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Rechner beschlagnahmt - Frage


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Tap
Alt 14.12.2003, 18:35   #1
Standard Rechner beschlagnahmt - Frage

Hallo, hab mal ne Frage.

Ich und n Kumpel haben im Sommer bei Ebay gesurft. Dabei sind wir auf einen User gestoßen, der als Passworthinweis da stehen hatte "meine Lieblingstier". Wir haben dann nur aus Fun, weil wir dachten das keiner so blöd sein kann "katze" eingegeben und schon konnten wir das PW ändern, was wir wie gesagt aus fun auch gemacht haben.

Das wars dann schon. Mehr haben wir jedenfalls nicht gemacht.

War auch nur ein dummer Joke, der Nutzer hat dann über Ebay halt ein neues PW bekommen. Der war wohl allerdings so sauer, dass er gleich zur Polizei gerannt ist und die standen 6 Wochen später samt Durchsuchungsbefehl in meinem Zimmer und haben meine beiden Rechner beschlagnahmt.

Das ist jetz 4 Monate her und ich hab immer noch nix gehört, ob ich die wieder bekomme. Der Beamte von der Kripo meinte, dass die auf jeden Fall weg wären. Ich habe mir jedenfalls einen Anwalt genommen, weil ich die wiederhaben will. Ein Rechner gehört zudem noch meiner Freundin.

Also mir wird Ausspähen von Daten vorgeworfen, was ich ja auch zugegeben habe. Hat da einer Erfahrungen mit und weiß, ob ich die Rechner wieder bekomme?

Außerdem interessiert mich, ob da noch was kommen kann, weil ich ca. 20 GB MP3 Musik auf einer Partition hatte. Kazaa war auch drauf.

Wäre nett wenn jemand Rat weiß!
 
 
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David
Alt 14.12.2003, 18:39   #2
Standard

Das zeigt wirklich mal wieder wie saudumm die Ermittlungsbehörden sind.

Ich würde auf jedenfall deinem Anwalt auftragen sofort eine Beschwerde zu schreiben gegen die Beschlagnahme! Das ist das Mittel erster Wahl!
Dort wird dann die Sachlage geschildert und auch dass der Rechner nicht mal dir gehört.
Du solltest auf keinen Fall irgend etwas aussagen, das kann dir eigentlich nur schaden.

David
 
 
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Tap
Alt 14.12.2003, 18:49   #3
Standard

Das habe ich ja schon getan. Und einen Anwalt hab ich auch. Der Kripo-Heinz meinte jedenfalls die Rechner würden 2 Jahre in Beschlagnahme bleiben, und dann verschrottet. Die würden ja auch dauerhaft eine Pistole beschlagnahmen, wenn es Tatwaffe war. Ich hab´den dann mal gefragt, ob ich einen mit den Kisten erschlagen habe.

Jedenfalls meinte er, wenn ich damit einverstanden bin, dass die beschlagnahmt bleiben wird das Verfahren eingestellt und ich bekomme auch keine Geldstrafe mehr, da der Verlust der Rechner ja Strafe genug wäre (sind ja nur noch 1500 Euro Wert~). Falls ich das nicht bin, würde der Staatsanwalt das ganze ans Gericht weitergeben, und die würden angeblich entscheiden, dass ein Gutachter an die Sache gesetzt wird, den ich auch noch bezahlen müsste.

Man kommt sich halt vor wie ein Schwerverbrecher, und die Dreistigkeit nach 4 Monaten immer noch nix gehört zu haben ist schon fast kriminell. Meine Freundin hat btw auch schon Anwalt eingeschaltet - nützt alles nichts, die haben wohl alle Zeit der Welt
 
 
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blackmesa
Alt 14.12.2003, 19:04   #4
Standard

Oh, das ist so erbärmlich.

Nächstes Mal machst du das bitte vom Rechnerraum der Schule aus, dann wird der sicher als "Tatwaffe" auch vernichtet.
 
