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Reifen und Felgen verkauft. Jetzt ärger!


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Blade
Alt 28.11.2007, 07:57   #1
Standard Reifen und Felgen verkauft. Jetzt ärger!

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. einem Monat vier Felgen mit aufgezogenen Winterreifen verkauft.
Felge und Reifen passend für einen A4. Ich brauchte sie wegen eines Fahrzeugwechsel nicht mehr.
So, nun habe ich sie im Internet (nicht Ebay) an eine Privatperson verkauft. Diese fährt auch einen Audi A4 gleichen Models.
Ich war der Meinung das die Felgen passen und er hat sie gekauft.
Jetzt meldet er sich das er die Felgen nicht montiert bekommt weil die gegen den Bremssattel stoßen.

Jetzt soll ich ihm 80 Euro für Spurplatten geben oder die Felgen mit den Reifen wieder zurücknehmen, weil ich gesagt habe die passen.

Muss ich das wirklich???


Gruß Blade
 
 
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Jumpy
Alt 28.11.2007, 08:10   #2
Standard

Hallo,
was steht den in der ABE ?
 
 
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Blade
Alt 28.11.2007, 08:34   #3
Standard

Ja also das sind originale Audi Stahl Felgen gewesen. Keine Alus oder so.
Eine ABE war nicht dabei, muss ja auch normal nicht.
 
 
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Manni
Alt 28.11.2007, 08:51   #4
Standard

Der meldet sich erst einen Monat später? Hat der dann überhaupt noch irgendwelche Ansprüche?

Und mal abgesehen davon: Wenn ihr beide wirklich das gleiche Audimodel habt, muss er doch entweder zu blöd zum montieren sein oder was an seinem Audi verändert haben, oder?
 
 
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Jumpy
Alt 28.11.2007, 08:56   #5
Standard

Du kannst anhand der Fahrzeugident Nummer bei deinem Audihändler vergleichen lassen ob die Felgen passen müssten. Der dem du sie verkauft hast, möchte dir doch mal die Nr. durchgeben. Es könnte sein, dass im Produktionsverlauf eine Bauartänderung der Bremsanlage stattgefunden hat. Auch ist es möglich, dass bei einer stärkeren Motorisierung andere Bremsen verwendet wurden.
 
 
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Blade
Alt 28.11.2007, 09:02   #6
Standard

Ja also das sie nicht passt ist fakt. Er war auch schon bei einem TÜV und hat wohl nachgehört.
Es ist eher die Frage ob ich die Felgen mit den Reifen jetzt wirklich zurücknehmen muss!

Normal hätte ich es wahrscheinlich gemacht, aber der ist mir so blöd gekommen das ich jetzt nicht bereit bin mich da noch irgendeinem Umstand zu "ergeben".
 
 
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Jumpy
Alt 28.11.2007, 09:07   #7
Standard

Na gut, das ist natürlich was anderes, wenn du die ware nicht spezifiziert hast bei der Auktion und ihm nicht zugesagt hast das sie passen, sehe ich da kein Problem. Da ihr aber anscheinend beide einfach davon ausgegangen seid, dass A4 universal passt, würde ich sagen haben beide Parteien leienhaft gehandelt und sollten sich die 80€ teilen. Rechtlich gesehen, würde ich sogar behaupten, dass du sie zurück nehmen müsstest, aber das ist nur mein subjektives Empfinden.
 
 
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Blade
Alt 28.11.2007, 09:32   #8
Standard

Es war keine Auktion sondern über ein Forum im Internet!
Ich habe schon gesagt das sie passen, aber bei dieser Aussage habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Da beide Audi´s das gleichen Model sind. Ich kann als Privatperson natürlich nicht alle Felgen/Rad Kombinationen wissen.

Normal ist es doch ein kauf von Privat nach Privat. Da können doch normal keine Ansprüche auf irgendetwas gestellt werden oder?
 
