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Nur ein Häckchen

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toppy31
Alt 03.08.2006, 14:03   #1
Ausrufezeichen Nur ein Häckchen

Hallo ich bin neu hier und habe ein problem!
Einigen von euch dürfte vielleicht lebenserwartung de ein Begriff sein.Wenn nicht auch nicht schlimm besser so.Denn das ist die Kostenfalle schlechthin!Ich kann nicht glauben das man für so einen unprofessionellen unrealistischen Test 30 euro verlangen kann und dann sagen die auch noch wir haben ihre ip gespeichert imfalle sie sich weigern zu bezahlen und behaupten das seien sie nicht gewesen der da geklickt hat!Nachdem ich dieser unverschämten Forderung nicht nachgekommen bin bekam ich jetzt eine Mahnung per Post ins Haus man stelle sich vor!Ich verfasste gleich einen gesalzenen Brief mit einer Gesetzlichen Vertragsanfechtung!Ich werde nicht bezahlen und wenn nötig einen Anwalt konsultieren denn wir haben Familienrechtschutz da muss ich im Falle von einer Niederlage auch nichts bezahlen!Ich kann nicht glauben das man einen Rechtsgültigen Vertrag eingeht indem man per computer ein Häckchen in ein AGB Feld setzt.In meinen Augen ist ein Vertrag nur dann Rechtskräftig wenn ich eigenhändig diesen Unterschreibe und ich einverstanden bin im Falle einer Benutzung des Tests 30 Euro zu bezahlen!Das ist bei jeder Seriösen Internetseite so:kostenpflichtige Sites werden so aufgemacht das es gleich von vorne herein ausdrücklich darauf hingewiesen wird das sie im Falle von Gebrauch einen bestimmten Betrag zu bezahlen haben!Aber auf dieser Seite nur Klickfelder und keinerlei Kostenhinweiss und Lockung mit einem Gewinnspiel!Ich möchte jetzt wirklich mal wissen ob die im Falle vor Gericht mit so etwas durchkommen würden!Und wie ich gelesen habe müssten sie Tausende von usern vor Gericht zerren Utopie oder nicht?
 
 
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Black_Witch19
Alt 03.08.2006, 14:28   #2
Standard

lol...die seite..genauso auch wie IQ fight kennen hier fast alle..bis gestern gab es noch ein Thema darüber..dass aber leider gelöscht wurde..vom Admin...

nach der 2ten Mahnung war bei uns allen Schluss...keine ahung ob nochmal was kommt...ich sollte bis zum 18.07 meine 2te Mahnung bezahlt haben...
 
 
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Malkavianer
Alt 04.08.2006, 11:51   #3
Standard

Wenn du diesen Test nur machen kannst, wenn du die AGBs akzeptierst und ansonsten gar nicht erst weiter kommst, ist dies eine gültige Anerkennung der AGBs.
Das ganze nennt sich digitale Signatur.
Die Seite muss allerdings auch so aufgebaut werden, das du ganz bewusst dieses Häkchen setzt. D.h. ohne dies kommst du auf der Seite nicht weiter und es muss auch so benannt sein. Z.B.: "Ich bin mit den AGBs einverstanden".
Dann muss natürlich auch noch ein Link zu den AGBs existieren, auf die man auch freien Zugriff haben muss.

Die Übertragung diesewr Willenserklärung muss auf gesichertem Wege vonstatten gehen und vor Manipulationen sicher sein.

Das ist alles festgelegt im Signaturgesetz (SigG) und in der Signaturverordnung (SigV)

Diese Zertifizierung muss aber auch bei der Regulierungsbehörde in Bonn beantragt und genehmigt sein, bevor sie ihre Gültigkeit erhält

Geändert von Malkavianer (04.08.2006 um 11:57 Uhr).
 
 
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legolas
Alt 07.08.2006, 14:52   #4
Standard

also dieses problem ist wohl ein sehr bekanntes und tag täglich werden leute auf diese art und weise abgezockt. da ich zufällig sehr gut einen anwalt kenne hat dieser mir mal erzaehlt was man in einem solchen fall tun kann. niemand weiss wer an deinem pc diesen häckchen gesetzt hat. niemand. es kann ein 15 jähriges kind gewesen sein das nicht vertragsmündig ist und nichts abzeichnen darf was zu kosten führt.
ein beispiel? ein beispiel: man meldet sich bei einem e-mail-konten-anbieter an. (keine ahnung wie ich das sonst nennen soll) 3 wochen später bekommt man eine rechnung über 15€ die die monatlichen kosten decken soll. man wundert sich und liest dann kommt es noch härter: man wird daran errinnert die nächsten 3 monate auch schonmal zubezahlen da der vertrag sich automatisch verlängert und die abmelde frist vor 5 tagen war. so: der laie geht nun hin und bezahlt kündigt aber dann. er wurde um 60€ betrogen.
wer sich rechtlichen beistand holt wird erfahren, dass es bei diesen abzock firmen meistens so ist, dass sie eben nicht wollen das die justiz ihnen auf die schliche kommt. kommt jetzt ein brief von einem anwalt wo drin steht das der vertrag ungültig ist da ein minderjährigen dieses haken gesetzt hat, kommt meistens nicht einmal ein antwortschreiben. diese leute sind auf einen bürger aus der angst hat selbst ins fahndungsnetz zu geraten wegen nicht bezahlten rechnungen und wollen dementsprechend keinen stress bekommen. weiss net obs dir weiter hilft. da du ja offenbar rechtsschutzversichert bist -> anwalt aufsuchen der wird dir helfen
 
