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Rechtlich Ok ?

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MOR
Alt 19.07.2003, 17:10   #1
Frage Rechtlich Ok ?

vorgeschichte: wurde wegen cross telecom verurteilt 400 € an eine gemeinnützige Anlage zu überweisen, was ich auch getan habe

richterin sagte: wenn das geld überwiesen wurde wird das verfahren vollkommen eingestellt

problem:habe letzte woche einen brief von der staatsanwaltschaft bekommen in dem steht das ich mich doch bitte bei der staatsanwaltschaft melden möchte und ihnen meine ok geben soll das sie meinen computer behalten können , ansonsten würde das verfahren wieder aufgenommen !

ich weiss nicht was ich davon halte soll , soll ich mein ok geben oder wie ? (der computer war damals eigentum meiner eltern)

schonmal thx für eure antworten

gruss MOR
 
 
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Anarchnophobia
Alt 19.07.2003, 17:32   #2
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ich versteh nicht was es an dem verfahren dann weiter zu "verfolgen" gibt?

also ich hätte dann doch gerne den rechner wieder
 
 
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MOR
Alt 19.07.2003, 17:56   #3
Standard

hatte den rechner sowieso schon irgendwie abgeschrieben aber dieser brieft verwirrt mich irgenwie.

würde ihn auch gerne wieder haben wollen aber dann fortsetzung des verfahrens ???
 
 
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Krashok
Alt 19.07.2003, 18:43   #4
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da würd ich aber mal nachfragen und nicht einfach so mein ok geben
 
 
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MOR
Alt 19.07.2003, 23:37   #5
Standard

keiner weiter vom fach hier?
was is mit sandman usw????
hölp
 
 
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MOR
Alt 24.07.2003, 08:33   #6
Standard

Hm keiner mehr irgendwelche wichtigen gesetzliche Aspekte?
Wäre mir noch mal wichtig weil ich mich innerhalb von 2 Wochen bei denen melden soll...

also los haut rein!

gruss MOR
 
 
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MOR
Alt 26.07.2003, 14:27   #7
Standard

*schieb*
 
 
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Skyhoof
Alt 28.07.2003, 00:18   #8
Standard

meld dich doch bei denen und sag dass Du erst n paar infos haben willst, und dann noch mindestens noch ne nacht drüber pennen bevor Du Dein OK gibst.

So ne rechts-sache will gut überlegt sein.

Lass dich von denen aufklären was das soll, so bald wie möglich und melde dich ein paar tage später (natürlich noch in der Frist) um denen das Ergebniss Deiner Überlegung mitzuteilen.

Ruf doch einfach mal bei denen an.
Auf dem Schrieb sind sicher Kontaktangaben zu dem zuständigen Sachbearbeiter ...
 
 
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MOR
Alt 28.07.2003, 10:52   #9
Standard

aus dem brief könnte man lesen das es garnicht mehr um das "alte" verfahren geht sondern das es ein extra verfahren wegen diesem "beweismaterial" .

naja werd die mal anrufen oder hinfahren.

thx sky

€dit/ der brief kam direkt von der richterin .
 
 
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-ReD-
Alt 06.08.2003, 15:00   #10
Standard

MOR@

Also Du kannst nicht wegen einer und der gleichen Sache 2 mal verdonnert werden. Wenn das ein neues Verfahren ist, hat die Kripo auf Deinem Rechner irgend was gefunden was gegen weitere Gesetze verstößt! In dem Fall würde ich erst mal um Aktenansicht bitten um überhaupt zu erfahren was Dir zu last gelegt wird.

Hast Du Deinen Rechner damals als die StA ihm beschlagnahmt hat freiwillig oder gegen Deinen willen rausgegeben ? Deine Eltern hätten damals schon einen Einspruch gegen die Beschlagnahmung des Rechners hin schicken sollen mit der Begründung das es nicht Dein Rechner ist, nur von Deinen Eltern.
 
 
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MOR
Alt 06.08.2003, 15:20   #11
Standard

der rechner gehörte meinen eltern, meine mutter hatte damals den rechner freiwillig an die kripo abgeben. einen rechner habe ich wieder bekommen (P200 ). war letzte woche also beim amtsgericht habe der gesagt das meine eltern ihren rechner wiederbekommen möchten
da gegen meine eltern kein verfahren eröffnet werden kann, sieht es wahrscheinlich so aus als wenn wir den pc wiederbekommen..
soweit

MOR
 
 
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-ReD-
Alt 06.08.2003, 17:38   #12
Standard

MOR@

Das ist ja super!

Hoffe das mit der neuen Klage wird auch unter dem Tisch fallen...
 
 
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