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Rechtsanwalt Gewinnbeteiligung


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peda001
Alt 26.02.2008, 13:18   #1
Standard Rechtsanwalt Gewinnbeteiligung

Hallo Leute,

also ein Frage, und zwar ich plane ein Internet Projekt dazu brauche ich die komplette Rechtsberatung, AGB, usw. dafür würde ich, wenn ich es professionell machen lasse, auf gut 5000€ kommen.
Leider habe ich das Geld nicht, nun meine Frage, warum sagt jeder Rechtsanwalt sofort er arbeitet nur mit Honorar, nicht aber mit Gewinnbeteiligung, ich meine wenn das Projekt doch gut ist würde er mit 20% vom Gewinn weit besser abschneiden als mit dem Honorar.

Des weiteren hat einer gesagt das Rechtsberatung mit Gewinnbeteiligung nicht Legal ist, ich kann mir das nicht ganz vorstellen?!

Bzw. gibt es irgendwelche Tipps&Tricks auf die ich achten soll wenn ich einen Rechtsanwalt frage, ob er das mit Gewinnbeteiligung macht??
Es wäre ja schon toll wenn es zu einem persöhnlichen treffen kommen würde, dann könnte ich die Idee herzeigen aber das wird alles nichts.

Fg,
Peda
 
 
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drhouse
Alt 26.02.2008, 14:08   #2
Standard

bei einem honorar hat er das geld sicher und bei einer gewinnbeteiligung muss er darauf hoffen das deine idee wirklich so toll ist
 
 
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Saman
Alt 26.02.2008, 14:19   #3
Standard

Anwälte sind nun mal nicht darauf ausgelegt mit Gewinnbeteiligungen zu arbeiten.
Dies heißt für ihn Kapital zu binden und zu hoffen das es sich lohnt.
Das ist verbunden mit Bürokratischem Aufwand, welcher sowieo schon sehr hoch ist für eine Kanzlei.
Wenn nun jeder Existenzgründer in meine Kanzlei kommt und mir vorschlägt mit Gewinnbeteiligungen mein Honorar zu decken, könnte ich ja bald das Advokatenschild abhängen und ein neues an die Wand hängen mit der Aufschrift "Capture Capital Gesellschaft".

Gruß
 
 
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Jumpy
Alt 26.02.2008, 14:47   #4
Standard

Anwalt ist ein Dienstleister und kein Spekulant.
Das unternehmerische Risiko trägst du, der Anwalt bekommt sein Geld (honorar) unabhängig von der Entwicklung deines Gedankens!
Warum sollte er sich auf ein Risiko einlassen?

Des weiteren hat einer gesagt das Rechtsberatung mit Gewinnbeteiligung nicht Legal ist, ich kann mir das nicht ganz vorstellen?!
über die Legalität kann man sicherlich auch spekulieren aber der Anwalt hat erstmal feste Kostensätze!
Er könnte sich ja theoretisch an deinem Vorhaben beteiligen und entsprechendeTantieme beziehen, aber auch hier, warum sollte er das tun? Auch deine 5000,-€ sind da nicht unbedingt verlockend.

Geändert von Jumpy (26.02.2008 um 15:35 Uhr).
 
 
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peda001
Alt 27.02.2008, 12:40   #5
Standard

aso...
und eine andere Frage:

Wenn ich nun bei einen Rechtsanwalt anrufe, und ich zu seinem Sekretariat komme und dieses mich zum Rechtsanwalt persöhnlich durchwählt, und ich diesen dann das mit der Gewinnbeteiligung schildere, und dieser dann bereit zu einem persöhnlichen treffen nach vereinbarung wäre, würde dann das Telefonat bereits etwas kosten?
Ich habe einmal gehört dass einem ein Rechtsanwalt bereits, wenn man nur mit ihm Telefoniert, eine Rechnung zustellen kann??
Ist das richtig???
 
