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Ruecktritt vom Vertrag bei schlechter Serviceleistung ?

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Independent
Alt 27.03.2004, 13:17   #1
Standard Ruecktritt vom Vertrag bei schlechter Serviceleistung ?

Hallo zusammen,

hab hier mal nen Problem mit dem eigentlich sonst sehr gutem Siemens Mobile Service. Vor ca. 8 Wochen hab ich mein Xelibri 5 zu Siemens zur Reperatur geschickt. Nach einer Woche hiess es das Geraet koenne nicht repariert werden ich wuerde ein neues bekommen - soweit sogut seitdem sind fast 2 Monate vergangen und jedesmal heisst es nur die neuen Geraete waeren noch nicht eingetroffen ich solle mich doch gedulden. Langsam hab ich die Schnauze aber so voll dass ich jetzt von Siemens mein Geld zurueckhaben will - ich glaube bei sowas kann ich drauf bestehen vom Vertrag zurueck zu treten jetzt hab ich aber noch ein Problem. Habe das Geraet nicht direkt bei Siemens sondern ueber einen Haendler gekauft muss der haendler jetzt bei Siemens die Ansprueche geltend machen ? Oder gibt es ausser der Geld zurueck sache vielleicht noch eine andere Moeglichkeit da ich das ding sowieso dann wieder verkaufen moechte so Zubehoer noch abzustauben als Dankeschoen fuers warten ?
 
 
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prof_robotnick
Alt 27.03.2004, 13:22   #2
Standard

du hast einen vertrag mit dem händler geschlossen. also ist auch der händler dein ansprechpartner.

du hättest mit dem ding also zum händler gehen müssen und der hätte es einschicken müssen.
das problem ist jetzt halt, dass du einen vertrag mit dem händler hast und nicht mit siemens. deshalb, glaube ich, bleibt dir nichts anderes übrig als zu warten...
 
 
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Perser
Alt 27.03.2004, 15:59   #3
Standard

Also ein MUSS gibt es nicht, du kannst es selbst machen oder über den Händler. Problem ist halt oft nur das die Händler besser behandelt werden und zudem müssen Privatkunden meist auch noch "Admistrative Gebühren" verrichten, wenn sie eine Garantieleistung auf direktem Wege beanspruchen.
 
 
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HHai
Alt 27.03.2004, 17:04   #4
Standard

auf jeden Fall gibt es da gesetzlich festgelegte Wartezeiten,
das hab ich mal inner CT vor nem Jahr oder so gelesen ...
 
 
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juan
Alt 29.03.2004, 15:37   #5
Standard

Also du müsstest bevor du irgendwas einklagst die Leute erst mal anmahnen (ist so bei schlecht-Lieferung) und sagen so ich warte noch z. B. 2 Wochen (die Frist muss aber angemessen sein) und dann will ich ein Schadensersatz (falls du einen Schaden hattest) oder ich trete zurück und Schadensersatz.

Weil ich nicht genau weiß wie sich das mit händler und Siemens beläuft würde ich sagen schreib erstmal ne Mahnung und dann warte was sie dir Antworten. Kann nicht schaden
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 29.03.2004, 16:06   #6
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Also, Siemens unternimmt gerade den ersten Nachbesserungsversuch. Dieser Nachbesserungsversuch muss in einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit unternommen werden. Wenn Siemens nicht Nachbessern kann oder will, hast du die möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten.
An deiner Stelle würde ich mich da mal in einer Verbraucherzentrale schlau machen!
Dafür sind die da!
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 29.03.2004, 23:45   #7
Standard

Hm, das beunruhigt mich gerade... mein MT50 hat einige Macken, den Händler gibts nicht mehr, also muss ich mich wohl direkt an Siemens wenden. Hoffe mal, dass das bei mir nicht so lange dauern wird
 
 
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juan
Alt 30.03.2004, 09:53   #8
Standard

Mir fällt grad so ein dass wenn du "Admistrative Gebühren" (Zitat) du ein Vertrag mit SIEMENS eingehst, vielleicht kannst du die durch die Verspätung verweigern oder so. Und Boehser Onkel hat recht (ich verbessere mich) wenn er sich selbst mahnt, verweigert oder nicht bereit ist entfällt die Mahnung
 
 
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juan
Alt 30.03.2004, 09:59   #9
Standard

Verdammt ich muss mich immer verbessern:
"wenn du "Admistrative Gebühren" zahlen musst, gehst" dass muss es heißen
 
 
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Filmazoid
Alt 30.03.2004, 16:50   #10
Standard

Original geschrieben von BoEhSeR OnKeL
Also, Siemens unternimmt gerade den ersten Nachbesserungsversuch. Dieser Nachbesserungsversuch muss in einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit unternommen werden. Wenn Siemens nicht Nachbessern kann oder will, hast du die möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten.
An deiner Stelle würde ich mich da mal in einer Verbraucherzentrale schlau machen!
Dafür sind die da!
Es sind gesetzlich 2 Nachbesserungsversuche gestattet, erst dann darf er Ansprüche geltend machen.
 
 
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Independent
Alt 31.03.2004, 20:38   #11
Standard

So hallo erstmal,

Wollt mal kurz ein Update geben...nachdem ich gestern nochmal bei der Hotline den Status abfragen wollte und dann sauer mit dem Rücktritt vom Vertrag gedroht habe war doch heute wirklich ein original verpacktes Xelibri 5 bei mir zu hause..mit akku , nigelnagelneu...geht doch Siemens
 
 
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