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Reklamation - Falle?

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Klendathu
Alt 21.12.2009, 18:12   #1
Standard Reklamation - Falle?

Eine diesmal sehr ernst gemeinte Anfrage, dringend.
Ich habe mir demletzt ein Netbook bei "Brunen IT", auch als "One" bekannt, gekauft. (ONE Computer. Bei one finden Sie One PC's, One Notebooks, One Hardware, One Software, one Core 2, one Athlon 64, one celeron, one sempron, There can only be ONE. The one and only, One System, One Computer, One Life, one future, one world, one shop, o)
Das Gerät kam mit einer defekten Taste bei mir an, die verursachte, dass sich am laufenden Band der Internet-Explorer öffnete.
Ich habe das Netbook natürlich reklamiert und zurückgesandt.
Nun kam heute eine Email mit einem Kostenvoranschlag von 160 Euro für ein defektes Display. (Was es nicht war, als es bei mir rausging)
Sie haben mir ein undeutliches "Beweisbild" geschickt. Ich habe natürlich vor, diesen Schaden nicht zu bezahlen, da ich ihn nicht verursacht habe.

Nun bin ich aber jursitistisch nicht besonders informiert. Wie sieht das aus? Stehe ich in der Beweispflicht, dass es sich hierbei um einen Transportschaden handelt? Was könnt ihr mir raten ? Ist das Unternehmen eventuell in Vergangenheit auffällig mit entsprechenden Maschen geworden (Reklamationsfallen; hört man ja derzeit häufiger in den Medien). Ich bin um jede Antwort und um jeden Ratschlag dankbar, wie man in solchen Fällen am besten zu verfahren hat. Ich habe mich noch nicht zu ihrem Kostenvoranschlag geäußert. Es ist also etwas eilig.

Thx schonmal
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 21.12.2009, 18:38   #2
Standard

Hat das ganze vielleicht was mit deiner defekten Caps-Lock-Taste zu tun?
 
 
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Klendathu
Alt 21.12.2009, 18:43   #3
Standard

nein^^ das ist todernst
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 21.12.2009, 21:07   #4
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Von wem wurde denn der Rückversand veranlasst? Sprich, kam jemand von DHL bei dir vorbei und hat das Paket im Auftrag von One.de abgeholt? Kannst du ggf. durch Zeugen beweisen, dass das Netbook im einwandfreien Zustand war, als du es zurück in den Karton gepackt hast? Nur mal so vorsichtshalber.

Falls der Auftrag von One.de kam, sind die in der Pflicht sich bei DHL zu melden und bei denen irgendwelche Forderungen zu stellen, da man wohl von einem Transportschaden ausgehen kann, wenn das Netbook vollkommen okay war.

Generell sei mal gesagt, dass eine Reklamation bei DHL innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss, sonst geben die dir nicht mal einen feuchten Händedruck.

Ich geh hier mal von DHL aus, da One.de soweit ich weiss seine Pakete darüber zustellen lässt.
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 21.12.2009, 21:28   #5
Standard

Ich würde da erstmal anrufen und fragen, wie die von defekter Tasta auf Bildschirm kommen, vielleicht ist es auch nur eine Verwechselung.
Wenn die auf defekten Bildschirm beharren, würde ich klar machen, dass der Defekt eine Taste war und das der BS zur Lasten des Transporteurs geht.
 
 
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Klendathu
Alt 22.12.2009, 00:55   #6
Standard

Zitat von Ænema Beitrag anzeigen
Von wem wurde denn der Rückversand veranlasst? Sprich, kam jemand von DHL bei dir vorbei und hat das Paket im Auftrag von One.de abgeholt? Kannst du ggf. durch Zeugen beweisen, dass das Netbook im einwandfreien Zustand war, als du es zurück in den Karton gepackt hast? Nur mal so vorsichtshalber.

Falls der Auftrag von One.de kam, sind die in der Pflicht sich bei DHL zu melden und bei denen irgendwelche Forderungen zu stellen, da man wohl von einem Transportschaden ausgehen kann, wenn das Netbook vollkommen okay war.

Generell sei mal gesagt, dass eine Reklamation bei DHL innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss, sonst geben die dir nicht mal einen feuchten Händedruck.

