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Vom Privatkauf zurücktreten?

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cougar76
Alt 17.03.2007, 17:41   #1
Standard Vom Privatkauf zurücktreten?

Hallo,

da ich eine Anzeige per e-mail angedroht bekommen habe suche ich hier nach Rat.
Zum Sachverhalt: Mitte Februar habe ich in einem Forum ein Mitglied angeschrieben um Autofelgen von ihm abzukaufen. Wir haben uns auf einen Preis und weiteres geeinigt und Anfang März wollte ich sie abholen. Er hat sie für mich lackiert und ich war schon am losfahren zur Übergabe da ruft er mich an, dass es nicht geklappt hat. So wollten wir dann darauf die Woche uns wieder treffen und darauf auch und bis heute hat es nie geklappt. immer hat er mir ausreden gegeben wie "ich sitze hier fest" oder "es hat nicht geklappt". Habe auch an einem Wochenende mehrmals versucht ihn anzurufen und zwei Tage später meinte er, er hätte sein Handy verlegt.

Nun wurde es mir zu viel und da ich nächste Woche für ein paar Wochen weg fahre und die Felgen recht bald bräuchte habe ich ihm geschrieben, dass ich voM Kauf zurücktrete. Nun schrieb er mir das ich Post von seinem Anwalt bekomme.

Ich hab ihn auch angeboten für die enstandenen Lackierkosten aufzukommen, aber diese sollen angeblich 150€ betragen obwohl die Felgen mich 300€ + 50€ für die Lackierung gekostet hätten.

Selbst auf mein Angebot ihm den Betrag zu zahlen, reagierte er wieder mit seinem Anwalt.

Er hat keinerlei Daten von mir. Nur meinen Vornamen und eine e-mail adresse unter einem Spitznamen.

Kann er eine Anzeige gegen mich erstaten und was für ein Recht habe ich?

Danke und gruß, Simon
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 17.03.2007, 19:35   #2
Standard

Das war mit Sicherheit eine leere Drohung. Vergiss es einfach.
 
 
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cougar76
Alt 17.03.2007, 19:38   #3
Standard

also muss ich nicht mehr dran denken und nichts weiter befürchten?

Er hat ja weder meinen vollen Namen noch meine Adressdaten.

Gruß, Simon
 
 
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Krashok
Alt 17.03.2007, 20:03   #4
Standard

gehört die lackierei zum bestehenden kaufvertrag oder ging das extra ?

setz ihm eine frist ..wenn er die nicht erfüllt ..kannst du vom kaufvertrag vollkommen legitim zurücktreten..da kann nicht mal der rechtsbeistand was machen

ps: frist muss erfüllbar sein ..sprich nicht solche dinger wie "ich will bis morgen um 9 die reifen" ..sondern setz ihm 3-5 werktage frist an
 
 
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cougar76
Alt 17.03.2007, 20:27   #5
Standard

hmm schwer zu sagen ob es zum bestehenden "Vertrag" war, ging halt extra.

Muss ich ihm wirklich noch eine Frist setzen nachdem es nun gut 3 Wochen nicht geklappt hat?
Kann er mich ohne diese Frist dann etwa Anzeigen obwohl er keine Daten von mir hat?

Gruß, Simon
 
 
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Krashok
Alt 17.03.2007, 20:32   #6
Standard

die daten zu bekommen is kein problem .ich würde es so machen..dann bist du auf der sicheren seite
 
 
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Jumpy
Alt 17.03.2007, 20:41   #7
Standard

Hallo, so wie es aussieht, kommt er seiner Lieferverpflichtung nicht nach, somit gibt es eigentlich gar keinen Grund fuer (sorry englische Tastatur) dich angst vor irgendwelchen Konsequensen zu haben. Das Einzige was du jetz noch machen solltest, ist ihm eine angemessene Frist (min. 7 Tage) ab Zugang des Schreibens, Mail oder so zu setzen, seinen Teil des Vertrages zu erfuellen. Aus dem Schrieftstueck sollte hervor gehen, dass du aufgrund des mehrmaligen hinterher telefonieren , mailen etc. pp. keine Lierferverzoegerungen mehr hinnehmen wirst und im Falle der Nichterfuellung (Gegenseite) du von diesem Vertrag zuruecktritst und dir Schadensersatzanspueche vorbehaeltst. Fertig ist die Angelegenheit.
LG
Jumpy
 
 
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cougar76
Alt 17.03.2007, 21:59   #8
Standard

Wenn ich ihm diese Frist jetzt nicht gewähren kann, verreise nämlich bald, mit was muss ich dann rechnen?

Gruß, Simon
 
 
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Jumpy
Alt 17.03.2007, 22:48   #9
Standard

Naja, es geht eigentlich nur um die Einraeumung einer angemessenen Frist. Bei Gericht wird man immer von einer angemessenen Frist zur beseitigung von Vertragsmaengel reden. Diese Fristen liegen immer zwischen min. 7 Tage und enden meistens bei 14 Tagen.
Wann bist du zurueck von deiner Reise ?
Schick das Schreiben raus, hinterleg das Geld bei jemanden deines Vertrauens, wenn die Reifen-Felgen innerhalb dieser Frist geliefert werden sollten (glaub ich pers. nicht), denn haste sie bei deiner Rueckkehr, ansonsten ist das Thema somit beendet.
LG
Jumpy
 
 
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cougar76
Alt 17.03.2007, 22:50   #10
Standard

reichen die vergangenen drei Wochen an denen es immer wieder nicht geklappt hat nicht als Frist?

Der ganze Kontakt lief wie gesagt nur über e-mails ab.
Da wir zunächst fix den 4. März zur Übergabe ausgemacht hatten, es an diesem fixen Termin und am Nachholtermin eine Woche später nicht geklappt hat, habe ich da nicht sofort ein zurücktritt Recht?

Gruß, Simon
 
 
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Jumpy
Alt 17.03.2007, 23:06   #11
Standard

Zitat von cougar76
reichen die vergangenen drei Wochen an denen es immer wieder nicht geklappt hat nicht als Frist?

Der ganze Kontakt lief wie gesagt nur über e-mails ab.
Da wir zunächst fix den 4. März zur Übergabe ausgemacht hatten, es an diesem fixen Termin und am Nachholtermin eine Woche später nicht geklappt hat, habe ich da nicht sofort ein zurücktritt Recht?

Gruß, Simon
Hast du ihm denn schon mal eine angemessene Frist genannt ?
Hast du ihm schon mal den Ruecktritt angekuendigt ?
Gibt es einen Nachweis ueber den Schriftverkehr ?

Wenn du alles mit ja beantworten kannst, brauchst du nix mehr zu unternehmen. Wenn nicht, mach es lieber wie ichs dir geschrieben habe.

LG
Jumpy
 
 
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Filmazoid
Alt 18.03.2007, 09:58   #12
Standard

Ohne schriftlichen Verkehr und wir reden nicht von E-Mails, solltest du dich lieber an die Tipps halten. Schick jetzt ein Schreiben mit Rückschein raus und gut ist. Sollte danach nichts mehr folgen, bist du fein raus. Das du jetzt natürlich in den Urlaub fährst, ist vllt. etwas blöd, aber ändert nichts an der Rechtslage und wie du dich verhalten solltest. Hätte diese ganz Geschichte eh nicht pur über paar E-Mails angewickelt.
 
 
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