Also das kommt auf die einzelne Versicherung an und auf das was im Vertrag ausgehandelt wurde. Ich hab mal bei advocard nachgesehen und diese versichern ein vorsätzliches Begehungsdelikt nicht, egal wie der Ausgang ist.
eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, daß er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an;
Andersrum richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, wodurch sich an sich vorher gut errechnen läßt, was es dann hinterher in etwa kostet. Viele Anwälte sind auch mit ner Ratenzahlung einverstanden..
[ 03 Juli 2001: Beitrag editiert von: sandman ]