Zitat von hesse
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Die Beweislastumkehr im Gewährleistungsgesetz bezieht sich zwar auf alle Schäden, wenn aber nen Schaden rein technisch nur durch eine mechanische Beschädigung entstanden sein kann (Druck, Fall, etc), dann ist die Beweislastumkehr einfach zu erbringen und daher nicht nennenswert.
Hesse meint es richtig, damit aber alle verstehen was gemeint ist:
Eine Beweislastumkehr ist nicht zu "erbringen". Der Gesetzgeber sieht aber eine Gewährleistung vor und gibt im B2C auch einen verpflichtenden Rahmen vor. Im B2C Fall liegt also die Beweislast sechs Monate beim Verkäufer. Dann setzt das ein was Beweislastumkehr heisst. Bedeutet nichts anderes als das nach Ablauf der sechs Monate die Beweislast nun beim Käufer liegt.
Gilt aber nur für B2C! B2B ist eine Gewährleistung frei zu vereinbaren.
Wichtig ist auch, wir sprechen von einer Gewährleistung, also nur von Mängeln die ursächlich vor/beim Kauf vorhanden waren. Transportschäden fallen nicht in eine Gewährleistung und das hat auch nichts mit einer Garantie zu tun.
In einfachen Worten
Gewährleistung: Der Verkäufer leistet Gewähr das der Artikel keine (auch versteckten) Mängel hat.
Garantie: Der Verkäufer garantiert bestimmte Produkteigenschaften.
Nochmal: Gewährleistung ist (B2C) gesetzlich geregelt, die Garantie ist auch B2C völlig frei gestaltbar.
Der hier beschriebene Fall berührt also die Gewährleistung nicht. Es geht vielmehr um den Nachweis wann ist der Displayschaden erfolgt. Hier müssen sich die handelnden Parteien Gedanken über den Gefahrenübergang machen denn dort ist der Nachweis zu führen.
Klendathu muss nachweisen das er den Laptop in Ordnung und ordentlich verpackt dem Transportunternehmer übergeben hat. Ab Gefahrenübergang liegt es also jetzt in der Verantwortung des Transporteurs. Mit der Übernahmebestätigung von one geht die Gefahr auf eben diese über. Haben die nicht bei Übernahme den Schaden oder die schadhadte Verpackung reklamiert ist es Ihr Problem.
Eigentlich ganz einfach. Doch im Detail steckt der Teufel.
Deshalb komme ich zu meinem ersten Rat zurück:
Alle Details sammeln und haarklein zusammenstellen. Erfahrungsgemäß bleibt der Schaden an dem kleben der die schwächste Dokumentation aufweist.
Also nicht nur fragen: "habt Ihr bei der Übernahme einen Schaden gemeldet?", sondern zuerst genau den Weg in eigener Verantwortung nachweisen.
Es bleibt eine Kleinigkeit. Deswegen würde ich davon ausgehen, hätte Klendathu meinen Rat befolgt und in kürzester Frist eine lückenlose Sachverhaltsdarstellung abgegeben (vorausgesetzt er kann das), wäre es schon zu einer Einigung gekommen.
Was mich immer wieder erstaunt:
Die meisten Personen, nicht nur B2B sondern auch B2C, haben keine Ahnung. Schlimmer noch agieren mit Halbwissen und bringen die Begrifflichkeiten völlig durcheinander, kennen die Unterschiede nicht und setzen dann völlig falsch an statt einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Da hat man als gut vorbereiteter Wissender leichtes Spiel.