Ich geh hier mal von DHL aus, da One.de soweit ich weiss seine Pakete darüber zustellen lässt.
Es geschah auf den Auftrag von One hin, genau.
Allerdings war ich nicht zuhause, als der DHL Bote kam. Ich hatte einen Zettel der DHL im Briefkasten mit einem Retourezettel zum Aufkleben auf das Paket. Habe ihn entsprechend angebracht und es bei der Post aufgegeben. Ändert dies was an der Sache ansich? Im Grunde ist es nach wie vor eine Rücksendung im Auftrag Ones, liege ich da richtig?
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 22.12.2009, 08:09   #7
Standard

Das ändert ja nichts daran, dass die Rücksendung immernoch im Auftrag von One.de erfolgte. Du musst lediglich nachweisen, dass du das Paket ordnungsgemäß und den Richtlinien von DHL entsprechend erneut verpackt hast. Ich geh mal davon aus, dass du noch den Originalkarton und das Füllmaterial hattest, aber hier liegt natürlich die Beweislast bei dir, dass du irgendwie bezeugen lassen kannst dass du das Paket ordnungsgemäß verpackt hast. Am besten sowie du es bekommen kannst, dann solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Am besten meldest du dich aber auch mal telefonisch bei One.de und schilderst dein Vorgehen/den Fall. Die sind in der Pflicht bei etwaigen Transportschäden, die nicht vom Käufer wissentlich verursacht wurden, eine Ersatzleistung vom Transporteur zu verlangen und nicht von dir.
 
 
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Anonymisierter Nutzer
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Alt 22.12.2009, 08:51   #8
Standard

Im Prinzip musst du nicht beweisen, dass du unschuldig bist. Sondern dir muss bewiesen werden, dass du schuldig bist.
Ich an deiner Stelle würde da anrufen und denen sagen, was Sache ist. Oder noch besser: Du verfasst ein Schreiben, dann hast du etwas Schriftliches falls die ganze Sache nicht sofort geklärt werden kann und du vielleicht zum Rechtsberater musst. Hierfür kannst du so ein Schreiben und die (ggf. ausbleibende) Reaktion von One.de gut als Grundlage für ein Rechtsgespräch gebrauchen.
 
 
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Ookami
Alt 23.12.2009, 07:05   #9
Standard

Unbedingt schriftlich eine Sachverhaltsdarstellung abgeben die sich auf Deine Reklamation bezieht. Möglichst viele klare Daten abgeben (Kauf, RG-Nr., eingetroffen/übernommen am, In Betrieb am, Schaden (Taste) reklamiert am [wie...], Rückversand durch am [Inweis auf Originalverpackung]).

Dann würde ich eine Frist (sinnvoll) setzen innerhalb der Du das instandgesetzte Notebook zurück erwartest.

Auf den behaupteten Displayschaden gehe da erstmal gar nicht ein.

Dann warte mal die Reaktion ab. Falls die Frist reaktionslos verstreicht mit Vollgas reingehen. Am besten mit einer letztmaligen Nachfrist und Darlegung der weiteren Schritte. Für einen etwaigen Rechtsstreit ist das Schreiben von hoher Wichtigkeit und Beweiskraft, also gib Dir Mühe.
Falls es zu irgendwelchen Telefonaten kommt, alles notieren (also neben Inhalt unbedingt auch Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner....).
Hast Du einen Rechtsschutz?
 
 
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Stretcher
Alt 07.02.2010, 17:23   #10
Standard

He - notfalls war halt das Display auch bei dir zu Hause schon kaputt. In den ersten 6 Monaten hat der Hersteller/Vertrieb eine Gewährleisutngspflicht, da sind die in der Pflicht DIR nachzuweisen dass du den Schaden verursacht hast. Erst ab dem 7. Monat in deinem Besitz ist es umgekehrt, und du musst beweisen dass du den Schaden nicht selbst verursacht hast.
 
