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Rückgaberecht bei Individuellem...

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MrFantastic
Alt 09.12.2004, 22:16   #1
Frage Rückgaberecht bei Individuellem...

Hi!
Hab mir bei der Firme XYZ mit deren Software ein Fotobuch erstellt. Nun wollte ich die fertige Datei auf deren Server uploaden , was aber nach ca. 80% abgebrochen hat. Hab denen dann eine email geschrieben in der ich ausdrücklich mitteile, dass auf Grund von Verbindungsproblemen der Upload mit dem Dateinamen "blabla" nicht funktionierte und ich später nocheinmal die Datei mit dem nun aktuellen Namen "blabla_FINAL" hochladen werde um Mißverständnisse zu vermeiden. Das war ca.4 min nach dem mißglückten Versuch. Hab auch vergeblich versucht die Hotline zu erreichen. Später habe ich dann die Datei von einem anderen Rechner nochmal hochgeladen, was einwandfrei funktionierte.
Am darauffolgenden Tag bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom 6.12 und eine vom 7.12. In beiden teilen die mir mit, dass meine Dateien technisch einwandfrei seien. Habe aber
1.beide am 6.12 und
2.eine zu 80% fertige Datei, die technisch garnicht einwandfrei sein kann,
geschickt.
Sofort Hotline angerufen und die hat mir tatsächlich gesagt, dass beide Dateien schon in der Produktion sind und Sie nichts mehr machen können. Müsste also beide bezahlen.

- Was soll/kann ich jetzt tun?

Bitte um Mithilfe.
Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Mr.Fantastic
 
 
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an3
Alt 09.12.2004, 22:21   #2
Standard

Zahlung der einen einfach verweigern, da du ja unmittelbar den Fehler mitgeteilt hast. Du hast ja nicht abgebrochen und woran es lag ist insofern auch scheißegal, als das du den Fehler ja gemeldet hast. Nix zahlen! Versuchs sonst jetzt noch per E-Mail oder sonstigem zu regeln...

Sonst würde ich noch auf Hinweise etc. des Herstellers lesen. Steht da irgendwo irgendwie, was man machen soll, wenn der Upload abbricht? Wenn nicht, hast du ja in dem Sinne richtig gehandelt, als das du schnellstens per E-Mail bescheid gegeben hast. Dann können die dich auch mal...
 
 
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MrFantastic
Alt 09.12.2004, 23:18   #3
Standard

Hi!

So hatte ich mir das auch gedacht, bloß mit Einschreiben. Eine Mail an support@..... lässt sich halt gerne in den Mülleimer verschieben.

Trau dem ganzen jedoch trotzdem nicht.

- Hat irgendeiner vielleicht Fakten/Gesetzesauszüge/.... parat, mit welchen ich meine These stützen kann?

- Gibt es eigentlich einen festgelegten Zeitraum, in dem man mit einer email Antwort rechnen kann/darf?

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Mr.Fantastic
 
 
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mephisto
Alt 10.12.2004, 08:00   #4
Standard

hm ... also wenn du beim fotomenschen nen film entwickeln lässt, kannst du dir die bilder da auch ansehen und die, die dir nicht gefallen zurückgeben! da du die nich mitnimmst, musst du sie auch nicht bezahlen!

wenn dir meinetwegen von einem film nur ein bild gefällt, musst du das nur mitnehmenb und auch nur das eine bezahlen!

das ist also beim fotomenschen!


wasn das für ne firma XYZ??? .. dann könnten sich da mal mehrere geister durch die AGBs lesen und evtl. findet einer was, was die anderen übersehen!
 
 
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MrFantastic
Alt 10.12.2004, 08:48   #5
Standard

Hi!

@méphïstø: Nicht wenn das in den AGB geregelt ist, oder? Und beim Fotomenschen handelt es sich vermutlich nicht um dreistellige Beträge ;(
Da die AGB nicht so lange und NUR in der Software einlesbar ist, poste ich die hier mal:


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Fotobüchern bei der myPixx AG, Dr.-Müller-Str. 7, 92637 Weiden (nachfolgend als myPixx AG bezeichnet)
Stand: 01.07.2004

1. Vertragsgegenstand

Der Besteller erteilt myPixx AG den Auftrag zur Herstellung von einem oderer mehreren Fotobüchern. Vertragspartner des Bestellers ist myPixx AG. Die Bestellung ist ausschließlich in Verbindung mit der aktuellen Softwareversion und den aktuellen Preisen gültig. Diese können über die Internetseite www-fotobuch24-de bezogen werden.

2. Widerruftsrecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist ausgeschlossen, da die erstellten Fotobücher nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3. Haftung

myPixx AG haftet für die Zerstörung oder den Verlust von Bild- und Datenmaterial, Lieferverzug sowie in sonstigen Schadensfällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften.

4. Urheberrecht

Für die Inhalte der übertragenen Bilder und Texte ist der Besteller allein verantwortlich. Der Besteller versichert über die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonst erforderlichen Rechte zu verfügen. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Besteller und er hat myPixx AG insoweit auf erstes Anfordern von Drittansprüchen freizustellen. Der Besteller sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilder und Texte nicht gegen die Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von myPixx AG.