 
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Blade
Alt 28.11.2007, 11:37   #9
Standard

Update! Diese Mail habe ich grade von ihm erhalten:
Mich hat eben der GFÜ Mensch noch mal angerufen. Er hat mit dem Audi-Service telefoniert, da ihm so ein Fall auch noch nicht untergekommen ist. Eine Verwendung von Felgen die kleiner sind als die angegebene Größe im Fahrzeugschein ist nicht zulässig, da die vorgeschriebene Kühlung der Bremsen so nicht mehr gewährleistet wird.
Des weiteren schreibt er das er jetzt drauf besteht das ich die Felgen mit den Reifen zurücknehme!

Aber hierfür kann ich jetzt wirklich nichts oder?
 
 
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El Sparko
Alt 28.11.2007, 14:20   #10
Standard

hast du, als du ihm das angebot gemacht hast, angegeben um genau welchen typ von reifen und welche felgengröße es sich handelt? oder hast du einfach geschrieben "felgen passen auf a4 mit winterreifen"? im ersten fall denk ich bist du ausm schneider weil es sein problem ist was er kauft, sofern ihm alle daten vorliegen. im andern fall hast du was vorgegeben was nicht zutraf und bist besser raus das ganze rückabzuwickeln.

im allgemeinen würd ich dir wohl eher raten zukünftig das anders zu beschreiben. sowas wie "verkaufe felgen mit aufgezogenen winterreifen von meinem a4 baujahr xyz, motorkennzahl abc, reifentyp X, stahl, 4-loch, blah zoll".

ich hat mal nen ähnlichen fall wo ich auf ebay ein mainboard verscherbelte. da kam mir der typ blöd weil in der originalverpackung (die ich nie besessen hatte) wohl eine usbblende mit dabei gewesen wäre. die stand niemals in der artikelbeschreibung aber er hat sich wohl irgendwie selbst vorgemacht ich hätte behauptet ich würds wie originalverpackt verkaufen. am ende hab ich ihm dann ein paar euronen vom kaufpreis erlassen, weil der typ sonst zur polizei gehen wollte.
 
 
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Stretcher
Alt 29.11.2007, 07:23   #11
Standard

Moin!!

Nein, du musst ihm nix zurückerstatten. Weise den Herren mal nett darauf hin dass es sich um nen Privatverkauf gehandelt hat, bei dem gibts nach EU-Recht (und somit auch dt. Recht) keine Gewährleistung bzw. Rücknahmegarantie.
Du scheinst deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben, also ist dir auch keine Verletzung deiner Sorgfaltspflicht nachweisbar.
Evtl hat der Herr was an seinem Auto verändert, das ist dann aber nicht dein Problem, das hätte der gute Mann vorher abchecken müssen.
Ergo: Er steht mit den Felgen da, und du behälst dein Geld. Lass dich nicht veräppeln, und wenn ers drauf ankommen alssen will, dann geh halt ein gerichtliches Verfahren ein, du wirst nicht verlieren.
 
 
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Truthahn029
Alt 30.11.2007, 01:52   #12
Standard

Zitat von Stretcher
Moin!!

Nein, du musst ihm nix zurückerstatten. Weise den Herren mal nett darauf hin dass es sich um nen Privatverkauf gehandelt hat, bei dem gibts nach EU-Recht (und somit auch dt. Recht) keine Gewährleistung bzw. Rücknahmegarantie.
Du scheinst deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben, also ist dir auch keine Verletzung deiner Sorgfaltspflicht nachweisbar.
Das sieht das Gesetz leider etwas anders...
Privatverkäufer haften schon immer für Mängel an verkauften Sachen, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Daran ändert ein neues EU-Recht rein gar nichts.
Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung", ist alles notwendige gesagt. Sieht der Vertrag eine solche Klausel nicht vor, haftet der Privatverkäufer.
So ist es und nicht anders! Das ganze "neues EU-Recht-Geschwätz" schreiben eBay-Mitglieder von einander ab, die in Wirklichkeit gar nicht wissen, was sie da eigentlich schreiben.
Nachzulesen ist das im BGB, dieses Gesetz gilt für Deutschland, mir wird hier sicher niemand ein "EU-Recht" präsentieren können, dass etwas anderes behauptet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html

Liebe Grüße.
 
