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PC Beschlagung bei HD

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PowerWapiti
Alt 06.03.2004, 01:52   #1
Standard PC Beschlagung bei HD

Hi,

bei einer HD bekommt man ja den PC weggenommen (bei Computerbetrug oder so), wie siehts aus wenn man nach dem Tatzeitraum z.B. 1 Tag danach einen neuen PC gekauft hat.. ist die Polizei berechtigt den neugekauften PC zu beschlagnahmen?
Oder wenn man vor 6 Monaten was gemacht hat, sich heute einen neuen PC kauft und morgen die Polizei kommt.

Was darf mitgenommen werden? Festplatte würde ja schon reichen? oder was wollen die mit einem 150 Euro Gehäuse, Radeon 9800XT u.s.w.

Würd mich mal interessieren
 
 
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Harald
Alt 06.03.2004, 03:16   #2
Standard

Rechtlich dürfen die das gesamte Haus räumen. Mit Durchsuchungsbefehl können die alles mitnehmen, also alles was im Haus ist.
Natürlich läuft alles nach Wilkür ab. Wenn der Polizist keine Ahnung hat, dann nimmt er eben zuviel mit

Ob es sich dabei nun um Tatwerkzeuge handelt, wird später während der Untersuchung festgestellt.
 
 
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an3
Alt 06.03.2004, 10:07   #3
Standard

...und das ganze was kein Tatwerkzeug ist/war und z.B. später als am Tattag gekauft wurde kriegst du dann zurück...das geht dann aber alles seinen Behördlichen Weg...also wenn es einen Doppelt so besseren PC gibt kriegste deinen "neuen alten" zurück
 
 
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Filmazoid
Alt 06.03.2004, 10:54   #4
Standard

Ich habe meinen PC der nach der Tat gekauft wurde, direkt am selben Abend mit Vorlegung der Einkaufsrechnung zurückgeholt.
 
 
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David
Alt 06.03.2004, 13:34   #5
Standard

Das ist Glück gewesen, normalerweise bestimmt das der Staatsanwalt. Ich kann nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen und dem das vorzutragen. In einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme wird das dann alles rechtlich korrekt ablaufen und Du den PC zurückbekommen, wenn erwiesen ist, dass er kein Tatwerkzeug war.
Die Polizei spinnt sich ja immer ihre eigenen Theorien:
"Ja wir müssen auch Monitor, Joystick und so mitnehmen weil wenn der PC nicht im Originalzustand in Betrieb genommen wird, würde sich etwas verändern und das wäre nicht rechtmässig", oder eben "Ja ob Sie den PC danach gekauft haben oder nicht ist mir doch egal, sie wissen ja selber dass ich Daten überspielen kann wie ich will"
Man muss schon Glück haben bei den Beamten, denn der Staatsanwalt hat eh immer das letzte Wort (bzw. das Gericht wenn es ein Beschwerdeverfahren gibt)
 
 
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PowerWapiti
Alt 18.03.2004, 19:26   #6
Standard

achja.. sollte nach der Beschlagnahmung irgendwas am Rechner kaputt gehen z.B. das die Festplatte ausgebaut wurde, diese hat aber dann ein Kurzschluss durch falschen Einbau z.B. bekommen.. wer haftet für die Schäden? und die verlorenen Daten?
 
 
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Poldi
Alt 18.03.2004, 22:03   #7
Standard

nö da haftet dir niemand.

die beschlagnahmung mit durchsuchungsbefehl is ja rechtskräftig und deswegen haste pech gehabt.

hört sich dumm an ist leider so
 
 
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schnuckiwutz
Alt 21.03.2004, 16:13   #8
Standard

Ist es nicht so das die Polizei nur lediglich die Räume der Person durchsuchen darf auf den der Durchsuchungsbefehl ausgestellt ist?? Meine da mal irgenwas in diese Richtung gelesen zu haben. Sprich die haben nen DB für die Räume meines Bruders und dürfen aber nicht in meine rein.....
 
 
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doomhammer
Alt 21.03.2004, 16:25   #9
Standard

@ schnuckiwutz:
genau richtig..
wenn sie aber einen fürs ganze haus haben musst sie überall reinlassen. bigt aber auch so komische klauseln "alle räume mit internetfähigen pcs" etc.
 
 
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