 
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BoB
Alt 14.12.2003, 19:18   #5
Standard

ich würde folgendermaßen vorgehen,
schreib denen einen Brief, am besten dem Staatsanwalt wenns den schon gibt,
schreib, das dieser Rechner nichts mit dem Fall zu tun hat und das er nur deiner Freundin gehört und nur zufällig bei dir Stand weil sie ihn bei dir benutzt hat.
Den Tatrechner hast du schon längst wieder verkauft, über ein Anzeigenblatt oder so , ohne Rechnung.
Dann müssen die den rausrücken, noch besser wäre deine Freundin schreibt den Brief und verlangt ihn zurück da sie ihn beruflich/schulisch braucht.

Wenn sie dir nicht nachweisen können, das dieser Rechner der Tatrechner war, müssen sie ihn zurückgeben und das werden sie wohl nicht können.

Wegen eines Verfahrens würde ich mir keine Sorgen machen,
eine hohe Strafe kann da eigentlich gar nicht rauskommen,
wenn du unter 21 wärst, wäre das ideal dann musst dunur ein paar sozialstd. machen (so 20).

Nicht einschüchtern lassen und keine Aussage machen, das musst du nicht. Höchstens gegen rückgabe des rechners.
 
 
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Tap
Alt 14.12.2003, 19:53   #6
Standard

Ich bin 23 -.-

Außerdem wissen die längst, dass das von dem Rechner aus war, der meiner Freundin gehört. Ich weiß, das war blöd dem das zu sagen, aber ich hatte noch nich soviel mit den Bullen zu tun, bzw. das war jetzt das erste mal und das die mir jetzt da n Strick draus drehen wusste ich nich. Der meinte halt wenn ich jetzt vernünftig bin und alles erzähle läuft es nochmal glimpflich ab. Dabei meinte er allerdings wohl schon, dass ich dann auch auf die Rechner verzichten müsste.
 
 
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an3
Alt 14.12.2003, 20:10   #7
Standard

OK, ich versuch mal dir zu helfen und net so dumm zu antworten wie der nette bm immer...

Folgendes, wenn du bei der Durchsuchung dagegen warst, dass die Bullen die Rechner wegnehmen, hast du eine Chance die zurückzukriegen...da gibts irgendwie nen Schein von den Durchsuchenden da müssen die angeben ob du das was die beschlagnahmen ohne Einwand abgegeben hast oder du dagegen warst...wenn die da überall "im Einverständnis" stehen hast kannstes vergessen, da du aber meintest die wollten von dir die Zustimmung das du die Dinger freiwillig abgegeben hast und dann würde das Verfahren eingestellt werden würde das für mich bedeuten du warst dagegen und das haben die Herren auch so angegeben...aaaaber:

Ich würde abschätzen was dir wichtiger is, irgendne Strafe (Vorbestraft sein etc.) oder die beiden Rechner zurück...muss man da mehr sagen?

ABER(2): Du hast die Tat schließlich nur mit einem Rechner begangen, also würde ich dahin gehen und sagen: Ja, Sie dürfen den Tatrechner behalten und damit schließen wir die Akte und das Verfahren, ABER den Rechner, womit ich die Tat nicht begangen habe will ich zurück...damit müsstest du durchkommen...sag das mal deinem Anwi!
 
 
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blackmesa
Alt 14.12.2003, 20:13   #8
Standard

Original geschrieben von an3
OK, ich versuch mal dir zu helfen und net so dumm zu antworten wie der nette bm immer...
Du meinst, du versuchst endlich mal eine sinnvolle Antwort zu geben - so wie der nette bm immer - und nicht in deiner gewohnten Weise unhaltbare Lächerlichkeiten abzulassen?
 
 
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Tap
Alt 14.12.2003, 20:22   #9
Standard

Ich war garnicht da, als die hier waren. Meine Mutter hat aufgemacht. Prob is nur, der 2. Rechner gehört meiner Freundin. Die kann den doch quasi zurückverlangen und ich mach das dann mit meinem Rechner auch so, weil das nicht der Tatrechner war.

Oder dürfen die Klamotten von anderen Leuten einfach behalten?
 
