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Rücklastschrift...

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ANSI Lady
Alt 15.07.2005, 10:22   #1
Standard Rücklastschrift...

Habe gerade eine Mail meines Providers bekommen :

leider musste unsere Buchhaltung soeben feststellen, dass unsere eingezogene Lastschrift in Höhe von 11,88 Euro wieder zurückgebucht wurde. Durch eine Rückbuchung (Nichtbezahlung) entstehen Kontogebühren in Höhe von 5,50 Euro, die die zuständige Bank unserem Unternehmen in Rechnung stellt. Für diese anfallenden Kosten muss der Kunde (Kundenverschulden) aufkommen. Diesen Hinweis können Sie ebenfalls unseren AGBs entnehmen.

Rechnungsbetrag: 11,88 Euro
Kontogebühren: 5,50 Euro
Bearbeitungsgebühren: 3,00 Euro

Gesamtbetrag: 20,38 Euro
Fakt ist ich habe dort vor einer Woche den Auftrag gegeben meine Domain bei denen zu Hosten. Ich habe aber nirgendwo unterschrieben das die einfach von meinem Konto Geld abbuchen dürfen
Hat sich das nun geändert und jeder darf von meinem Konto Geld abbuchen wie er mag oder wie ?

Wenn das bei denen in den AGB steht hab ich doch noch lange nix unterschrieben, oder ? Das ging bisher alles ohne Unterschrift, nur mit klicken auf Buttons ab.

Is das so rechtens ?

Gruß &&
ANSI
 
 
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asdf
Alt 15.07.2005, 10:39   #2
Standard

Ich denke ma, spätestens wenn du Bezahlung per Lastschrift gewählt hast wirds schon rechtens sein.
Ich mein du mußt ja angegeben haben wie du bezahlst, oder nich?

Selbst wenn das nich angegeben wurde, isses doof die Kohle dann wieder zurückzubuchen..
Is doch blödsinnig, wenn man es sowieso bezahlen muss/will die Kohle wieder zurückzubuchen, is doch klar, dass das zumindest mehr Aufwand und wohl auch mehr Kosten verursacht, als die den Betrag abbuchen zu lassen und darauf hin per Brief, Mail oder telefonisch zu denen Kontakt aufzunehmen und die Zahlungsart zu ändern.


edit:
Falls es nich selbst zurückgebucht hast, sondern das Konto einfach leer war, is natürlich auch nich besser.
 
 
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AnnA
Alt 15.07.2005, 10:42   #3
Standard

Mußtest du deine Kontonummer un Bankleitzahl angeben?

Du mußt glaub ich nicht unbedingt was unterschreiben,wenn man dich vorher darauf hinweißt,das wenn du jetzt klickst du bestätigst das man von deinem Konto Geld abbuchen darf,is das,glaube ich auch rechtens.
Aber normalerweise kann man sich das aussuchen,ob die abbuchen dürfen oder du überweisen möchtest.
 
 
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El Sparko
Alt 15.07.2005, 10:57   #4
Standard

dann schreib denen ne mail in der steht dass du die einverständnis zur lastschrift zurückziehst. das selbe sagst du auch deiner bank. in zukunft besser drauf achten welche verträge man schließt. für ne lastschrift brauchts wirklich nur die aussage "ich ermächtige xyz geld von meinem konto blah einzuziehen", und kontrolliert wird das auch nicht groß.
 
 
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PowerWapiti
Alt 15.07.2005, 13:32   #5
Standard

das stand doch sicher alles in den AGBs mit den Kosten
 
 
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Perser
Alt 15.07.2005, 15:58   #6
Standard

Der Punkt der Einzugsermächtigung ist kein Teil der AGB und darf auch nicht als notierter Punkt der AGB geführt werden, weil der Kunde für die Zulassung des Lastschriftverfahrens eine eigenständige Urkunde unterzeichnen muss die dem Unternehmen erlaubt das Geld abzubuchen.

Wäre ja schön wenn wir alle unwissen nun per Lastschriftverfahren bezahlen...
 
 
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PowerWapiti
Alt 15.07.2005, 20:03   #7
Standard

also bei eBay oder anderen AGBs habe ich mal was von Rücklastschrifts Kosten gelesen.. d.h. man muss 7 Euro bei misslungener Lastschrift zahlen z.B...
 
 
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Perser
Alt 15.07.2005, 20:11   #8
Standard

Ja, wie Regelung die dann halt erklärt was im Falle der Lastschrift passiert wird ja in der AGB aufgeführt, aber es darf niemals in der AGB verlautbarungen geben die einen automatisch zum Lastschriftkunden macht wenn man sich normal bei einem Dienst anmeldet.

Bei eBay geht das mit der Lastschrift ja auch nur wenn man es persönlich einstellt und somit sein Einverständnis für das Lastschriftverfahren erteilt.
 
 
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PowerWapiti
Alt 15.07.2005, 22:28   #9
Standard

jop.. und wenn sie dann Ihre Kontodaten eingibt und Lastschrift wählt ist ja alles rechtens
 
 
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ANSI Lady
Alt 16.07.2005, 15:24   #10
Standard

quelle : http://www.webspace-verkauf.de
3. Preise und Zahlung
...

Die Rechnungen werden per E-Mail versandt. Alle gestellten Rechnungen an den Kunden werden per Lastschrift eingezogen. Der Einzug findet innerhalb von 5 Tagen statt. Alle Rechnungen werden immer vom 01. bis spätestens 10. des jeweiligen Monats ausgestellt und per Lastschrift vom angegebenen Bank-Konto eingezogen. Der Kunde erlaubt Webspace-Verkauf.de mit der Bestätigung des Online-Bestellformulars den Lastschrifteinzug vom angegebenen Bank-Konto für die anfallenden Kosten. Eine gesonderte Einzugsermächtigung des Kunden wird nicht benötigt. Bei einer Rückbuchung (Nichtbezahlung) des Kunden, ist Webspace-Verkauf.de berechtigt eine Kontogebühr in Höhe von 5,50 Euro zu berechnen. Webspace-Verkauf.de ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung des für die Registrierung vereinbarten Preis vorzunehmen. Der Kunde kann nur unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von Webspace-Verkauf.de aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
Hab nirgends ein Häkchen zum automatischen Einzug der Rechnung geklickt. Nur Kontonummer angegeben und angeklickt das ich die AGB´s verstanden habe und Einverstanden bin.

Und weil ich denen nun eine Mail zukommen lassen habe in der steht das ich gemäß AGB erst zum 1. Zahle haben die mir nochmal 3 Eu draufgebrummt Hab mich anderweilig informiert und rausgefunden das ich eine extra Vereinbarung unterschreiben müsste...
Werde denen nun mal eine Mail schreiben..

[edit]
ACHTUNG : Dieses Thema schließt das Thema http://www.postpla.net/showthread.ph...147#post345147 mit ein !!!


weitere Links zu dem Thema :
Rücklastschrifgebühren sind ILLEGAL
http://www.finanztip.de/recht/bank/hh168.htm
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de...riftrueck.html
und das Urteil :
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo74566.htm

Einzugsermächtigung MÜSSEN mit der Bank vereinbart werden
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschrift.html
[/edit]

Gruß &&
ANSI
 
 
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Perser
Alt 16.07.2005, 15:55   #11
Standard

Hab ich dir doch gesagt!

Für das Lastschriftverfahren muss man immer ein Extra Einverständnis geben und es darf kein notierter Punkt in der AGB sein.

Aber gut nun hast du die Gewissheit über eine andere Stelle und kannst dagegen vorgehen!

Viel Erfolg!
 
 
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