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Rücknahme wegen falscher angaben?!?!

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Toxicution
Alt 18.05.2005, 12:57   #1
Standard Rücknahme wegen falscher angaben?!?!

tag zusammen,

ich hab folgendes problem: habe am 29.3.2005 bei md-tuning.de einen k&n 57i Luftfilterkit bestellt. der hatte dann auch lieferzeit und kam dann am 12.04.2005 bei mir per nachnahme an. am 15. und 16.Mai 2005 hab ich dann neben anderen dingen am auto auch diesen luftfilter (eintragungspflichtig) eingebaut. am 17.Mai 2005 bin ich dann zu abnahme zur dekra gefahren. dort wurde auch alles eingetragen bis auf den luftfilter. das problem: leistungsangabe im gutachten (71kW) und leistung des autos (59kW) stimmen nicht überein.
nach einigen telefonaten musste ich dann feststellen, dass es garkein "echtes" gutachen für meine 59kW gibt. im onlineshop stand allerdings, dass ein gutachten für den 59kW motor vorhanden ist.

jetzt kann ich den filter leider nicht eintragen lassen.
muss der shop den jetzt zurücknehemn??? es wurden ja dadurch falsche angaben gemacht....is halt nur schon ca 1 monat her

bitte um schnelle antworten


so long
 
 
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eneib
Alt 18.05.2005, 13:06   #2
Standard

Ich glaub irgendwo im BGB steht, dass wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, den man nicht abgeschlossen hätte, wenn man richtig informiert gewesen wäre, der Vertrag dann ungültig ist. Du musst dann bei Feststellung der Tatsache UNVERZÜGLICH und ohne schuldhaftes Verzögern (irgendwie so ähnlich formuliert) den Kaufvertrag anfechten.
§§ kann ich dir erst heut Abend sagen, wenn ich zu Hause bin. (Ich glaub aber, das steht im BGB ziemlich weit vorne, irgendwas im 100er-Bereich.)
 
 
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Toxicution
Alt 18.05.2005, 13:44   #3
Standard

danke schonmal für die erste hilfe
 
 
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dotcom
Alt 18.05.2005, 14:01   #4
Standard

gar kein langes Federlesen. Anbieter anschreiben das du wegen falscher Angaben vom Vertrag zurück trittst und an welche Adresse du das Teil zurückschicken sollst... fertsch
 
 
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Felicitas
Alt 18.05.2005, 14:02   #5
Standard

juup, der vertrag ist anfechtbar wenn nicht sogar nicht.

irrtum seitens des anbieters oder arglistige täuschung.
 
 
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Toxicution
Alt 18.05.2005, 14:14   #6
Standard

auch wenns schon ca 1monat her is?? telefon is dauernd besetzt bei denen :/
 
 
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eneib
Alt 18.05.2005, 14:28   #7
Standard

Du hast es ja erst jetzt bemerkt und kannst es daher jetzt erst anfechten. Wenn du telefonisch keinen erreichst schick ein Fax oder so. Damit kannst du auch beweisen, dass du angefochten hast.
 
 
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Felicitas
Alt 18.05.2005, 14:38   #8
Standard

erst telefonisch absprechen, dann das gespräch schriftlich festhalten und dann denen via post oder fax zukommen lassen.

wichtig: telefonpartner notieren und diesen auf dem schreiben direkt ansprechen.
 
 
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mephisto
Alt 18.05.2005, 14:45   #9
Standard

Der Vertrag ist aufgrund von Irrtümern nichtig, d.h. du hast falsche angaben gemacht / bekommen und aufgrund dessen kannst du den Vertrag für nichtig erklären und das Teil umtauschen!

Wichtig ist wirklich (!!), dass du dir alles protokollierst .. wenn die dir ans Bein pinkeln wollen, hast du alles schriftlich und kannst das zur not vorlegen! =)
 
 
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Toxicution
Alt 18.05.2005, 14:55   #10
Standard

hab denen jetzt eine email geschickt und diese an den freund meiner mutter weitergeleitet. sozusagen als beweis....
 
 
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Felicitas
Alt 18.05.2005, 15:33   #11
Standard

soweit ich weiß werden emails vor gericht nicht als beweis anerkannt. sprich ich glaube wenn du das per mail machst hast du trotzdem nichts in der hand.

aber ich kann mich auch irren.
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 18.05.2005, 20:21   #12
Standard

Würde ich auch sagen, eine E-Mail ist jedenfalls extrem einfach zu fälschen. Höchstens in Verbindung mit den Serverlogs könnte ich mir vorstellen, dass das als Beweis anerkannt werden kann.
 
 
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Toxicution
Alt 20.06.2005, 14:34   #13
Standard

is zwar schon ne zeit her, wollte aber dennoch berichten das ich das geld anstandslos zurückerstattet bekommen habe

so long
 
 
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eneib
Alt 21.06.2005, 19:32   #14
Standard

Na, das ist doch erfreulich. Manchmal muss man sich halt gar nicht son Kopp machen...
 
 
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