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Prozesskostenhilfe

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Thi Älbänz
Alt 16.08.2005, 17:19   #1
Frage Prozesskostenhilfe

Hi folks!
Wenn man als Ehepaar Prozesskostenhilfe beantragt, muss man ja seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.

Wenn man zwei Autos besitzt, das eine Auto auf die Frau zugelssen ist und das andere jedoch auf das 22-jährige Kind in Ausbildung, ist es dann in Ordnung, wenn man nur das Auto als Besitz angibt, was auf die Frau zugelassen ist, richtig?

Abgesehen davon: Wenn nun der Ehemann nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe ein Bankkonto eröffnet, auf dem sich 2500,- € befinden, muss er das dann dem Gericht melden? Was für Konsequenzen drohen ihm, wenn er es nicht tut? Kann das Gericht so wie das Finanzamt eine Kontenabfrage machen?

So long...
 
 
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Thi Älbänz
Alt 16.08.2005, 19:42   #2
Standard

Dachte, dass mir hier der ein oder andere vllt. nen Tipp geben könnte, ohne dass ich gleich zum Anwalt muss.

Edit : Antworten per PM sind auch willkommen!
 
 
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Filmazoid
Alt 16.08.2005, 21:44   #3
Standard

danke fürs beitrag löschen ihr mods, dann habt halt euren ärgern hier
 
 
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xoey
Alt 24.08.2005, 10:09   #4
Standard Re: Prozesskostenhilfe

Original geschrieben von Thi Älbänz
Hi folks!
Wenn man als Ehepaar Prozesskostenhilfe beantragt, muss man ja seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.

Wenn man zwei Autos besitzt, das eine Auto auf die Frau zugelssen ist und das andere jedoch auf das 22-jährige Kind in Ausbildung, ist es dann in Ordnung, wenn man nur das Auto als Besitz angibt, was auf die Frau zugelassen ist, richtig?

richtig, das genügt, soweit ich weiß.

Abgesehen davon: Wenn nun der Ehemann nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe ein Bankkonto eröffnet, auf dem sich 2500,- € befinden, muss er das dann dem Gericht melden? Was für Konsequenzen drohen ihm, wenn er es nicht tut? Kann das Gericht so wie das Finanzamt eine Kontenabfrage machen?
da siehts schon wieder kritischer aus. es hört sich so an, als wenn du dieses bewusst vertuschst, und das ist eindeutig untersagt. soweit ich weiß, steht in dem hinweisblatt, dass du die kosten auch darlegen musst, das tust du am besten durch kontoauszüge.
wenn das gericht davon wind bekommt, bleibt ihr nicht nur auf den kosten des prozesses sitzen, sondern könnt dafür auch noch ne anzeige wegen absichtlicher täuschung in den arsch geschoben bekommen.
also am besten wirklich ehrlich sein!
das gericht entscheidet in solchen sachen wirklich oft willkürlich.
wir hatten mal einen mandanten, der eine harley und ein auto hatte und polizist ist, dieser hat pkh bekommen.
also nimms dir zu herzen:
immer ehrlich sein!
 
 
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Thi Älbänz
Alt 24.08.2005, 16:18   #5
Standard

Hey, danke für die Antwort. Da interessiert mich eine Sache noch speziell:

Du schreibst:
"Wenn das Gericht Wind davon bekommt..."

Was für Möglichkeiten hat denn das Gericht, an meine Kontostände zu kommen? Ist es ihm so wie bei der Hartz IV-Prüfung durch die Ämter gestattet, einfach eine Kontenabfrage durchzuführen?

Denn bei der GEZ ist es ja auch so, dass WENN Du so doof bist, und bei ner Kontrolle zugibst, dass Du 10 Jahre lang schwarzgesehen hast, Du die 10 Jahre auch schön brav nachzahlen darfst. Tust Du das allerdings nicht und sagst, der Fernseher wäre vom letzten Flohmarkt, wirst Du nichts nachzahlen müssen, sondern einfach nur wieder angemeldet.
Es ist also wieder die altbekannte Floskel: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
 
 
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xoey
Alt 24.08.2005, 22:21   #6
Standard

Original geschrieben von Thi Älbänz
[b]Hey, danke für die Antwort. Da interessiert mich eine Sache noch speziell:

Du schreibst:
"Wenn das Gericht Wind davon bekommt..."

Was für Möglichkeiten hat denn das Gericht, an meine Kontostände zu kommen? Ist es ihm so wie bei der Hartz IV-Prüfung durch die Ämter gestattet, einfach eine Kontenabfrage durchzuführen?
was die da für möglichkeiten haben weiß ich nicht. keine ahnung inwiefern das auch überprüft wird. ich weiß auch nicht, ob die das ohne dein wissen tun. nur, dass ich schon oft in der kanzlei gelesen habe:
" dem kläger/beklagten wird auferlegt sein vermögen offenkundig preiszugeben."
ob die das von sich aus machen dürfen/können weiß ich nicht genau.
ich gehe eher davon aus, dass die dazu auffordern.


Denn bei der GEZ ist es ja auch so, dass WENN Du so doof bist, und bei ner Kontrolle zugibst, dass Du 10 Jahre lang schwarzgesehen hast, Du die 10 Jahre auch schön brav nachzahlen darfst. Tust Du das allerdings nicht und sagst, der Fernseher wäre vom letzten Flohmarkt, wirst Du nichts nachzahlen müssen, sondern einfach nur wieder angemeldet.
Es ist also wieder die altbekannte Floskel: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
gez ist sowieso ein richtiger sauverein.
zb gehen die da ganz eindeutig gegen das bgb, in dem diesbezüglich ganz deutlich hervorgeht, dass solche forderungen nur bis zu 3 jahre rückwirkend verlangt werden können.
 
 
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xoey
Alt 24.08.2005, 22:22   #7
Standard

Original geschrieben von Xoey


was die da für möglichkeiten haben weiß ich nicht. keine ahnung inwiefern das auch überprüft wird. ich weiß auch nicht, ob die das ohne dein wissen tun. nur, dass ich schon oft in der kanzlei gelesen habe:
" dem kläger/beklagten wird auferlegt sein vermögen offenkundig preiszugeben."
ob die das von sich aus machen dürfen/können weiß ich nicht genau.
ich gehe eher davon aus, dass die dazu auffordern.



gez ist sowieso ein richtiger sauverein.
zb gehen die da ganz eindeutig gegen das bgb, in dem diesbezüglich ganz deutlich hervorgeht, dass solche forderungen nur bis zu 3 jahre rückwirkend verlangt werden können.
 
 
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Thi Älbänz
Alt 25.08.2005, 16:46   #8
Standard

Mh, schwierige Entscheidung...

Aber auf jeden Fall dank ich Dir für Deinen fachkundigen Rat!
 
 
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