 
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hesse
Alt 08.02.2010, 09:43   #11
Standard

Quatsch net so nen Kram Stretcher.
Die Beweislastumkehr im Gewährleistungsgesetz bezieht sich zwar auf alle Schäden, wenn aber nen Schaden rein technisch nur durch eine mechanische Beschädigung entstanden sein kann (Druck, Fall, etc), dann ist die Beweislastumkehr einfach zu erbringen und daher nicht nennenswert. Gehst du nach 3 Monaten mit ner Delle in deinem Kotflügel vom neu gekauften Wagen zum Händler und sagst die war vorher schon da, dann lacht der auch herzlich mal los. So viel zum Thema Beweislastumkehr in der Praxis. Tatsächlich hat auch der Kunde ne gewisse Verpflichtung Mängel zu melden und das ab Kenntnissstand und nicht innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung, nur weil dort eine Beweislastumkehr angesagt ist.

Ich weiß ja mittlerweile, dass Klendathu sich bei nem Anwalt schlau gemacht hat und dieser ihm abgeraten hat das zur Anzeige zu bringen. Ich seh das etwas anders, bin aber ja auch nicht studiert. Wie das einige ja schon geschrieben haben kann es ja nicht sein, dass ein Displayschaden an nem zusammengeklappten Netbook entsteht, wenn die Originalverpackungsteile alle benutzt wurden. Sprich Styropor beidseitig, Umverpackung, und ordentliches Deckmaterial damits nicht so wackelt in der Schachtel. Da kann man, sofern Klendathu da Recht mit behält, nicht von einem Transportschaden ausgehen. Ein evt. Transportschaden wäre ja meist auch schon an der Umverpackung erkennbar gewesen.

Ich gehe also von zwei Sichten aus.
a. Klendathu lügt und der Schaden war vorher schon da oder er hats wirklich ungünstig (zu wackelig) verpackt, dass es beim Transport entstanden ist.
b. One lügt und der Schaden wurde angedichtet, zugefügt oder ist beim Transport extern oder intern entstanden und wurde sehr wohl nachvollzogen, aber aus arbeitstechnischen Dingen wurde entschieden es dem Kunden zu belasten.

Letztlich ist der Streitwert gering. Hier gehts eig. mehr ums Prinzip. Ich würde zwei Dinge vorschlagen:
1. Anwalt mit der Fachrichtung kontakieren, vorher mal wie bereits gesagt wurde mal alle Fakten niederschreiben. Woher kam der Postauftrag etc. ist was die Transportverpflichtung anbelangt ja auch nen wichtiger Faktor.
2. Verbraucherzentrale mal anrufen und nachfragen ob da schon ähnliche Fälle bekannt sind und was einen raten würden in so einem Fall
3. One erneut kontaktieren und alle Fakten noch mal aufzählen und die Position klar stellen, dass man unzufrieden ist.


Wenn du den Rechtsweg scheust, wirste nicht gewinnen können. Und da der Betrag so gering ist, wird mit Sicherheit auch damit gerechnet werden, dass du es eben nicht tust. Nebenbei ist der deutsche Amtsapparat verpflichtet deiner Anzeige nachzugehen, solltest du eine aufgeben. Geld wirds aber bisschen wat kosten, aber du hast ja auch sicher nen reichen Vater mit Haus, Katze und blutsaugender Schwiegermutter, oder?
 
 
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Tropicos
Alt 08.02.2010, 11:51   #12
Standard

Zitat von xoey Beitrag anzeigen
Im Prinzip musst du nicht beweisen, dass du unschuldig bist. Sondern dir muss bewiesen werden, dass du schuldig bist....
Wir sind hier nicht beim Amtsgericht in Strafsachen

Tip: Auch bei einer Retoure gibt es einen einlieferungsbeleg und m.E. auch ein Doppel vom Identcode. Wenn Du den hast, dann geh mal auf die DHL seite ins Tracking und gib mal den I-code ein. Vielleicht bekommst du ja noch eine Anzeige, über den Status.
 
 
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hesse
Alt 08.02.2010, 13:23   #13
Standard

Wir sind hier nicht beim Amtsgericht in Strafsachen

Das Paket ist doch angekommen. Wie solln One sonst gesagt haben, dass das Display kaputt ist? Geht hier ja nicht um ne Verlustmeldung. Hast du den Thread vollständig gelesen?
 
