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PKW-Unfall...Versicherungs macht Probleme!?

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Der Hutmacher
Alt 04.01.2005, 11:56   #1
Frage PKW-Unfall...Versicherungs macht Probleme!?

Hi!

Folgendes Problem:

Ich hatte gestern einen Autounfall. Soon Typ is mir in die Seite gefahren. In meinen schönen Audi 80 Quaddro
Nun ist der Wagen ziemlich krass verzogen usw. D.h. Totalschaden!

Naja..auf jeden Fall hatte er Schuld (ich hoffe es). Der Typ...son ziemlich älterer Herr...hat sich auch entschuldigt etc. Polizei war dann auch da. Meinten halt dass ein Ding der Versicherungen wäre. Auch kein Problem.

Jetzt kommts:

Er wusste sie nicht, da das Auto von einem Freund geliehen war. So...der Freund will aber nicht seine Versicherung nennen. Eigentlich kommt doch die Versicherung von demjenigen auf, auf wem das Auto angemeldet ist oder nicht?

Der Unfallverursacher meinte dann dass es die OLB???? regelt. Dass die das dann vielleicht übernehmen. Das ist doch quark oder?

Eigentlich muss doch die Versicherung von dem Freund dessen Wagen es war aufkommen oder nicht? Und nu? Notfalls einen Anwalt nehmen??

Vielen Dank schonmal
 
 
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mephisto
Alt 04.01.2005, 12:00   #2
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hm .. der Typ, dem der Wagen gehört, hat zunächst mal nen Vollschaden im Hirn. Natürlich MUSS er seine Versicherung nennen! Im Zweifelsfall gehste erstmal zur Polizei und wenn die dir sagen, dass du zum Anwalt gehn musst, gehste halt zum Anwalt.

Der Typ MUSS seine Versicherung nennen. Wenn nicht, zahlt er den mist halt aus eigener Tasche! Hauptsache du bekommst das Geld, was dir zusteht (und noch ein bisschen mehr! )

wie genau du vorgehen musst, kann ich dir leider nicht sagen, weil ich selbst noch nie nen unfall hatte! aber sei dir sicher, dass der typ seine versicherung nennen muss!
 
 
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Der Hutmacher
Alt 04.01.2005, 12:05   #3
Standard

Also zahlt die Versicherung von dem auf dem der Wagen angemeldet ist und nicht die Versicherung (falls er überhaupt eine hat) des Unfallverursachers?
 
 
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mephisto
Alt 04.01.2005, 12:07   #4
Standard

hm .. das ist jetzt natürlich die frage, ob die versicherung des fahrzeughalters oder die haftpflicht des verursachers an die reihe kommt .. das müsstest du dann mal mit der polizei abklären .. das wäre zumindest das, was ich machen würde! Polizei kost wenigstens nichts, im gegensatz zum anwalt!

edit: das ändert aber nichts an meiner meinung, dass der fahrzeughalter seine versicherung, bzw den namen usw doch preisgeben muss! is doch immerhin ne haftpflicht! ich denke mal, dass der nur angst hat, in den prozenten zu steigen und der dafür keine kohle hat!
 
 
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VoodooHD
Alt 04.01.2005, 13:51   #5
Standard

Zahlen muß die Versicherung des verursachers, alles andere macht ja wohl auch keinen sinn

Die Versicherung deines Freundes (Wagenbesitzer) hat damit erstmal garnix zu tun, außer es stellt sich heraus, das du Schuld (bzw. Teilschuld) zugesprochen kommst.

Es ist allerdings möglich, das er zum feststellen der Schuldfrage seine Versicherung nennen muß. Warum auch nicht ?
 
 
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Der Hutmacher
Alt 04.01.2005, 15:26   #6
Standard

nene ...nicht meines Freundes sondern wenn dann seines Freundes.
Aber:
War vorhin in der Werkstatt...die meinten dass die Versicherung des Halters (somit des Freundes von ihm) dafür aufkommen muss. Morgen kommt anscheinend der Sachverständiger von der Versicherung des Fahrzeughalters. Mal schaun :|

Aber schonmal danke
 
 
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VoodooHD
Alt 04.01.2005, 15:45   #7
Standard Re: PKW-Unfall...Versicherungs macht Probleme!?

Original geschrieben von Der Hutmacher

Jetzt kommts:

Er wusste sie nicht, da das Auto von einem Freund geliehen war.
Der Satz hat mich etwas verwirrt Also war der, der dir reingefahren ist, der mit dem geliehenem Auto. Also kommt er nicht drumherum seine Versicherung nennen, außer er zahlt den schade selbst an dich.
 
 
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Der Hutmacher
Alt 04.01.2005, 21:05   #8
Standard

hehe...ja war auch verwirrend ^^
war die versicherung mit sie gemeint.

also bisher siehts so aus als müsste die versicherung von dem dem das Auto gehört zahlen. Und anscheindend nicht die des Unfallverursachers. Weil er ja eigentlich auch keine PKW-Versicherung hat.

Denke dass die Versicherung zum PKW immer dazugehört...egal wer fährt.
 
 
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sNaKe
Alt 04.01.2005, 21:10   #9
Standard

Das Auto ist versichert. Nicht zwingend der Fahrer.
Also muss auch der Halter mit seiner Versicherung dafür aufkommen.

Kennt ihr denn nicht den Spruch:
Frau und Auto verleiht man nicht?
 
 
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an3
Alt 04.01.2005, 21:25   #10
Standard

Original geschrieben von sNaKe
Das Auto ist versichert. Nicht zwingend der Fahrer.
Also muss auch der Halter mit seiner Versicherung dafür aufkommen.

Kennt ihr denn nicht den Spruch:
Frau und Auto verleiht man nicht?
Ja endlich! Und mein BWL-Lehrer meint, die Gesetzessammlung auch nicht!

Erstmal zahlt die Versicherung des schuldigen Autos. Klingt blöd, aber wenn nicht der Fahrzeughalter gefahren ist, dann versteht man das so wohl am besten. Wo die Versicherung dann das Geld hernimmt (es selber trägt oder vom Unfallverursacher holt) ist dann nicht mehr euer Bier! Mhh lecker, Bier! Bin mal eben beim Kühlschrank!
 
 
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No Control
Alt 04.01.2005, 21:33   #11
Standard

Zahlt auf jeden Fall die Versicherung des gegenerischen Autos, also besser gesagt dessen Halters. Welche Vereinbarungen der jetzt mit seiner Versicherung getroffen hat (z.B. Einzelfahrer) können Dir egal sein. Also locker angehen
 
 
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El Sparko
Alt 05.01.2005, 00:49   #12
Standard

ja deswegen macht man bei der haftpflicht ja auch angaben über den fahrerkreis wie z.b. alter des jüngsten fahrers, etc.

es mag jetzt zwar vorkommen dass sich die versicherung quer stellt weil eine dieser bedingungen nicht eingehalten wurde aber das KANN nie das problem des unfallopfers sein.

wie war eigentlich der hergang?
 
 
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