Gibt was neues in meinem Fall:
Ich war gestern nochmal beim Staatsanwalt, um ganz sicherzugehen, dass mein Verfahren eingestellt wurde. Dabei hab ich mir nochmal die genauen Daten der Einwahlen geben lassen, die mir zur Last gelegt wurden. Dabei ging es einmal um den 6. - 31. Juli und einmal um einen sehr kleinen Betrag um August.
Tja, dabei ist mir was aufgefallen: Der Betrag für den Juli entsprach ziemlich genau dem Betrag, der damals bei mir abgebucht wurde, ohne das ich dafür eine Rechnung erhalten hatte. Außerdem hatte ich meinen Zugang genau zum 1. August gekündigt. Und dann war da noch etwas: In der Anzeige hieß es "Blah blah blah Zum Nachteil von [mein name]". Darüber hatte sich bereits der Polizist, der mich verhört hat, gewundert, dachte aber an einen Fehler.
Nun, heute hab ich angerufen und nachgefragt, über welchen Account ich mich im Juli eingewählt haben soll. Ergebnis: Über meinen eigenen Account! Quasi soll mein Vater als Anschlussteilnehmer mich betrogen haben.
Cross Telecom will mir jetzt eine neue Rechnung ausstellen mit einer Schadensersatzforderung von 500DM. Mein Kommentar, das dies doch für einen Betrag von unter 20DM ziemlich happig ist, wurde diesmal mit einem hoffnungsvollem "Darüber können wir ja dann nochmal reden" beantwortet
Jetzt habe ich noch eine rechtliche Frage:
Ich habe garantiert nie eine Anzeige gegen meinen Vater gemacht, noch habe ich mich bei Inetservice wegen einer überhöhten Rechnung beschwert.
Trotzdem hat Inet quasi in meinem Namen anzeige erstattet. Nun, wenn mein Vater denen Geld gezahlt hätte, hätte ich es doch garantiert nie Wiedergesehen. d.H., die Verklagen alle Realer auf Rückzahlung und Schadensersatz, unabhängig davon, ob sich der Betrogene Kunde überhaupt beschwert hat! Und ich glaube nicht, dass sie den Betrag dann dem Kunden zurückzahlen würden.
Das kann doch so nicht legal sein, oder? Kann man dagegen vorgehen? Ich hab morgen einen Termin mit meinem Anwalt, da werde ich ihn auch mal wegen dieser Sache ansprechen.