Hi!
Ich hab vor einigen Wochen mein Handy, SonyErricson T610, zur Reparatur eingeschickt. Da die Garantie leider vor kurzem abgelaufen ist (typisch, dass das Gerät genau dann kaputt geht), ist es ein Gewährleistungsfall. Allerdings sieht es so aus, als ob der Händler den ablehnt, und dazu ist er scheinbar auch im Recht, da ich nachweisen müsste, den Schaden nicht selbst verursacht zu haben (und keine Ahnung, wie man sowas nachweisen soll). Jedenfalls hab ich nun die Wahl zwischen Reparatur für 60 EUR, Rücksendung des Geräts gegen eine Prüfpauschale von 20 EUR oder kostenlose Entsorgung (wie nobel).
Ok, 60 EUR will ich nicht ausgeben, da das Gerät bei eBay für 25 über den Ladentisch geht. Ich will es aber auch nicht entsorgen lassen. Deshalb frage ich mich: Ist die Berechnung einer Prüfpauschale rechtens, erst recht wenn ich vorher nicht darauf hingewiesen worden bin? Und immerhin haben sie mir in dem Kostenvoranschlag nichts, aber auch wirklich nichts geschrieben, was ich denen nicht vorher schon gesagt habe: Nämlich, dass man mich nicht hört, wenn ich telefoniere (oder wie sie es ausgedrückt haben: Rufweg defekt).
Ne andere Sache ist, dass das Handy inzwischen drei Wochen dort ist (und erst jetzt haben sie sich bei mir gemeldet!). Da es sich um ein Vertragshandy handelt, habe ich Chancen die Grundgebühr für diesen Monat einzubehalten?
Das geilste ist noch die Kundennummer auf dem Schrieb von dem Reparaturservice, der für meinen Provider arbeitet: 68
