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Rufmord? Verleumdung? oder wie?

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Victim
Alt 20.01.2002, 16:10   #1
Unglücklich Rufmord? Verleumdung? oder wie?

Hi Leute (vor allem @Sandman !!)

gegen mich(23) will jemand(52) klagen, weil ich erzählt hab, er hätte sein Diplom gekauft!

Erzählt hab ich das nur meinem Kumpel (dem Freund seiner Tochter), hab ihm aber gleichzeitig gesagt, dass ich es nur gehört hätte und ich nur vermute, dass das stimmt!

Irgendwie hat der Kerl (der gegen mich klagen will) davon Wind bekommen und ich hab gehört er wolle gegen mich klagen, hat er eine Chance?

Bitte schreibt mir eure Meinung.

Danke
 
 
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asdf
Alt 20.01.2002, 16:15   #2
Beitrag

wenn du wirklich nur gesagt hast, dass du das gehört hast und vielleicht vermutest, dass was dran sein könnte glaub ich dürfte dir eigentlich nichts passieren können.

und ansonsten, weiß nicht, ob das wirklich so ernsthafte folgen nach sich ziehn wird, glaube ich eigentlich eher nicht.

dude müßte sich doch da auskennen *G* wie war das ?
 
 
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daRaider
Alt 20.01.2002, 16:29   #3
Beitrag

nix passiert da. strafrechtlich ist sowas net relevant und zivilrechtlich wirds ihm wohl zu teuer sein und nutzen hats ja eh keinen. wenn jemand von allen für ein kinderficker gehalten wird, bringts ihm auch nix wenn er den typ verklagt der sowas behauptet, schliesslich denken die leute immernoch das selbe
 
 
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SpY
Alt 20.01.2002, 23:51   #4
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Dude:
nix passiert da. strafrechtlich ist sowas net relevant und zivilrechtlich wirds ihm wohl zu teuer sein und nutzen hats ja eh keinen. wenn jemand von allen für ein kinderficker gehalten wird, bringts ihm auch nix wenn er den typ verklagt der sowas behauptet, schliesslich denken die leute immernoch das selbe <hr></blockquote>

erzähl das ma dem 52jährigen opa.. meinste der kommt auf sowas?
der sieht doch nur die blinde wuht nehm ich ma an und den triuph einem der sowas erzählt eine reinwürgen zu können
 
 
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asdf
Alt 21.01.2002, 00:27   #5
Beitrag

wenn es ihm im endeffekt nichts als aufwand und anwaltskosten und eventuell auchnoch gerichtskosten bringt, hat er dir nicht wirklich eine reingewürgt.
 
 
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SpY
Alt 21.01.2002, 00:51   #6
Beitrag

ja aber ich meinte ja das man in seiner blinden wuht net weiter drüber nachdenkt wenn ich suaer bin is mir auch alles scheiß egal...
 
 
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Rons Robert
Alt 21.01.2002, 03:58   #7
Beitrag

kommt drauf an ob du n DorfDepp bist oder schon etwas mehr in deinem kaff zusagen hast. Was ich aber mit deinen 23 jörchen nicht glaube.

&lt;---- hat Katzen) Vater mit erlich erworbenem Diplom
[img]graemlins/mecry.gif[/img]
auch in dem Alter

Können giftig werden.
nich unterschätzen!!!!

P.S.:
Wie wärs mit entschuldigung? Kommt bei manch einem überkantitelten gut an. Check des mal ausi

[ 21. Januar 2002: Beitrag editiert von: Board ]</p>
 
 
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Plauze

Hmmm da sag ich mal lächerlich... Was will der dir denn? nix hast halt im privatem einem Kumpel einen verdacht geäussert... hast es ja nicht rumpsaunt... da passiert nix....

Aber mal ehrlich... du hast da nen Tollen Freund, der das dann sofort weitertratscht nenene
 
 
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Victim
Alt 21.01.2002, 12:09   #9
Reden

@Board

Ich weiss zwar nicht was das mit dem "Ansehen" im Dorf zu tun haben könnte aber egal.

