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Obdachlos


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Danielosi23
Alt 18.09.2007, 14:07   #1
Standard Obdachlos

Hallo,

ich habe folgendes problem. Ich bin 23 und bin bei meinen Eltern zuhause rausgeflogen. Jetzt sitz ich auf der strasse ohne job, ohne geld wirklich garnichts und weis auch nicht wo ich hinsoll... Meine eltern sind sehr wohlhabend weigern sich aber mich aufzunehmen.. Ich weis nicht was ich machen soll, kann auch zu keinem freund oder bekannten. Ich steh wirklich mit nichts da. Dürfen das rechtlich gesehen meine eltern überhaupt. Ich hab mal was von einer Unterkunftsplicht gehört... Wäre nett wenn ich ein paar antworten bekomm...
 
 
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Jumpy
Alt 18.09.2007, 14:33   #2
Standard

Ohne deine Situation jetzt zu bewerten oder kommentieren,

bekommst du Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) oder auch Hilfe in besnderen Lebenslagen (HBL) , geh zum Sozialamt dort wird man dir weiter helfen.
Eine Unterkunftspflicht gibt es für dich nicht, ich glaube die endet mit 21

Gruss
DM
 
 
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=ANUBIS=
Alt 18.09.2007, 16:36   #3
Standard

Geh in die Französische Fremdlegion so wirst du in deiner Situation am ehsten an Geld kommen. Wirst du aber ein Problem mit meiner Idee haben kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.
Hast du denn keinen Schulabschluss oder eine Lehre gemacht?
 
 
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kRu3m31
Alt 18.09.2007, 18:32   #4
Standard

Ohne Gewähr;
Bis 27 müssen dir deine Eltern meines Wissens Unterhalt zahlen.
Meine das zu wissen, weil mein Bruder (19) ausziehen will und meine Eltern dann bis 27 zahlen müssen. Kann eventuell auch mit Ausbildung (Schule, Studium etc) zusammenhängen.
Aber der beste Weg wäre einfach zum Sozialamt oder der gleichen zu gehen und sich kompetente Beratung einzuholen!
 
 
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Jumpy
Alt 18.09.2007, 19:30   #5
Standard

Hatte keine Lust zu Pasten :
HIER

Früher war es zumindest so, dass wenn ein direkter Familienangehöriger Sozialhilfe empfangen hat, sind die Behörden meistens an die Eltern bzw. nächsten Angehörigen heran getreten und haben Einkunftsnachweise etc. verlangt. Ein Anteil der SH musste dann auch von den "Besserverdienern" getragen werden.
 
 
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Jimbo
Alt 18.09.2007, 21:22   #6
Standard

Zitat von =ANUBIS=
Geh in die Französische Fremdlegion so wirst du in deiner Situation am ehsten an Geld kommen. Wirst du aber ein Problem mit meiner Idee haben kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.
Hast du denn keinen Schulabschluss oder eine Lehre gemacht?
Wie siehts denn mit der Bundeswehr aus? Is nich direkt ganz so extrem wie die Fremdenlegion und da haste auch wat überm kopf und bekommst Geld...
 
 
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Ænema
Alt 19.09.2007, 07:54   #7
Standard

Nunja, Jimbo. Der Junge ist jetzt 23 und kann damit eigentlich nicht mehr herangezogen werden, wenn er 1. bereits seinen Wehrdienst geleistet hat oder 2. ausgemustert wurde. Da musste dir schon eine ziemlich gute Begründung einfallen lassen, warum die dich nochmal nachmustern sollten und ich glaub da zählt nicht "weil ich gerne bei ihnen arbeiten würde".

Ansonsten würde ich jedenfalls nochmal das Gespräch mit deinen Eltern suchen und mir einen Nebenjob suchen, damit du wenigstens ein bisschen Einkommen hast. Was machste denn sonst noch? Ausbildung? Studium?
 
 
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Jumpy
Alt 19.09.2007, 08:16   #8
Standard

Good Morning,
ich denke wir sollten mal abwarten was der Themenstarter zu den gemachten Vorschlägen sagt. Bundeswehr kommt wohl auf die Schnelle nicht in Frage. Da er komplett "MITTELLOS" ist und keine Freunde hat, braucht er wohl ganz schnell finanzielle Untertützung, diese wird er auch nur vom Amt bekommen.
 
 
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El Sparko
Alt 19.09.2007, 17:06   #9
Standard

er muss sich sowieso beim arbeitsamt melden. kein mensch in deutschland, zumindest wenn er nicht selbstständig ist oder ähnliches, hat das recht ungemeldet mittellos zu sein. schließlich wollen krankenversicherung etc. bezahlt werden und das geht nur übers arbeitsamt. mit sicherheit kommt da hartz iv dabei raus, was wegen dem vermögen der eltern aber nicht ausgezahlt werden wird.

sofern der threadersteller noch kein studium oder keine fertige ausbildung hinter sich hat so sind die eltern unterhaltspflichtig. da hilft dann das jugendamt um im schlimmsten falle die eltern zu verklagen.
 
 
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asdf
Alt 19.09.2007, 17:16   #10
Standard

Sind die Eltern in diesem Fall nicht eigentlich nur Unterhaltspflichtig, während man eine Ausbildung oder ein Studium macht?


Aber ich denke eigentlich könnte doch vielleicht das Arbeits- (da sollte man wohl trotz allem zuerst hingehn) oder das Sozialamt nach dem Subsidiaritätsprinzip der Familie auferlegen ihn wieder in ihre Wohnung/ihr Haus einziehen zu lassen.
 
 
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Jumpy
Alt 19.09.2007, 17:24   #11
Standard

Das ist meines wissens nach so, ohne Studium bis zum 21 Lebensjahr, mit Studium bis 27. Demnach hätte er keinen Anspruch. Wobei die Frage im Raume steht, ob die Eltern nicht doch noch Kindergeld beziehen eventuell.
Das kann aber ohne grossen Umstand vom Amt geprüft werden.

Hatte weiter oben ein LINK, dort ist alles beschrieben !
 
 
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