- Muß die AGB nicht auf die Seite, so wie ein Impressum?

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Mr.Fantastic
 
 
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mephisto
Alt 10.12.2004, 10:10   #6
Standard

hmm ..... die AGBs helfen dir da nicht wirklich, aufrund des nicht vorhandenen widerrufsrechts!

aber ruf da mal an und mach denen klar, dass du denen rechtzeitig ne email geschickt hast! (lass die bloß in deinem ausgang! das sendedatum und die zeit is darin enthalten) ...

und falls die dich da total ankacken, dann drohste halt mit rechtsanwalt, fertig aus!

und ich denke schon, dass die AGBs auch auf der site stehen müssen, genau wie das impressum, weil is wichtig!
mach die mal nicht darauf aufmerksam, weil das wäre noch nen grund, warum du denen ans bein pissen kannst! Denke ich jedenfalls ....
 
 
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an3
Alt 10.12.2004, 10:13   #7
Standard

Hmm... also Paragraphenmäßig kann ich das nicht mal wirklich einordnen. Worum handelt es sich denn? Angebot von MyPixx gemacht, Annahme durch Upload. Dieser Upload war allerdings fehlerhaft.. da käme dann ggf.

3. Haftung

myPixx AG haftet für die Zerstörung oder den Verlust von Bild- und Datenmaterial, Lieferverzug sowie in sonstigen Schadensfällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften.
in Frage. Aber der Verlust der Daten, darum geht es ja, wer hat den denn verursacht? Das da ein Transfer einfach abbricht, dann kann man da nicht viel machen. Die müssen das doch aber irgendwie geprüft haben auf Vollständigkeit. Es ist einfach eine Mangelnde Aufklärung. Steht nirgendwo, was man machen soll, wenn da der Upload abbricht? Dann antworten bzw. reagieren nicht auf Mails? Deren Pech! Paragraphen, puh, ich hab' echt keine Ahnung wie das einzuschätzen ist. Handelt sich wohl eben um einen Sachmangel nach §434 des BGB. Aber darum gehts ja nur indirekt, da der Auftrag ja schon mit Mängeln auf deren Server war. Die müssen das aber irgendwie prüfen, so ein Abbruch kann immer passieren. Nix angegeben? Deren Pech!

Übrigens sind auch die AGBs ziemlich läpprig, standardklauseln und bla bla. Wie bist du denn auf die gekommen?

Bist du denn sicher, dass der Transfer unvollständig war? Weil, wenn du 2 richtige Bücher bekommst, dann ist das Pech. Du kannst dich nur auf einen Sachmangel beziehen. Und ich frage mich, ob es nicht besser gewesen wäre, mit dem erneuten Upload noch zu warten, bis eine Antwort kommt (von wegen Bearbeitung storniert oder sonstiges...)
 
 
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MrFantastic
Alt 10.12.2004, 11:10   #8
Standard

Hi!

Is ja toll wie flott man hier Antworten bekommt.

@méphïstø: Hab denen das schon tel. mitgeteilt. Aber leider waren zu dem Zeitpunkt die Bücher schon in der Produktion. Hab sogar ne Antwort auf meine erste "Upload-Abbruch" email. Allerdings ein Tag später, wo natürlich alles zu spät war. Ist alles fein säuberlich archiviert.

@an3:
Wie bist du denn auf die gekommen?
Hab gegoogelt. Hab mich davor, wie ich das immer mache, im Netz nach Qualität/Bewertungen/Meinungen/... erkundigt und es hat sich alles sehr gut angehört.

Es ist einfach eine Mangelnde Aufklärung. Steht nirgendwo, was man machen soll, wenn da der Upload abbricht? Dann antworten bzw. reagieren nicht auf Mails? Deren Pech!
Nein steht nirgends. Eben, genau der Meinung bin ich auch. Für den mangelhaften Support kann der Endkunde doch nicht verantwortlich gemacht werden. Stellt sich jetzt nur die Frage ob das gesetzlich verankert ist.
Bist du denn sicher, dass der Transfer unvollständig war?
Als der Upload abgebrochen hat, waren 5 Leute dabei. Es gibt also Zeugen. In der Bestätigungsmail von denen steht aber drin, dass die Datei einwandfrei angekommen ist.

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Mr.Fantastic
 
 
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mephisto
Alt 10.12.2004, 11:27   #9
Standard

um welchen betrag handelt es sich eigentlich, um den du dann zusätzlich erleichtert wirst?

würde mich mal interessieren!

Und was war das fürn buch? ... 4farbiger umschlag, einfarbig innenseite (also schwarze buchstaben! ) ... oder wars jetzt halt nur nen bild, was du hochgezogen haben willst?
 
 
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MrFantastic
Alt 10.12.2004, 14:22   #10
Standard

Hi!

Es geht um 300 Euro.
Das Buch hat 64 Seiten und enthält Bilder und Text.

Naja, is halt schon ne Stange Geld.

Hoffe mal es kommen noch nützliche Beiträge (nicht, dass das die bisherigen nicht waren)

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Mr.Fantastic
 
 
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