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Reise Rücktritt

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schnuckiwutz
Alt 20.11.2006, 09:34   #1
Standard Reise Rücktritt

Hi und hallo,

ein Arbeitskollege von mir hat eine Woche Urlaub gebucht ab Samstag. Will jetzt aber nicht mehr fliegen da seine Mutter (85 Jahre) letzte Woche ins Krankenhaus gekommen ist und operiert wurde. Der Zustand sieht wohl nicht so rosig aus und er hat bedenken das in der Zeit wo er im Urlaub ist das ganze zu Ende gehen könnte mit ihr.
Leider kann er nicht sagen ob er eine Reiserücktrittsversicherung hat, deswegen gehe ich mal dasvon aus das er keine abgeschlossen hat bei Buchung der Reise.

Habe deswegen mal ein paar Fragen, evtl. kann mir die ja jemand hier beantworten.

- Wie hoch sind die Stornokosten wenn man so kurz vor "Abflug" stonieren will (oder ist das Reiseanbieter abhängig?)
- Gibts es Gründe (ausser der eigene Tod) aus welchen man die Reise nicht antreten muss und dann Geld zurück bekommt?
- Kann man eine Reise so kurzfristig auf andere Leute umbuchen lassen das jemand anders fliegen kann?

Hoffe ihr könnt ein wenig helfen.

Gruß Schnucki
 
 
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Readduck
Alt 20.11.2006, 10:01   #2
Standard

Hallo Schnucki,

vorweg: Das sieht nicht gut für Deinen Arbeitskollegen aus.

Höhe der Stornokosten:
Da gibt es je nach Reiseveranstalter unterschiede, aber die sind im Allgemeinen nur gering und die großen (Neckermann, TUI, usw.) liegen da identisch.
Thomas Cook (gehört zu Neckermann) hat folgende Stornostaffel:

"Bei Flugreisen:
...
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%"


Zwar gibt es noch den Passus:

[FONT=Arial]"Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen."

aber das ist ziemlich aussichtslos.

Die einzigen Gründe, bei denen man eine Reise kostenlos stornieren kann sind
- Höhere Gewalt (Naturkatastrophen im Zielgebiet, Terror, usw.)
- Wenn der Reiseveranstalter die gebuchte Leistung nicht erfüllen kann und keine adäquate Alternative bietet (also Nichterfüllung des Reisevertrages seitens des Veranstalters)
- wenn der Reiseveranstalter bei Abschuß des Reisevertrages nicht auf die Notwendigkeit einer RRV (Reiserücktrittskosten-Versicherung) hingewiesen hat (wird auch keinem Reiseveranstalter passieren), allerdings könnt es dann auch sein, daß ein Gericht davon ausgeht, daß das doch in der Eigenverantwortung des Reisenden liegt.

Selbst der eigene Tod entbindet den Reisenden (und somit die Erben) nicht von den Stornokosten.

Man kann eine Reise auf andere Leute umbuchen. Ein sogenannter Namechange ist aber in der Regel mit Umbuchungskosten verbunden, die je nach Kulanz des Reiseveranstalter mehr oder weniger deutlich geringer ausfallen als ein Storno - auf jeden Fall versuchen, wenn man Ersatzpersonen hat.

Viel Glück für Deinen Arbeitskollegen.


Grüße
R!

[/FONT]
 
 
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schnuckiwutz
Alt 20.11.2006, 10:40   #3
Standard

Super vielen dank für die schnelle Antwort.
Ja da sieht es dann wirklich nicht gut aus für meinen Arbeitskollegen. Er hat wohl bei so einem TV-Reiseanbieter gebucht und hat weiß noch nicht mal welcher Anbieter das genau ist *G*
Naja.....dann soll er sich am besten mal mit denen in Verbindung setzen.

Nochmal Besten Dank!

Gruß Schnuckiwutz
 
 
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Readduck
Alt 20.11.2006, 10:55   #4
Standard

Hmmm, TV-Sender: Wenn die Buchungsbestätigung erst kürzlich erfolgte, hat er eventuell noch ein Rücktrittsrecht (ich glaube bis zu 10 Tagen, einfach mal danach googeln.

Eventuell kann er über die BGB Informationspflichten-Verordnung was finden, was ihm weiterhilft.

http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html

Insbesondere Abschnitt 3 könnte hier interessant sein.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 20.11.2006, 13:46   #5
Standard

Er hat leider schon vor ein paar Monaten gebucht. Muss er wohl damit leben sehr viel Geld für einen Urlaub ausgegeben zu haben den er nicht antreten kann.

Gruß Schnuckiwutz
 
 
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Readduck
Alt 20.11.2006, 14:44   #6
Standard

Dann soll er sich aber schnell mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, denn je länger er noch wartet desto unwahrscheinlicher ist es, daß sich der Veranstalter kulant zeigt, dies gilt insbesondere beim Namechange.
 
 
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