Original geschrieben von Thi Älbänz
Hi folks!
Wenn man als Ehepaar Prozesskostenhilfe beantragt, muss man ja seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Wenn man zwei Autos besitzt, das eine Auto auf die Frau zugelssen ist und das andere jedoch auf das 22-jährige Kind in Ausbildung, ist es dann in Ordnung, wenn man nur das Auto als Besitz angibt, was auf die Frau zugelassen ist, richtig?
richtig, das genügt, soweit ich weiß.
Abgesehen davon: Wenn nun der Ehemann nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe ein Bankkonto eröffnet, auf dem sich 2500,- € befinden, muss er das dann dem Gericht melden? Was für Konsequenzen drohen ihm, wenn er es nicht tut? Kann das Gericht so wie das Finanzamt eine Kontenabfrage machen?
da siehts schon wieder kritischer aus. es hört sich so an, als wenn du dieses bewusst vertuschst, und das ist eindeutig untersagt. soweit ich weiß, steht in dem hinweisblatt, dass du die kosten auch darlegen musst, das tust du am besten durch kontoauszüge.
wenn das gericht davon wind bekommt, bleibt ihr nicht nur auf den kosten des prozesses sitzen, sondern könnt dafür auch noch ne anzeige wegen absichtlicher täuschung in den arsch geschoben bekommen.
also am besten wirklich ehrlich sein!
das gericht entscheidet in solchen sachen wirklich oft willkürlich.
wir hatten mal einen mandanten, der eine harley und ein auto hatte und polizist ist, dieser hat pkh bekommen.
also nimms dir zu herzen:
immer ehrlich sein!