 
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Stretcher
Alt 30.11.2007, 06:32   #13
Standard

Richtig, Truthahn, das meinte ich. Und das EU Recht besitzt trotzdem gültigkeit.
Es scheint sich hier ausserdem um einen Irrtum des Käufers zu handeln, aber wie das genau aussieht, haben im Zweifel die Gerichte zu klären.
 
 
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Truthahn029
Alt 30.11.2007, 15:02   #14
Standard

Gut, wo ist dieses EU-Recht? Ich würde es gerne mal selbst nachlesen.
 
 
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Jumpy
Alt 30.11.2007, 15:31   #15
Standard

Richtig, Truthahn, das meinte ich. Und das EU Recht besitzt trotzdem gültigkeit.
Ich als Laie behaupte mal, das für und das HGB oder das BGB anwendung findet, aber wie Truthan029 schon fragt, ich lass mich auch gerne eines Besseren belehren !
 
 
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MiKe
Alt 30.11.2007, 15:47   #16
Standard

Ein EU-Recht gibt es... Allerdings hat dieses eigentlich nichts mit den Ebay-Auktionen zu tun, eher mit den Bestimmungen, unter denen die EU-Staaten ihre Gesetze erlassen dürfen/müssen.

Die einzige Änderung, die es gab, ist eine im BGB (wurde an die EU-Richtlinien angepasst). Das war zu Beginn des Jahres 2002 (komisch, dass immer noch von dem neuen EU-Recht gesprochen wird - auch wenn es eig. neues BGB heißen müsste)...

Fakt ist aber, dass das ganze nur bedeutet, dass die Gewährleistung ausgeschlossen werden KANN (nicht muss, wie es in den Textbausteinen auf ebay immer heißt). Dies aber auch nur bei bestimmten Bedingungen und in gewissem Maße und es muss als entsprechende Klausel vor dem Verkauf bzw. im Vertrag genannt werden - ansonsten Gewährleistungsanspruch von Seiten des Käufers!
 
 
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Truthahn029
Alt 01.12.2007, 05:44   #17
Standard

Zitat von MiKe
Ein EU-Recht gibt es... Allerdings hat dieses eigentlich nichts mit den Ebay-Auktionen zu tun, eher mit den Bestimmungen, unter denen die EU-Staaten ihre Gesetze erlassen dürfen/müssen.

Die einzige Änderung, die es gab, ist eine im BGB (wurde an die EU-Richtlinien angepasst). Das war zu Beginn des Jahres 2002 (komisch, dass immer noch von dem neuen EU-Recht gesprochen wird - auch wenn es eig. neues BGB heißen müsste)...

Fakt ist aber, dass das ganze nur bedeutet, dass die Gewährleistung ausgeschlossen werden KANN (nicht muss, wie es in den Textbausteinen auf ebay immer heißt).
Das heißt unterm Stich:
Für in Deutsche, die in Deutschland leben hat sich rein gar nichts geändert.
 
 
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plumbum
Alt 03.12.2007, 15:13   #18
Standard

Normal ist es doch ein kauf von Privat nach Privat. Da können doch normal keine Ansprüche auf irgendetwas gestellt werden oder?
Wenn ihr nichts gegenteiliges vereinbart habt (Haftungsausschluss) dann hat er sehrwohl einen Anspruch darauf wenn du ihm zuvor sagst dass der reifen dadrauf passt. Selbst mit Ausschluss könntest du dich gem §444BGB nicht drauf berufen.


Es scheint sich hier ausserdem um einen Irrtum des Käufers zu handeln, aber wie das genau aussieht, haben im Zweifel die Gerichte zu klären.
selbst wenn es sich um einen Irrtum handeln würde(!), wäre diese Erklärung wohl zu spät erfolgt (§121 I BGB). Aber die genauen Umstände kennen wir natürlich nicht.
 
 
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