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rückgabe recht bei online shops


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Habla
Alt 03.04.2006, 14:45   #1
Standard rückgabe recht bei online shops

moin,

weiss da jemand bescheid ? ich hab letzte woche kleidungsaritkelt bestellt die mir nicht passen bzw auch unzufrieden teilweise mit der war bin, nun wollt ich zurück senden und mein geld wieder haben nun meint der shop, sie würden sowas nichtmehr machen nur umtauscht...ist das rechtens?

zu dem ist tausch gar nicht möglich weil ich die größte größe genommen hab und sie mir also gar nix andere bieten koennen! abersoweit ich weiss besteht bei onlineshop immer das recht zurückzusenden gegen geldrückgabe, da man ja eben sowas genau nicht vorher wissen kann mit größen etc.

thx
 
 
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MiKe
Alt 03.04.2006, 15:03   #2
Standard

stichwort (ehem.) fernabsatzgesetz: du hast das recht, die ware innerhalb von 14 tagen ohne angabe von gründen zurückzusenden. dieses recht wurde 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert!
 
 
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Habla
Alt 03.04.2006, 15:18   #3
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jau danke sowas hab ich gebraucht ^^
 
 
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Habla
Alt 15.04.2006, 10:20   #4
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so erste schlacht gewonnen er hatte es, nachdem ich ihm über die Gesetze aufklärte *grins*, bisher eingesehen ohne murren und knurren schrieb er ne mail wie ich zurück senden soll, gesagt, getan, ist natürlich die frage wie lange er sich jetzt zeit für die rücküberweisung nimmt

edit: nun kam gerade paket zurück annahme verweigert aaaaaaaaaaaaah

Geändert von Habla (15.04.2006 um 13:38 Uhr).
 
 
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El Sparko
Alt 15.04.2006, 16:07   #5
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nochmal anschreiben, ich hoffe du hast es nicht unfrei zurückgesendet. die kosten für die rücksendung trägst du nämlich auf jeden fall, die zahlt dir nicht der onlineshop nur weil dir irgendwelche kleidungsstücke nicht passen.
 
 
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Habla
Alt 16.04.2006, 08:54   #6
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ich sollte ja unfrei schicken, davon ab hab ich ja sowieso das recht ohne bgeründung mein geld wieder zubekommen und laut fernabsatz gesetz muss ich die kosten nicht tragen nein aber einem warenwert von 40 euro muss der Verkäufer übernehmen
 
 
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Felicitas
Alt 16.04.2006, 09:41   #7
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wie wurden die kleider bezahlt (wieso sind die überhaupt schon bezahlt)?

da du schon bezahlst hast (warum auch immer) nehme ich an das das ganze entweder per vorkasse oder per lastschrift geschehen ist.

desweiteren würde mich mal der onlineshop interessieren und was in dessen agb steht.

dann sehen mer weiter. ansonsten, kurzfristig würde ich sagen bezahlst halt das päckchen, also den versand davon. dann weißt du das es zumindest angekommen ist.

und dann weiter sehen. aber erst mal bitte oben stehende fragen aufklären.

und dann mal gleich allg tips: bei onlineshops bei denen eine bestellung nur über vorkasse möglich ist, würde ich nie bestellen. jegliche auseinandersetzungen (komplikationen was auch immer) nicht per mail, sondern per brief abwickeln. von allem eine kopie anfertigen und abheften. bei telefonaten den telefonpartner namentlich irgendwo vermerken und die inhalte und ergebnisse des telefonats kurz aufschreiben. diese ihm noch mal zusammenfassend vorlesen und ihm auch klar sagen das man es sich so notiert hat. in jedem weiteren brief bezug auf genau diesen herrn X nehmen und auf das "gesprächsprotokoll". immer schön datum und uhrzeit dazu. wenns hart auf hart kommt im impressum des onlineshops den inhaber/geschäftsführer ermitteln und dann nur noch direkt mit diesem kommunizieren. klingt nach viel aufwand für so eine "kleinigkeit"? mag sein, aber lieber so als am ende auf den kosten sitzen zu bleiben.

und wie immer an der stelle: hier werden nur tips gegeben, diese habe keinerlei rechtlichen bestand. für den wahrheitsgehalt können wir nicht garantieren.

Geändert von Felicitas (16.04.2006 um 09:55 Uhr).
 
 
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Habla
Alt 17.04.2006, 11:21   #8
Standard

ja hab per vorkasse bezahlt weil se dann keine versandkosten nehmen, aber man hätte auch hinterher zahlen koennen ja, hab mal bei ciao rumgesucht und die meinungen über den laden sind wie immer sehr verscheiden aber ich sag mal wer zufrieden war mit der ware hatte auch kein problem nur wenn er geld wieder haben wollte gabs ärger seufz nächste mal erst danach gucken

naja die agb sind keine gesetze nur weil was darin steht ist es nocht nich rechtens und wie gesagt nach dem fernabsatz gesetz blablabla ist eben recht und soweiter
 
 
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MiKe
Alt 17.04.2006, 12:08   #9
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sag doch einfach mal, um welchen shop es sich hier dreht..
 
 
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El Sparko
Alt 17.04.2006, 15:22   #10
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was heist hier recht? die versandkosten dafür dass du was zurückschickst zahlst du einach selbst, ich bestell auch öfters klamotten im internet die ich so im laden nicht bekomme und da ist es an der tagesordnung mal was zurückzuschicken weils nicht passt, die versandkosten übernimmt dir dabei aber keiner. was kann denn der shop dafür?
 
 
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MiKe
Alt 17.04.2006, 15:55   #11
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bei einem preis der zurückzusendenden ware über 40€ dürfen dem verbraucher nach §357.2 BGB (verknüpft mit § 312d) die versandkosten nicht aufgetragen werden sondern sind vom händler zu begleichen!
 
 
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Habla
Alt 17.04.2006, 20:33   #12
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danke mike wusste die § nicht mehr
www.usarmy-shop.de um den geht es
 
 
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El Sparko
Alt 18.04.2006, 00:11   #13
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finde ich toll dass du auch das problem hast dass der army shop generell einfach dinge schickt die nicht der größe entsprechen die man bestellt hat. ging mir und 2 anderen, die dort unabhängig voneinander bestellt haben genauso. mir hat der typ aber immer erzählt ich soll die pakete nicht unfrei schicken sondern das vorher mit ihm klarmachen wenn ich was zurückschicke... das würde dich dir auch empfehlen.
 
 
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Habla
Alt 18.04.2006, 14:33   #14
Standard

ja und das klarmachen war ja schon das problem hehe, naja nix mehr bestellen da und gut ist, hab ja sogar n lokalen army shop hier...die faulheit hatte nur gesiegt
 
 
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