 
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marcell0
Alt 14.12.2003, 21:15   #10
Standard

aber mal erlich gesagt, wer ist schon so blöd und schreibt seinen passworthinweis so öffentlich auf? da muss er ja damit rechnen, dass selbst ein 5 jähriger darauf kommt. und so gesehen, ist das wirklich kein "schweres" verbrechen, oder? eigentlich sollte man den user bestrafen, dessen passwort damals geändert hast. prinzipiell hast du ihn ja nur darauf aufmerksam gemacht. dies würd ich auch mal versuchen, dem staatsanwalt zu verklickern.

viel glück
 
 
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Tap
Alt 14.12.2003, 21:35   #11
Standard

Tjo, dazu komm ich ja nicht dem irgendwas zu verklickern. Wie gesagt, Rechner abgeholt und jetzt ist ein viertel Jahr ins Land gezogen ohne das ich auch nur mal eine Info bekommen habe!
 
 
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pret
Alt 15.12.2003, 17:46   #12
Standard

sers tap,

also, ich kann dir alles ganz genau erklären was weiter passieren wird, weil genau das was dir passiert ist, mir auf die ein oder andere art auch passiert ist.

zu mir:

bin auch einer der alten "f*k*e*r". ein "geschädigter" hatte wohl auch anzeige erstattet, aber nicht nur wegen der hohen Internet Rechnung, sondern auch weil man mit dem Internet Daten l/p auch seine Kredit Karten Daten sehen konnte. Irgendwer war damit halt einkaufen. fazit -> anfang 2000 standen auch plötzlich die bu**en vor der tür un ham so alles was irgendwie mit PC zusammen hing, mitgenommen. Kompletten PC, CD-ROM's usw. mich hammse kurzerhand auch noch eingepackt. 9 std geblubber, dann konnt ich heim. nach fast einem Jahr (so ca.9 oder 10 monate) kam dann ein Brief vom Staatsanwalt. Wenn ich alles zu gebe, und er meinte alles(also auch den Kredit Karten betrug, womit ich aber 100% nix zu tun gehabt hab), dann muss ich 100 std sozial arbeit leisten und 250 DM strafe zahlen, zahlbar in Raten . Gesagt getan. Mein Anwalt hat mir das übrigens auch geraten. Somit habe ich mir eine Gerichts verhandlung erspart und, was viel wichtiger ist, einen Eintrag in mein Pol. Führungszeugniss. Dieser Brief kam wie gesagt anfang 2001. Wieder rund ein Jahr später, Januar 2002 bekam ich einen Brief von der Polizei Hauptwache. Ich soll doch endlich meinen PC abhohlen.

Fazit:

Ich wurde gezwungen zu lügen, sonst hätte ich eine gerichts verhandlung bekommen mit allem was dazu gehört. Des weiteren hat die Deutsche Justiz geschafft über 2 Jahre lang eine 20 GB platte aus zuwerten. Respekt. Ich Persönlich habe nix, überhaupt nix für Deutsche Polizisten, Staatsanwälte oder sonst irgendwelche Ämter über. Deutschland hat in meinen Augen verschissen. Deutschland ist so arm, dagegen ist Ruanda ein reicher staat.

Mein Rat: gehe sofort zum Anwalt. Erzähle ihm alles. Und wirklich alles. auch wenn du irgend nen scheiss auf platte hattest. egal. erzähl dem alles. das ist ganz wichtig. und komm nicht auf die Idee auf den anwalt zu verzichten nur weil's teuer ist und du kein Rechtschutz hast! Ab zum Anwalt! Den rest versucht der zu kitten. Trozdem würde ich mir schonmal nen neuen Rechner zu legen. Das dauert bissl bis deiner wieder da ist. und wenn er dann wieder da ist, glaub mir, dann ist der so alt, dann willst du den gar nicht mehr.

Solltest du noch fragen haben PM an mich.

mfg, pret

P.S.: ja, ich war schon volljährig (18)


Auf bestimmte Fragen gibt es keine Antwort. Manchmal ist das nur furchtbar schwer zu verstehen.
 
