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Problem mit FA

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gregor
Alt 31.07.2005, 16:25   #1
Standard Problem mit FA

Ich wollte mal nen Tip von euch hören, da es ja immer nicht so toll ist, ein Problem mit dem FA zu haben.

Ich habe seit mitte 2004 einen Gewerbeschein und für 2004 auch damals meine UST Erklärung abgegeben. Dann wurde mir irgendwann vom FA gesagt, dass ich eine monatliche UST Voranmeldung machen müsse. Da ich lange im Urlaub war und auch persönliche ziemlich starke Probleme hatte, ist das auf der Strecke geblieben. Jetzt haben die einen Betrag für die Monate festgesetz und letzte Woche bekomme ich einen Brief von der Bank, das es einen Antrag auf die Pfändung des Kontos gibt. Ich hab während der ganzen Zeit mit dem FA telefoniert und die meinte, ich solle das ganze einfach nachliefern.
Soweit so gut, meine Frage ist jetzt, wenn die sehen, dass ich seit Januar 2005 sehr wenig umsatz gemacht habe, und ich die UST VA jetzt abgebe und meine richtigen Steuern bezahle, ob ich dann den Festsetzuingbetrag auch noch zahlen muss?

Ich mein wenn die mir für einen Monat 300 € UST festsetzen, ich den aber vorlegen kann, dass ich nur 35 € abführen muss, wie läuft das dann?

Danke für eure Hilfe ...
 
 
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ploep
Alt 31.07.2005, 16:51   #2
Standard

das ist das standard-verfahren wenn du dem finanzamt keine voranmeldung einreichst.

reiche einen einspruch gegen den geschätzten bescheid ein, als begründung lieferst du die korrekte voranmeldung ein.

mit gleicher post stellst du einen antrag auf aussetzung der vollziehung über den differenzbetrag (geschätzt 300 - tatsächlich 35 = 265 euro).

sollte dann recht bald ein bescheid kommen der den geschätzten bescheid widerlegt.

säumnis- und/oder verspätungszuschläge werden allerdings trotzdem erhoben (sollte nicht viel sein)

mfg, ploep
 
 
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gregor
Alt 31.07.2005, 17:01   #3
Standard

mit gleicher post stellst du einen antrag auf aussetzung der vollziehung über den differenzbetrag (geschätzt 300 - tatsächlich 35 = 265 euro).
Sprich damit erreiche ich, dass ich, wenn ich die 35 euro zahle, nicht auch nich die 265 euro bezahlen muss?! ok ...

ok die Säumniszuschläge sind ja nur nen paar euro, das ist ja nicht die welt.

Und was ist dann mit der Sache wegen der Pfändung? Ich mein muss ich Angst um das Geld haben was da drauf ist / drauf kommt? Oder legt sich das dann auch alles wieder wenn ich alles korrekt hinschicke ?

dank dir schonma ...
 
 
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ploep
Alt 31.07.2005, 17:21   #4
Standard

ich würde den einspruch direkt morgen hinbringen/faxen und zeitgleich die 35 euro (+säumniszuschläge) überweisen.

evt. den sachbearbeiter dann anrufen und die weitere vorgehensweise
absprechen. sag ihm dass du den betrag bereits angewiesen hast.
dann sollte alles in geregelten bahnen verlaufen.
 
 
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gregor
Alt 07.08.2005, 17:30   #5
Standard

so hat alles geklappt, bleib nur auf der reelen UST sitzen.

Nur muss ich morgen mal anrufen, wie soll ich denen das überweisen, wenn sie eine Pfändungsverfügung über mein Konto haben und ich nichts überweisen kann? Oder geht es dann nur auf den Gläubiger?
 
 
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