nicht die Welt kosten - aber es sollte ihm eine Lehre (Auchtung: nicht Leere ) sein.
Und das mit der Entschuldigung an den Geschädigten ist, meiner Meinung nach, so wie oben erwähnt, wirklich sehr wichtig.
Wenn man schon mal Sch... baut dann sollte man Manns genug sein für sein Fehlvergehen einzustehen und sich dafür zu entschuldigen.
 
 
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Raisy
Alt 29.08.2007, 12:15   #11
Standard

Danke Leute,ich werd ihm mal die Meinung sagen und dann schaun was wir machen können,jetzt kommt er sowieso ins Internat,eine schlimmere Bestrafung fällt seinen Eltern sowieso nicht mehr ein....
Danke vielmals
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 12:26   #12
Standard

Zitat von Raisy
Danke Leute,ich werd ihm mal die Meinung sagen und dann schaun was wir machen können,jetzt kommt er sowieso ins Internat,eine schlimmere Bestrafung fällt seinen Eltern sowieso nicht mehr ein....
Danke vielmals
Nur wegen der Sache oder hat es da schon mehr gegeben?
 
 
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Raisy
Alt 29.08.2007, 12:28   #13
Standard

hmmmm,ein paar verwarnungen wegen Sprayen und wegen Unruhestiftung oder sowas hat er schon bekommen,aber von der Wache abgeholt werden musste er noch nie.
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 12:29   #14
Standard

Tja, da fragt man sich wer versagt hat
 
 
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Raisy
Alt 29.08.2007, 12:40   #15
Standard

Er macht das nicht wirklich absichtlich,nur ab und zu kommt er auf dumme Gedanken weil er gerne zündelt und weil lauter pubertierende Burschen auf einem Haufen ohne eine halbwegs vernünftige Person ohnehin nur Blödsinn machen.....
War halt dumm das ich gestern nicht dort war,ich hät ihn sicher davon abhalten können,aber ich kann ja nicht immer aufpassen,oder??
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 12:45   #16
Standard

dafür wären seine Eltern von Haus aus verantwortlich ihm beizubringen was man darf oder nicht.
Doch leider rennt heutzutage einiges anders als früher.
 
 
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Raisy
Alt 29.08.2007, 12:55   #17
Standard

Ja,aber wozu hat man Freunde...?
Fühl mich jetzt irgendwie ein bisschen schuldig,schließlich hatte ich gestern vor noch hinzukommen und hab dann in letzter Minute abgesagt..
Naja,passiert ist passiert,mit seinen Eltern kann man oft nicht reden.
 
 
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Alaskaboy
Alt 29.08.2007, 13:07   #18
Standard

Zitat von Raisy
mit seinen Eltern kann man oft nicht reden.
Das ist ja das Traurige an der Sache
 
 
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Jumpy
Alt 29.08.2007, 13:16   #19
Standard

Schliesst euch doch einfach mal zusammen und geht zu dem Geschädigten hin und macht ihm den Vorschlag, dass ihr für den Schaden aufkommen wollt und das er die Anzeige doch bitte zurückziehen möchte. Vielleicht hat der TYP sogar mehr Verständnis für euch als ihr denkt. Der andere positive Aspekt wär, sollte es zu einer Strafsache kommen, wird diese "Geeste" sicherlich einen strafmindernden Effekt haben.
 
 
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Saman
Alt 01.09.2007, 11:41   #20
Standard

Die Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Dieser Text ist genauso ein Unfug wie der Haftungsausschluss an Garderoben bei denen man gegen eine Gebühr seine Klamotten abgibt.

Die Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Um bei einem 14 Jährigen Jugendlichen die Aufsichtspflicht zu verletzen, reicht es nicht, ihn alleine umherziehen zu lassen.

Die Haftpflichtversicherung haftet nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, daher fällt diese auch weg.

Die Anzeige wird persönlich gegen den 14 Jährigen Jungen gerichtet und sollte dieser nicht in der Lage sein den Schaden zu bezahlen, so wird ein Titel erwirkt der dann irgendwann beglichen wird.

Gruß
 
 
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seele
Alt 01.09.2007, 14:27   #21
Standard

Dieser Text ist genauso ein Unfug wie der Haftungsausschluss an Garderoben bei denen man gegen eine Gebühr seine Klamotten abgibt.
Kommt auf die Situation an...
 
 
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Saman
Alt 02.09.2007, 19:13   #22
Standard

Zitat von seele
Kommt auf die Situation an...
Da hast du Recht, jedoch ist die Situation in den meisten Fällen genau so, das es passt.
 
 
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Ganja Gnom
Alt 02.09.2007, 21:18   #23
Standard

Ich finde das okay wenn er mal zu spüren kriegt dass mann auch bestrafft werden kann für den Mist den mann baut, denn eigentlich kann ihm ja nichts passieren. Der bekommt 100 pro keine vorstrafe und wird nur den Tisch zahlen müssen.
Aber seine Eltern sind wirklich nicht die besten ihn wegen ein bisschen Schwachsinn gleich ins Internat zu stecken?!

P.S. Dein Freund muss wirklich ein trottel sein um sich im Burggarten von der Polizei erwischen zu lassen XD Ich bin selber oft dort und hab mich manchmal so eingeraucht dass ich nicht normal gehen konnte XD, und auch wenn Polizisten da waren hat mich niemand erwischt, also ja er hat seine Strafe verdient
 
 
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