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polizei anzeigen

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das_flo
Alt 14.12.2001, 19:41   #1
Beitrag polizei anzeigen

hi
hi ,
also mein vater hat mich gestern bei der polizei abgeholt ... grund dürfte ja egal sein , der polizist hat gefragt , ob wir den anzeigen wollen also den täter (ein freund von mir), mein vater wusste nicht was los war und hat über reagiert und strafanzeige erstattet . der polizist hat danach gesagt das man die anzeige zurück ziehn kann! ,so wir haben heute bei der polizei deswegen angerufen , und die haben gesagt das des nicht mehr geht ... , und der täter hat jetzt deswegen die grössten probleme, was soll man tun?
 
 
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smith
Alt 14.12.2001, 19:45   #2
Beitrag

Also wenn sich dein Vater deswegen aufregt, dann musses was größeres gewesen sein. Was ich jetzt net verstehe?! Warum warst du bei den Bullen?! Ich mein, dein Freund muss ja dann was getan haben, was net so klasse war, sonst könnte man ja net Anzeige erstatten....
 
 
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das_flo
Alt 14.12.2001, 19:51   #3
Beitrag

naja mein vater mag meinen freund sowieso nicht, und die bullen glaub ich auch nicht ... , naja er hat ein messer in der hand und "ich" ram es mir durch meine eigene schuld in den oberschenkel ... aber es geht ja darum das uns der bulle angelogen hat.
 
 
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das_flo
Alt 14.12.2001, 19:52   #4
Beitrag

und die bullen denken warscheinlich das ich den decken will oder so , weil mein freund , schon öfters jemanden verletzt hat usw. ... , und der hat jetzt halt echt mega probs ..
 
 
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Jason Evil
Alt 14.12.2001, 20:04   #5
Beitrag

Messer, Gabel, Schere, Licht ist für kleine Kinners nicht!
 
 
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Rons Robert
Alt 14.12.2001, 20:15   #6
Beitrag

oooh das ist körperverletzung, vielleicht sogar schwere körperverletzung. kenn mich damit nicht so aus

naja wenn dein Vater und der hat ja die Strafanziege gemacht zurückziehen will, dann muss das doch machbar sein.

aber wie gesagt ist kein Kavaliersdelikt

Bin auf sandman oder A-d´s antwort gespannt.
 
 
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das_flo
Alt 14.12.2001, 20:17   #7
Beitrag

ja es ist schon körperveltzung , aber ich bin ja selber schuld des is ja des problem ...
 
 
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asdf
Alt 14.12.2001, 20:32   #8
Beitrag

öhm
wenn der so gerne verletzt isses logisch, dass der da probleme kriegt...

wenn es sich um irgendwas ernsthaftes handelt, was körperverletzung ja wohl ist, wird da wohl so und so ermittelt, weil das dann keine kleine streitigkeit mehr ist sondern ein verbrechen das aufgeklärt werden muss ( egal wer da nun so genau dran schuld war, die sache mit körperverletzung steht ja nun ).

denk ich mir jetzt nun mal so...

[ 14. Dezember 2001: Beitrag editiert von: Tre CooL ]</p>
 
 
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Rons Robert
Alt 14.12.2001, 21:02   #9
Beitrag

zudem kommt das du also freund ihm helfen willst DENKEN DIE.....!!!!

aber warten wir mal auf unsere 2 Juristen ab.
Der fall ist interessant, wenn auch nicht alltäglich

Und wünsch dir gute besserung FLO
 
 
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das_flo
Alt 14.12.2001, 21:51   #10
Beitrag

danke :-)
 
 
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A-d
Alt 15.12.2001, 10:12   #11
Beitrag

hi das_flo,

entschuldige, dass ich erst jetzt antworte (bin noch in anderen foren "zu hause" ).

das hört sich für deinen freund aber gar nicht gut an.

weil ein messer im spiel wer, geht es um gefährliche körperverletzung. und die ist kein antragsdelikt, sondern wird von amts wegen verfolgt, sobald die strafverfolgungsbehörden davon erfahren.
du kannst die anzeige also tatsächlich nicht mehr zurück nehmen, weil die sache jetzt "amtsbekannt" ist.

weil dein so genannter freund offenbar gern mit messern spielt, wird der staatsanwalt ein besonderes interesse dran haben, ihm dies "auszutreiben". und das ist gut so.

aus welchem grund auch immer du nicht daran interessiert bist, dass die sache gegen deinen freund weiter verfolgt wird, sei dahin gestellt.
fakt ist, dass du in dieser sache als zeuge auftrittst.
achtung, als zeuge darfst du weder die aussage verweigern (außer du belastest dich dadurch selbst - und da muss dir erst mal was glaubwürdiges einfallen) noch lügen!
eine falschaussage vor gericht sieht der richter in etwa genau so schwerwiegend, wie wenn du ihn mit einer waffe bedrohen würdest. da gibts keine gnade.

wenn dir dein freund die verletzung wirklich nur "aus versehen" beigebracht hat, werdet ihr trotzdem erklären müssen, warum ein messer bei euch "standard" ist. normalerweise läuft kein mensch mit einem messer rum und haut es seinem freund einfach mal so in den oberschenkel...

ade A-d


<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von das_flo:
hi
hi ,
also mein vater hat mich gestern bei der polizei abgeholt ... grund dürfte ja egal sein , der polizist hat gefragt , ob wir den anzeigen wollen also den täter (ein freund von mir), mein vater wusste nicht was los war und hat über reagiert und strafanzeige erstattet . der polizist hat danach gesagt das man die anzeige zurück ziehn kann! ,so wir haben heute bei der polizei deswegen angerufen , und die haben gesagt das des nicht mehr geht ... , und der täter hat jetzt deswegen die grössten probleme, was soll man tun?
<hr></blockquote>
 
