Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Bei Post Eischreiben geöffnet!Diebstahl

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Heemi78
Alt 30.01.2007, 13:12   #1
Standard Bei Post Eischreiben geöffnet!Diebstahl

HAllo!
Erstmal muss ich sagen ich bin selbst schuld.hab eine wertvolle Goldmünze(verkauf bei Ebay 126EUR) nur als Einschreiben mit direkter Zustellung verschickt.Leider nur bis 25EUR versichert.
Der Käufer sagt er habe es im Beisein des Postbeamten geöffnet weil es Ihm so flach vorgekommen ist.Eigentlich ja klar bei einer Münze.
Jetzt müsste ich eigentlich haften.Aber wie ist es wenn das Paket oder dieses gepolsterte Päckchen geöffnet wurde.Er sagt an den Aussenseiten sind deutlich rechts und links 2cm lange Risse zu erkennen, die darauf schliessen lassen das es geöffnet wurde.
Was kann ich machen hat jemand Erfahrung?

Was noch wichtig ist: Es war eine Ebay Auktio in der ich eigentlich Versand versichert und unversichert angeboten habe.Der Kunde wählte versichert.
Danke an euch!
Sven

Geändert von Heemi78 (30.01.2007 um 13:26 Uhr).
 
 
Nach oben
*Sunshine*
Alt 30.01.2007, 14:14   #2
Standard

Ja auch wenn er Versichert wählte....du sagst du hast es auf versicherter Basis bis 25 Euro verschickt...

Mann kann es ja auch Höher Versichert verschicken lassen....
Das tatest du nicht.....

Also denke ich mal musst du dafür Haften.
Lass dir das von der Post...Bzw den Paketboten bestätigen ob es überhaupt so war, evtl hast das glück das der Bote keinerlei Angaben macht, dann kann man es nicht nachweisen ob die Münze drinnen war oder nicht.
 
 
Nach oben
Heemi78
Alt 30.01.2007, 14:38   #3
Standard

Danke Sunshine!
Sollte ich deiner Meinung nach auch evtl. Anzeige erstatten?gegen unbekannt?
Grüße Sven
 
 
Nach oben
Heemi78
Alt 30.01.2007, 15:31   #4
Standard

und kann ich mich überhaupt auf den Diebstahl berufen, weil bei der Post ist es anscheinend nicht erlaubt Dinge wie MÜnzen, Schmuck oder Bargeld per Einschreiben zu verschicken.Un dann noch der Punkt das ich es nicht als wirkliches versichertes Paket verschickt habe.Ich hab auch noch gelesen das so ein Postbeamter nicht als Zeuge walten darf.Was is wenn ich einen Zeugen habe das ich das Paket verpackt und verschickt habe und die Münze wirklich drin war?Zählt das?Kann man da nicht eher auf diesen Diebstahl bzw. Postgeheimniss Verstoss pochen?Auch wenn ich Grundlagen nicht beachtet habe.

Danke
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 30.01.2007, 15:55   #5
Standard

Was hat der Verkäufer denn für nen Versand angefordert? Evtl. kannst du gar nicht haftbar gemacht werden, wenn er nicht ausdrücklich einen bis XX€ versicherten Versand gefordert hat.

Gab hier schon nen ähnlichen Thread mit nem TFT, der auch auf dem Postweg beschädigt wurde. Pech für den Empfänger...
 
 
Nach oben
Heemi78
Alt 30.01.2007, 16:18   #6
Standard

Naja eigentlich ist das nirgendwo so richtig festgelegt.Sonst mach ich GLS aber diesmal hab ich DHL gemacht.
Es ging einfach nur darum ob der verkäufer zum Kaufbetrag 5EUR dazuüberweist für versichert oder 2,50 für unversichert.
Er hat 5EUR überwiesen.Dann hab ich die Möglichkeit mit dem Einschreiben und der direkten Übergabe durch den Postbeamten genommen. Das waren dann 2,50 inkl. Verpackung.Laut meiner Angebotsseite bei Ebay bedeutet 2,50EUR eigentlich unversichert.Und jetzt ist halt das Teil nur bis 25EUR versichert, und der Warenwert ist bei 130EUR.Hinzu kommt das ich erst jetzt erfahren habe das Münzen, Schmuck, Bargeld etc. auch gar nicht per Einschreiben verschickt werden dürfen.
 
 
Nach oben
*Sunshine*
Alt 08.02.2007, 16:23   #7
Standard

Ich bin der meinung du musst soga Anzeige gegen unbekannt machen !!!

Damit du es Offiziell hast, und versucht hast gegen etwas zu tun .
Und doch klar du hast es ja versichern lassen , wenn auch nicht sehr hoch, für das was an Wert drinnen war....

Lg
 
 
Nach oben
Wodar Hospur
Alt 08.02.2007, 17:03   #8
Standard

Selber schuld, du wirst von der Post nur die Versicherunghöhe bekommen, allerdings kann dich der Verkäufer voll in Anspruch nehmen. Immerhin hat er es ja versichert bestellt. Eine Anzeige gegen Unbekannt ist auch sehr wichtig dabei.
 
 
Nach oben
*Sunshine*
Alt 20.02.2007, 17:21   #9
Standard

Huhu Heemi78

Mich würde mal interessieren was daraus geworden ist ?
Ich warte nun schon vergebens, das du mal wieder was dazu schreiben tust !
 
 
Nach oben
Heemi78
Alt 22.02.2007, 21:07   #10
Standard

Hi Sunshine
naja ich hab ein Formular ausgefüllt und warte noch.
ich schreib sobald ich was gehört hab.

Danke
 
 
Nach oben
*Sunshine*
Alt 22.02.2007, 21:59   #11
Standard

Supi , dann wart ich nicht um sonst
Ich wünsch dir trotzdem viel Glück, auf das es gut ausgeht für dich
 
 
Nach oben
Fivemiles
Alt 07.04.2007, 22:25   #12
Standard Nur eine Antwort....

Das Gesetz schreibt vor, dass die Nachweispflicht beim Absender liegt....

Pech gehabt........ :-(
 
 
Nach oben
ElLute
Alt 08.04.2007, 13:25   #13
Standard

vielleicht kennt der empfänger seinen postboten und sie ziehen dich einfach über den tisch...
 
 
Nach oben
PowerWapiti
Alt 08.04.2007, 13:38   #14
Standard

frag mal bei den anderen Verkäufern wo er mal was gekauft hat nach, ob bei denen auch mal sowas war.. vielleicht ist das seine "Masche" um alle über den Tisch zu ziehen..

oder es war wirklich geklaut
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
postgeheimnis/unterschlagung von post Aktivbox Im Namen des Gesetzes 5 09.07.2006 02:57
Telekom & Post Profitgier ohne Gleichen! OrionX Klagemauer 26 08.01.2006 18:06
Ebay - Geld per Post schicken ?? Dawn Im Namen des Gesetzes 7 24.07.2003 13:57
Die Post... coReX-FF Im Namen des Gesetzes 17 26.09.2002 09:27
Sorry, you do not currently have permission to post messages in this forum MonoMan Postplanet-Kneipe 3 29.05.2001 16:53
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:37 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.