Hallo,
Anfang diesen Jahres habe ich meinen gebrauchten Fiat Stilo bei einem Autohaus gekauft. Da allerdings noch ein paar Macken auftraten, mußte ich mehrmals zur Werkstatt. Da sich die Werkstatt des Autohauses als total unfähig herausstellte und nicht gerade in meiner Nähe lag, bin ich - nach Absprache mit dem Autohaus - zu einer anderen Fiat-Werkstatt gefahren. Alles kein Problem - ich hatte ja eine Fiat-Gebrauchtwagen-Garantie - dachte ich zumindest damals.
Am nächsten Tag rief mich dann die andere Fiat-Werkstatt an, das es scheinbar Probleme mit meiner Garantie gäbe. Wie sich später herausstellte, war das Autohaus pleite und hatte meine Garantie bei der Versicherung gar nicht bezahlt. Das wußte ich aber damals noch nicht und so bat ich die Werkstatt, sich mit dem Autohaus in Verbindung zu setzen, damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Man informierte mich dann darüber, dass die Werkstatt die Rechnung direkt an das Autohaus schicken sollte.
Das Autohaus zahlte die Rechnung - dank Insolvenz - natürlich nicht, worüber mich die Werkstatt nach ein paar Wochen informierte, mit der Bitte, dass ich mich doch mal mit dem Autohaus in Verbindung setzen sollte.
Wieder ein paar Wochen später erhielt ich einen Brief von der Werkstatt, mit der Aufforderung, den offenen Betrag der von mir in Auftrag gegebenen Reparatur doch bitte zu begleichen. Als Anhang eine Kopie der Rechnung an das Autohaus. Ich teilte der Werkstatt daraufhin telefonisch mit, dass ich die Rechnung nicht bezahlen würde und
sie sich doch bitte mit dem Autohaus auseinander setzen sollten, schließlich hätten sie das so vereinbart.
Nach 2 Monaten kam dann wieder ein Brief, erneut mit der Aufforderung, den Betrag doch bitte umgehend zu begleichen, erneut mit dem Hinweis, das ich die Reparatur in Auftrag gegeben hätte, aber auf der Rechnung stand immer noch der Name des Autohauses. Daraufhin antwortete ich ebenfalls schriftlich, mit dem Hinweis, dass ich den Betrag nicht bezahlen würde, da der Vertrag zwischen der Werkstatt und dem Autohaus zustande gekommen wäre und nicht zwischen der Werkstatt und mir und sie das doch bitte mit dem Insolvenz-Verwalter des Autohauses
klären sollten.
Nach wieder zwei Monaten Ruhe habe ich heute folgendes Einschreiben mit Rückschein bekommen:
Sehr geehrte Herr Xxx,
leider haben Sie auf unsere 3 Mahnungen sowie unser Schreiben vom 21.05.2007 nicht reagiert. Unsere Forderung von € 88,16 ist nocht nicht gezahlt. Wir geben Ihnen hierzu letztmals Gelegenheit bis zum 10. August 2007.
Danach werden wir die Angelegenheit zu unserem Rechtsanwalt geben. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Mfg
Mal abgesehen davon, dass der Name, die Adresse und die Anzahl der Mahnungen, die mir angeblich geschickt wurden, nicht korrekt sind, genau wie die Behauptung, ich hätte auf die Schreiben nicht reagiert:
Bin ich verpflichtet, den Betrag zu zahlen? Oder kann ich der Sache ganz gelassen entgegensehen? Oder sollte ich mir lieber selber einen Rechtsanwalt nehmen?