 
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Jumpy
Alt 27.02.2008, 13:20   #6
Standard

ch habe einmal gehört dass einem ein Rechtsanwalt bereits, wenn man nur mit ihm Telefoniert, eine Rechnung zustellen kann??
Ist das richtig???
Wenn keine Rechtsberatung erfolgt ist stellt bzw. darf er auch keine Rechnung schreiben. Abgesehen davon, müsstest du ihm ja auch deine Rechnungsadresse geben!
 
 
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ak.
Alt 29.02.2008, 02:51   #7
Standard

über die Legalität kann man sicherlich auch spekulieren aber der Anwalt hat erstmal feste Kostensätze!
über die Legalität kann man nicht spekulieren, Erfolgshonorare sind gem. §49b II BRAO unzulässig. Und das ist auch gut so.


Anwälte sind nun mal nicht darauf ausgelegt mit Gewinnbeteiligungen zu arbeiten.
Dies heißt für ihn Kapital zu binden und zu hoffen das es sich lohnt.
Anwälte dürfen es nur einfach in Deutschland nicht (siehe oben). In den USA zB sieht die Sache ja ganze anders aus..



Bzw. gibt es irgendwelche Tipps&Tricks auf die ich achten soll wenn ich einen Rechtsanwalt frage, ob er das mit Gewinnbeteiligung macht??
nein.


schon gar nicht für dein seltsames schneeballsystemkonzept
 
 
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Saman
Alt 29.02.2008, 14:38   #8
Standard

AK glaubst du wirklich das in Deutschland die Anwälte alle ohne Erfolgshonorar arbeiten?!
Man muss es nur anders nennen und schon bekommt mein Anwalt was dafür das er besonders tolle Ideen hatte.

Gruß
 
 
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Jumpy
Alt 29.02.2008, 14:53   #9
Standard

Man muss es nur anders nennen und schon bekommt mein Anwalt was dafür das er besonders tolle Ideen hatte.
so sieht es aus!
 
 
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ak.
Alt 29.02.2008, 19:25   #10
Standard

so sieht es nicht aus. rechtsanwälten ist es schlicht und einfach verboten solche Gelder anzunehmen. ich glaub nicht dass einer nur den paar pfennig wegen seine zulassung riskiert...

aber ihr wisst es bestimmt besser

Man muss es nur anders nennen
man kann es nicht anders nennen, selbst wenn man ein anderers wort dafür findet hat man immernoch die tatsache dass die vergütung in jedem fall von dem ausgang der Sache abhängig ist (vgl §49b II BRAO)
 
 
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Jumpy
Alt 29.02.2008, 20:05   #11
Standard

Das ist doch nur eine frage der Ehrlichkeit, oder willst du behaupten, dass der Anwaltsberuf ein Bürge für Ehrlichkeit ist? Es ist so vieles Verboten, auch ist es dem Vorstand einer Bank sicherlich untersagt Bestechungsgelder anzunehmen

aber ihr wisst es bestimmt besser
Das hat mit Besserwissen nichts zu tun, die Realität sieht nur anders aus als du sie gerne hättest. Das Gesetzbuch sagt etwas, aber gemacht wird es doch oft anders
 
 
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Saman
Alt 29.02.2008, 20:09   #12
Standard

Ak. deiner Logik nach gibt es anscheinend auch keine Konten in Lichtenstein, denn das ist Steuerhinterziehung und sowas tut ja keiner, ist ja schließlich verboten...
Schaffen wir einfach die Staatsanwaltschaft ab, denn Ak. hat eine bessere Welt geschaffen.

Gruß
 
 
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ak.
Alt 01.03.2008, 03:03   #13
Standard

Mich würde interessieren warum ihr euch so sicher seid, ihr scheint ja alle Rechtsanwälte zu haben die Erfolgshonorare nehmen.