 
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an3
Alt 15.12.2003, 18:32   #13
Standard

@bm: ja und man kann mal blöde Kommentare bringen dann kann man berechtigt werden dann ist gut, aber dumm anmachen von einem wie dir lass ich mich bestimmt net!

@tap: den Tatrechner kannst du, wenn du die Tat zugibst, ziemlich vergessen, egal wessen Ding das ist! Machs doch so wie ichs gesagt hab oder schlags mal dem Anwalt vor als "Buße" einfach den Tatrechner dazulassen, aber da kannste halt nicht viel machen...vielleicht hast glück und du kriegst alles zurück aber...sei dir da nicht zu sicher!
 
 
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Tap
Alt 03.02.2004, 13:19   #14
Standard

Tjo,

hab´nun Bescheid bekommen. Nach fast 6 Monaten. Ich habe die Auflage bekommen 450 € an eine gemeinnützige einrichtung zu überweisen.

Nach Erfüllung der Auflage bekomme ich die Rechner zurück.

Teurer Spaß -.-
 
 
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Squdus
Alt 03.02.2004, 14:21   #15
Standard

Aber immer noch billiger als sich 2 neue Rechner zuzulegen.
 
 
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Tap
Alt 04.02.2004, 19:42   #16
Standard

Auflage ist 75 Euro im Monat zu zahlen, 450 Euro insgesamt. Wenn ich jetzt die 450 Euro sofort bezahle, bekomme ich die Rechner dann sofort zurück?

Weil Anwalt meinte, dass als Auflage nur Ratenzahlung gewährt ist. Ist doch Blödsinn?! Die können doch froh sein, wenn ich sofort alles überweise. Oder nicht?
 
 
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pitchzero
Alt 14.02.2006, 23:00   #17
Blinzeln

Mit den 75 € is ein echter Fortschritt
Der Durchschnitts-Polizist kann nicht bis 3 zählen, deswegen wundert mich das.
Naja, vll machen sies so dass sie 3 Kästen in der Größe eines 50, eines 20 und eines 5€ Scheins haben....
Viel Spass mit den Behörden! Seit mich son Typ auf der Wache nach der Uhrzeit gefragt hat (er hatte selbst eine Uhr und es hing eine hinter ihm an der Wand und noch eine auf seinem Tischlein) wundert mich nixmehr!
 
 
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MiKe
Alt 15.02.2006, 00:07   #18
Standard

1. das was du machst nennt man pauschalisierung


Viel Spass mit den Behörden! Seit mich son Typ auf der Wache nach der Uhrzeit gefragt hat (er hatte selbst eine Uhr und es hing eine hinter ihm an der Wand und noch eine auf seinem Tischlein) wundert mich nixmehr!
2. sowas macht man oft als reflex, ist mir auch schon passiert. genauso wie das berühmte suchen nach der brille, die man auf hat oder dem stift hinterm ohr!

3. der thread ist mittlerweile 2 jahre alt nur als kleinen tipp am rande
 
 
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legolas
Alt 12.03.2006, 12:46   #19
Standard

Zitat von David
Das zeigt wirklich mal wieder wie saudumm die Ermittlungsbehörden sind.

Ich würde auf jedenfall deinem Anwalt auftragen sofort eine Beschwerde zu schreiben gegen die Beschlagnahme! Das ist das Mittel erster Wahl!
Dort wird dann die Sachlage geschildert und auch dass der Rechner nicht mal dir gehört.
Du solltest auf keinen Fall irgend etwas aussagen, das kann dir eigentlich nur schaden.

David
tja du kannst zu einem anwalt gehen und klage einreichen. die frage ist nur ob sich das rein finanziell gesehen lohnt. das honora eines anwalts kann ziemlich schnell den wert eines alten rechners übertreffen. es sei denn natürlich du bist rechtschutzversichert und die versicherung übernimmt die anwaltskosten. trotzdem weiss ich nicht ob dies sehr ratsam ist. du hast immerhin ein passwort geknackt und daraufhin geändert. das ist eine straftat
 
 
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