 
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Ookami
Alt 09.02.2010, 08:01   #14
Standard

Zitat von hesse Beitrag anzeigen
...
Die Beweislastumkehr im Gewährleistungsgesetz bezieht sich zwar auf alle Schäden, wenn aber nen Schaden rein technisch nur durch eine mechanische Beschädigung entstanden sein kann (Druck, Fall, etc), dann ist die Beweislastumkehr einfach zu erbringen und daher nicht nennenswert.
Hesse meint es richtig, damit aber alle verstehen was gemeint ist:

Eine Beweislastumkehr ist nicht zu "erbringen". Der Gesetzgeber sieht aber eine Gewährleistung vor und gibt im B2C auch einen verpflichtenden Rahmen vor. Im B2C Fall liegt also die Beweislast sechs Monate beim Verkäufer. Dann setzt das ein was Beweislastumkehr heisst. Bedeutet nichts anderes als das nach Ablauf der sechs Monate die Beweislast nun beim Käufer liegt.
Gilt aber nur für B2C! B2B ist eine Gewährleistung frei zu vereinbaren.
Wichtig ist auch, wir sprechen von einer Gewährleistung, also nur von Mängeln die ursächlich vor/beim Kauf vorhanden waren. Transportschäden fallen nicht in eine Gewährleistung und das hat auch nichts mit einer Garantie zu tun.
In einfachen Worten
Gewährleistung: Der Verkäufer leistet Gewähr das der Artikel keine (auch versteckten) Mängel hat.
Garantie: Der Verkäufer garantiert bestimmte Produkteigenschaften.

Nochmal: Gewährleistung ist (B2C) gesetzlich geregelt, die Garantie ist auch B2C völlig frei gestaltbar.

Der hier beschriebene Fall berührt also die Gewährleistung nicht. Es geht vielmehr um den Nachweis wann ist der Displayschaden erfolgt. Hier müssen sich die handelnden Parteien Gedanken über den Gefahrenübergang machen denn dort ist der Nachweis zu führen.
Klendathu muss nachweisen das er den Laptop in Ordnung und ordentlich verpackt dem Transportunternehmer übergeben hat. Ab Gefahrenübergang liegt es also jetzt in der Verantwortung des Transporteurs. Mit der Übernahmebestätigung von one geht die Gefahr auf eben diese über. Haben die nicht bei Übernahme den Schaden oder die schadhadte Verpackung reklamiert ist es Ihr Problem.

Eigentlich ganz einfach. Doch im Detail steckt der Teufel.

Deshalb komme ich zu meinem ersten Rat zurück:
Alle Details sammeln und haarklein zusammenstellen. Erfahrungsgemäß bleibt der Schaden an dem kleben der die schwächste Dokumentation aufweist.
Also nicht nur fragen: "habt Ihr bei der Übernahme einen Schaden gemeldet?", sondern zuerst genau den Weg in eigener Verantwortung nachweisen.

Es bleibt eine Kleinigkeit. Deswegen würde ich davon ausgehen, hätte Klendathu meinen Rat befolgt und in kürzester Frist eine lückenlose Sachverhaltsdarstellung abgegeben (vorausgesetzt er kann das), wäre es schon zu einer Einigung gekommen.

Was mich immer wieder erstaunt:
Die meisten Personen, nicht nur B2B sondern auch B2C, haben keine Ahnung. Schlimmer noch agieren mit Halbwissen und bringen die Begrifflichkeiten völlig durcheinander, kennen die Unterschiede nicht und setzen dann völlig falsch an statt einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Da hat man als gut vorbereiteter Wissender leichtes Spiel.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 09.02.2010, 13:10   #15
Standard

naja ich würde einfach damit argumentieren wieso du, wenn das Display defekt gewesen sein sollte, nur eine defekte Taste reklamierst? Das würde doch gar keinen Sinn machen, wenn du davon ausgehst das sich um den angegebenen Schaden gekümmert wird, dann würdest du das Notebook ja mit defektem display wieder bekommen...

macht doch logisch überhaupt keinen Sinn da was zu verschweigen. ergo muss ein zusätzlicher schaden beim transport passiert sein
 
 
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