Welchen Sinn ergibt jetzt dein Kommentar, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir damit vom Thema abkommen.
Trotz der gesetzlichen Regelungen bin ich davon überzeugt, dass ein Anwalt die Kostensatzregelungen umgehen kann, wenn sich das Geschäft für ihn als lukerativ erweißt. Allerdings wird ein Anwalt sowas sicherlich nicht für € 5000,- mögliche Einnahmen machen. Auch wird ein Anwalt niemals auf die Frage der Möglichkeit einer gewinnabhängigen Kostenregelung am Telefon antworten.
Das Erfolgshonorar wie ak. es erwähnt, ist wiederum eigentlich was ganz anderes, aber das ein Anwalt sowas nicht macht stimmt nicht, es gibt einige Prozesse die gegen Anwälte geführt wurden bzw. geführt werden wegen ähnlicher Handhabe.
Hier mal nur ein Bespiel einer Dresdner Anwältin, die zwar rechtlich belangt wird, aber es is halt nur der Beweis dafür, dass sowas möglich ist.