Vermuten != Wissen

aber ich nehme gerne wetten an ob ihr einen findet der auf dieser Basis arbeitet
 
 
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Jumpy
Alt 01.03.2008, 12:30   #14
Standard

aber ich nehme gerne wetten an ob ihr einen findet der auf dieser Basis arbeitet
wir wollen hier nicht wetten sonders diskutieren
schreib du dochmal warum du dir so sicher bist, abgesehen von dem Gesetzt, dass Anwälte sowas nicht tun würden ?
Glaubst du, dass Anwälte nicht in der Lage sind ein profitorientiertes Unternehmen, als zweites Standbein zu führen und damit die gesetztliche Honorarregelung zu umgehen? Oder bist du grad im Jurastudium oder ähnliches und fühlst dich in deiner hypothetischen juristischen Ehre gekränkt?
 
 
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ak.
Alt 01.03.2008, 14:05   #15
Standard

dein gedankengang mit dem profitorientiertes unternehmen erschließt sich mir nicht.

aber nenne mir doch mal den grund weshalb ein anwalt ein erfolgshonorar annehmen sollte? so wie es vorgesehen ist, ist es doch viel besser: er bekommt sein geld so oder so.
 
 
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Jumpy
Alt 01.03.2008, 17:35   #16
Standard

aber nenne mir doch mal den grund weshalb ein anwalt ein erfolgshonorar annehmen sollte? so wie es vorgesehen ist, ist es doch viel besser: er bekommt sein geld so oder so.
Im Grunde mein Reden, aber das was ja nicht unsere OT - diskussion
dein gedankengang mit dem profitorientiertes unternehmen erschließt sich mir nicht.
ich persönlich kenne 2 Anwälte die Nebeneinkünfte haben bzw. Beteiligungen an Unternehmen und einer sitzt sogar im Vorstand eines Großunternehmens Da glaubst du doch nicht wirklich daran, dass diese Tätigkeiten fremd von Eigennutz sind.

Aber ich sehe uns schon etwas vom Thema abdriften

Geändert von Jumpy (01.03.2008 um 19:27 Uhr).
 
 
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Saman
Alt 01.03.2008, 19:14   #17
Standard

Ak. Es geht ja gar nicht nur darum das man meinem Anwalt sein Honorar verwehrt und stattdessen eine Erfolgsbeteiligung verspricht.
Ich selber spreche ehr von einem zusätzlichen Handgeld aufs Honorar, wenn es Erfolgreich wurde.
Das weckt in so manchem Advokaten sehr böse innere Eigenschaften.
 
 
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ak.
Alt 02.03.2008, 00:33   #18
Standard

ich persönlich kenne 2 Anwälte die Nebeneinkünfte haben bzw. Beteiligungen an Unternehmen und einer sitzt sogar im Vorstand eines Großunternehmens Da glaubst du doch nicht wirklich daran, dass diese Tätigkeiten fremd von Eigennutz sind.
wen auch immer du zu kennen glaubst: das hat ja jetzt nichts mit Erfolgshonoraren im eigentlichen Sinne zu tun.

Beteiligungen an Unternehmen hat jeder Aktionär, sehe da jetzt nichts besonderes dran
 
 
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Jumpy
Alt 02.03.2008, 09:58   #19
Standard

Welchen Sinn ergibt jetzt dein Kommentar, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir damit vom Thema abkommen.

Trotz der gesetzlichen Regelungen bin ich davon überzeugt, dass ein Anwalt die Kostensatzregelungen umgehen kann, wenn sich das Geschäft für ihn als lukerativ erweißt. Allerdings wird ein Anwalt sowas sicherlich nicht für € 5000,- mögliche Einnahmen machen. Auch wird ein Anwalt niemals auf die Frage der Möglichkeit einer gewinnabhängigen Kostenregelung am Telefon antworten.

Das Erfolgshonorar wie ak. es erwähnt, ist wiederum eigentlich was ganz anderes, aber das ein Anwalt sowas nicht macht stimmt nicht, es gibt einige Prozesse die gegen Anwälte geführt wurden bzw. geführt werden wegen ähnlicher Handhabe. Hier mal nur ein Bespiel einer Dresdner Anwältin, die zwar rechtlich belangt wird, aber es is halt nur der Beweis dafür, dass sowas möglich ist.
 
 
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