 
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martin
Alt 15.12.2001, 11:52   #12
Beitrag

du bist das opfer - er der täter.

wenn es aber kein "opfer" gibt, sondern ihr rumgespielt habt und das ein unfall war, gibt es auch keinen täter.

wenn es keinen täter gibt, kann man schlecht irgendein ermittlungsverfahren einleiten bzw. noch weiterführen.

unfälle passieren halt mal wenn man rumtobt oder was auch immer.

wenn du als opfer und zeuge aussagst, dass es ein unfall war und dein freund auch, gibt es nach meinem rechtsverständnis keine möglichkeit für die bullen irgendwas zu machen.
wenn du bei einem möglichen gerichtstermin sagst, dass nichts passiert ist, weswegen sollte man deinen freund dann verurteilen ?

es sei denn die tatwaffe ist irgendwie illegal und er darf die nicht besitzen oder sowas, aber das ist ja noch ne andere sache und hat damit nichts zu tun.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 15.12.2001, 11:58   #13
Beitrag

ich versteh gar nicht warum du überhaupt bei der polizei warst wenns doch auch in deinen Augen nur ein Unfall war...
 
 
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das_flo
Alt 15.12.2001, 14:25   #14
Beitrag

weil die bullen gleich zu meinen freund sind und die mitgenommen haben, und mich haben die vom krankenhaus abgeholt ...
 
 
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A-d
Alt 15.12.2001, 14:30   #15
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von heiligermartin:
du bist das opfer - er der täter.

wenn es aber kein "opfer" gibt, sondern ihr rumgespielt habt und das ein unfall war, gibt es auch keinen täter.

wenn es keinen täter gibt, kann man schlecht irgendein ermittlungsverfahren einleiten bzw. noch weiterführen.

unfälle passieren halt mal wenn man rumtobt oder was auch immer.<hr></blockquote>

durch die strafanzeige des vaters ist diese frage aber schon geklärt. und es wird sehr schwer sein, den staatsanwalt davon zu überzeugen, dass es nun plötzlich ein unfall war. wäre dem so, dann wäre die sache anders (ohne bullen) gelaufen...

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>wenn du als opfer und zeuge aussagst, dass es ein unfall war und dein freund auch, gibt es nach meinem rechtsverständnis keine möglichkeit für die bullen irgendwas zu machen.<hr></blockquote>

naja, es gibt noch den "anscheinsbeweis"...!

--------------

aber vielleicht schreibt das_flo mal etwas genauer, was (aus seiner sicht) passiert ist. dann kann man bessere ratschläge geben.

ade A-d

[ 15. Dezember 2001: Beitrag editiert von: A-d ]</p>
 
 
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A-d
Alt 15.12.2001, 14:43   #16
Daumen runter

@das_flo,

wenn du im krankenhaus warst, sieht die sache schon wieder anders aus.
die haben dich gefragt, wie das passiert ist. du hast sicher gesagt, dass du mit deinem freund rumgealbert hast und das dabei passiert ist.
in diesem fall liegt "fremdverschulden" vor und das krankenhaus verständigt automatisch die polizei. und die haben dann sicher deinen vater verständigt, der natürlich außer sich war, als er hörte, dass dein freund das war.

wenn der typ wirklich dein freund ist und die sache so abgelaufen ist, dann hättest du seinen namen besser nicht erwähnt!
aber in diesem fall würde ihn keine schuld treffen und das verfahren gegen ihn müsste eingestellt werden.

in diesem fall sollte dein vater aussagen, dass seine anzeige auf einem irrtum beruhte. er hatte angenommen, dass dein freund dich absichtlich verletzt hat, weil er falsche infos von der polizei erhalten hatte.

ist natürlich trotzdem sehr dumm, mit messern rumzumachen, weil da immer mal sowas bei rauskommen kann.

ade A-d
 
 
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das_flo
Alt 15.12.2001, 15:04   #17
Beitrag

ich musste den namen gar nicht erwähnen , die bullen kamen gleich zu meinen freund , nachdem er den notarzt gerufen hat ...

"er hatte angenommen, dass dein freund dich absichtlich verletzt hat, weil er falsche infos von der polizei erhalten hatte."

die haben ihm ja gar nix gesagt, nur das ich verletzt bin, und die ham halt gleich gefragt, ober er anzeige machen will ...

[ 15. Dezember 2001: Beitrag editiert von: das_flo ]</p>
 
 
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A-d
Alt 15.12.2001, 15:36   #18
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>ich musste den namen gar nicht erwähnen , die bullen kamen gleich zu meinen freund , nachdem er den notarzt gerufen hat ...

die haben ihm ja gar nix gesagt, nur das ich verletzt bin, und die ham halt gleich gefragt, ober er anzeige machen will ...<hr></blockquote>

das sind ja wieder ganz neue erkenntnisse.

sag mal, das_flo, geht die geschichte auch irgendwie "am stück"?

ade A-d
 
 
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daRaider
Alt 15.12.2001, 15:39   #19
Beitrag

naja täter/opfer hin oder her. die sache ist an sich schon grob fährlässig und deswegen muss man dem nachgehen.
wenn man mit nem messer rumfuchtelt und dann solche unfälle passieren, darf man den meiner ansicht nach nicht ungeschoren davon kommen lassen. schliesslich hatte er keinen anlass ein messer bei sich zu tragen geschweige denn davon in irgendeiner art und weise gebrauch zu machen...

naja kann ja jeder denken was er will. für mich als staatsanwalt wär mir das egal ob der die anzeige zurückziehen will oder net...ich würd den trotzdem anklagen...
 
 
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