Wofür sollte ich mich entschuldigen es ist ja die Wahrheit !!! Ich kenne jemanden aus seiner Abschlussklasse (gehört zur Familie) der es 100% bestätigen wird !

Aber is ja egal ich hab ja "nur" gefragt ob das wahr ist(im freundeskreis 1 oder 2), bzw. gasagt dass ich es gehört hätte.



[ 21. Januar 2002: Beitrag editiert von: Victim ]</p>
 
 
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daRaider
Alt 21.01.2002, 12:42   #10
Beitrag

apropos "getroffene hunde bellen"
 
 
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Rons Robert
Alt 21.01.2002, 19:32   #11
Beitrag

warum das mit dem ansehen was zu tun hat?

ganz einfach.

Wenn du viele kontakte z.b zur Führungsriege in Vereinen etc. hast dann denkt der du würdest ihn überall dort schlecht machen wollen.

Das kann sein Ansehen natürlich empfindlich ankratzen. Dewegen will er DEM vorbeugen.

Und wie Dude schon geschrieben hat,
"getroffene hunde bellen"

Deswegen hat mein vater in einer ähnlichen Sachen nix unternommen.

----
Wofür sollte ich mich entschuldigen es ist ja die Wahrheit !!! Ich kenne jemanden aus seiner Abschlussklasse (gehört zur Familie) der es 100% bestätigen wird !


Aber is ja egal ich hab ja "nur" gefragt ob das wahr ist(im freundeskreis 1 oder 2), bzw. gasagt dass ich es gehört hätte.
----

hmm Schwieriger Fall, kann ich dir nich wirklich weiterhelfen.
mal abwarten was sandman dazu "rät".

[ 21. Januar 2002: Beitrag editiert von: Board ]</p>
 
 
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Victim

sandman bitte hilf mir [img]graemlins/mecry.gif[/img]
 
 
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sandman
Alt 24.01.2002, 17:46   #13
Beitrag

Na gut, : Es kommen 1) Beleidigung, 2) üble Nachrede und 3)Verleumdung in Betracht.

Dies sind Normen des Strafrechts, zivilrechtlich ist da kaum was zu machen.

Zu 1.: Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen. Erforderlich st eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung in dem Sinne, dass dadurch dem Betroffenen der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen wird. (+), trifft zunächst zu.

(...) Bei Tatsachenbehauptungen wird vorrausgesetzt, dass diese in den wesentlichen Punkten unwahr sind. Wenn die Unwahrheit nicht festgestellt werden kann, ist der Täter frei zu sprechen.

è Wenn also die Behauptung wahr ist, kann es keine Beleidigung sein.

Zu 2.: Üble Nachrede erfordert ein Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, in Beziehung auf einen anderen, welche geeignet ist diesen verächtlich zu machen und / oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist.

... Verächtlichmachen und Herabwürdigen erfassen alle Aspekte des Ehrbegriffs – Angriff auf den sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert..

Verbreiten: bedeutet die Mitteilung einer ehrenrührigen Tatsache als Gegenstand fremden Wissens und fremder Überzeugung... trifft hier zu..

Strafausschließungsgründe: Die Wahrheit der Aussage! Wenn diese (-), gehen die Zweifel zu Lasten des Täters.

Zu 3.: Verleumdung – entfällt, da hier der Täter bewusst falsche Behauptungen verbreitet.

Also, wenn die Geschichte wahr ist, hast du nix zu befürchten. Wenn nicht, kommen §§ 185, 186 StGB in Betracht. Ansonsten kann man das nur als Missverständnis darstellen, diese Behauptung also so nie gemacht zu haben, zumal diese ja über einen dritten übermittelt wurde.
(Kinder, ihr kommt aber auch immer in eine Scheiße rein, man man....)
 
 
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Rons Robert
Alt 24.01.2002, 19:34   #14
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von sandman:
(Kinder, ihr kommt aber auch immer in eine Scheiße rein, man man....)<hr></blockquote>

rofl der ist laut seinem Profil 25
 
 
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