Danke für Eure Meinungen
Das Gesetz spuckt dies hervor:
§ 612 BGB Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Diensleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Nun, ja. Es gibt doch noch die juristusche "Einfühlungszeit" die aber nur zum Kennenlernen dient, d.h. keine festen Arbeitszeiten und die "Praktikantin" muss keine Arbeit ausführen wenn sie nicht will. - Bei diesem Fall wäre keine Vergütung ok, aber so ist es nicht.
Der Betrieb zahlt keine Steuern für geleistete Arbeit. Was passiert nun wenn der Studentin etwas passiert bei der Arbeit? Versichert durch den Betrieb ist Sie ja nicht. Oder umgekehrt: wenn Sie etwas kaputt macht? Nun, es riecht nach Schwarzarbeit.
darf ich mal fragen was das für parfüm gewesen ist bzw wieviel in dem behältnis war, um mal die entlohnung am VK-Preis festzumachen ?
Es handelt sich um noch verpackte Tester. Also eigentlich Normale Parfüme die aber als Tester markiert sind (nur am Verschluß). Sonst alles dasselbe. So gesehen würden diese Tester dann in den Laden kommen damit die Kunden dranschnuppern können. Also kein Verlußt für D*****, weil es sich um ein Produkt handelt das in unbestimmter Zeit sich verschwendet.
Öhm, ich hät direkt nachm ersten Tag gesagt - Nö leute, ohne Moos nix los! Wer will schon nen "sicheren" Arbeitsplatz der nicht entlohnt wird
Also mit der Einstellung hätten die sofort gesagt: "Ja dann tschüs"
Und wenn man sich um Arbiet in der Studienzeit behümt wo man wirklich nur 1 bis 2 Tage in der Woche arbeiten kann dann nimmt man alles was man so kriegen kann.
Übrigens, die Studentin fährt für einen Monat weg! Die Chefin hat also gesagt, dass wenn sie wiederkommt soll sie sich melden, und dann machen die den Vertrag. - Hoffentlich! Nicht dass dann kommt: "Huh, wer sind Sie denn?"
Gruß
Lukas