Zitat von Stretcher Moin!!
Nein, du musst ihm nix zurückerstatten. Weise den Herren mal nett darauf hin dass es sich um nen Privatverkauf gehandelt hat, bei dem gibts nach EU-Recht (und somit auch dt. Recht) keine Gewährleistung bzw. Rücknahmegarantie.
Du scheinst deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben, also ist dir auch keine Verletzung deiner Sorgfaltspflicht nachweisbar.
Das sieht das Gesetz leider etwas anders...
Privatverkäufer haften schon immer für Mängel an verkauften Sachen, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind. Daran ändert ein neues EU-Recht rein gar nichts.
Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung", ist alles notwendige gesagt. Sieht der Vertrag eine solche Klausel nicht vor, haftet der Privatverkäufer.
So ist es und nicht anders! Das ganze "neues EU-Recht-Geschwätz" schreiben eBay-Mitglieder von einander ab, die in Wirklichkeit gar nicht wissen, was sie da eigentlich schreiben.
Nachzulesen ist das im BGB, dieses Gesetz gilt für Deutschland, mir wird hier sicher niemand ein "EU-Recht" präsentieren können, dass etwas anderes behauptet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html
Liebe Grüße.