 
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MiKe
Alt 07.08.2006, 15:14   #5
Standard

ich würde einfach sagen, dass toppy31 zahlen soll, da er/sie selbst schuld ist... der preis ist auf der page deutlich zu erkennen (dickgedruckt unten unter dem anmelde-formular), es wird nirgendwo ein "gratis test" o.ä. angeprangert und das häkchen muss vom user selbst gesetzt werden (siehe grafik).



es kann also nicht von abzocke geredet werden, nur weil der user blind irgendwelche häkchen setzt... im gegenteil, hätte er/sie die AGB mittlerweile gelesen, hätte er folgenden abschnitt, der sogar mit grauer hinterlegung hervorgehoben ist, gesehen:

4. WIDERRUFSRECHT
***************************************
***************************************

WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, e-mail oder Fax:
[...]

WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig,
wenn die VitaActive Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
***************************************
***************************************
 
 
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legolas
Alt 07.08.2006, 15:16   #6
Standard

tja.. wenn es stimmt was mike da sagt ist es wohl keine abzocke und du hast einfach nicht aufgepasst
 
 
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Black_Witch19
Alt 07.08.2006, 16:30   #7
Standard

naja...und weil es REINE Abzocke ist..sind auch 100erte auf den reingefallen!!! Zahle nicht...ich habe auch nicht bezahlt...wie viele andere....und nach der 2ten Mahnung kam nichts mehr...manche haben noch nicht mal ne Rechnung bekommen....sondern gleich ne 2te Mahung bekommen....!!!!!!

Geändert von Black_Witch19 (07.08.2006 um 20:55 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 07.08.2006, 16:41   #8
Standard

sorry, aber wenn ihr einfach nur zu blöd seid, euch das genauer anzugucken und euch blind irgendwo anmeldet, dann ist das nunmal keine abzocke sondern einfach naivität...
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 17:52   #9
Standard

Zitat von Black_Witch19
naja...und weil es KEINE Abzocke ist..sind auch 100erte auf den reingefallen!!! Zahle nicht...ich habe auch nicht bezahlt...wie viele andere....und nach der 2ten Mahnung kam nichts mehr...manche haben noch nicht mal ne Rechnung bekommen....sondern gleich ne 2te Mahung bekommen....!!!!!!
ich weiß ja nicht, wie alt du bist oder inwieweit du dich mit den vertragsmodalitäten auskennst ..

aber wenn es ordentlich dort steht, dass der Test 30€ kostet, dann ist das rechtens und keine abzocke, denn wenn man dort dann klickt, ist es einfach nur eigene "dummheit" ..

und dadurch, dass durch seinen klick ein rechtsgültiger vertrag zustande gekommen ist, ist er verpflichtet zu zahlen .. ganz einfach ..
 
 
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Black_Witch19
Alt 07.08.2006, 20:58   #10
Standard

tja meine lieben..es haben sich aber einige ...wie auch ich bei rechtsanwälten etc. erkundigt....und siehe da...bei den AGBs verbirgt sich eine arglistige Täuschung, da der Preis hervorgehoben sein muss in den AGBs..und auch unter einem Falschen Punkt steht.!!! Ganz einfach..so....und dass der Preis..oder einfach auch die Tatsache...dass es was kostet UNTER dem Anmeldebutton steht ist auch nicht rechtens....bei "normalen" Seiten....steht das ÜBER dem Anmeldebutton und da hast du auch die Möglichkeit deine Daten nacht Bestätigung nocheinmal zu ändern...was hier nicht der Fall....denn normalerweise wird man AUSDRÜCKLICH nocheinmal daraufhin gewiesen,....dass es Geld kostet...tja..normalerweise..!!!

DAs Alter tut NICHTS zur Sache..aber gar nichts..denn es sind Leute JEDEN Alters drauf reingefallen...!!

Über die Vorgängerseite "IQBATTEL" gab es sogar schon einen Bericht bei BIZZ (Pro7)...das FASS OHNE BODEN....!!

Wenn ihr darauf reingefallen wärt..und das hätte euch auch passieren können....dann würdet ihr nämlich heulen...und wärt auch ganz schön ange****!
Ihr könnt überhaupt nicht mitreden...da ihr euch die Seite erst angeschaut habt...als ihr von den 30 Euro wusstet..nur mal so..

aber von euch kommt jetzt eh...dass IHR ja auf sowas niemals reingefallen wärt...(kann man immer sagen..wenn man davon weiß)
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 21:06   #11
Standard

ööhm .. ich weiß ja nich, wie blauäugig ihr durch netz surft .. aber wenn ich irgendwelche haken mache, neben "AGB's gelesen und verstanden", dann darf ich mich hinterher nich aufregen, wenn ich mir diese nicht durchgelesen habe und dementsprechend nicht weiß, das da was von xx € drin steht ..

und ja, es kann durchaus sein, dass bei mir (ich spreche nur von mir) da schon ne menge netz-erfahrung mit reinspielt, wenn ich sage, dass ich darauf nicht reingefallen wäre, denn ich verdiene als webdesigner mein geld und muß mich dementsprechend auch mit der gesetzeslage vertraut machen ..

und ja, ich habe auch den bericht bei bizz gesehen, habe nicht nur hier den thread verfolgt .. ich bin nur der meinung, dass mittlerweile ein gewisses bewußtsein vorhanden sein sollte, wenn man im netz unterwegs ist, denn ich geh ja auch nicht in den laden XY, der mit super werbung protzt und unterschreibe dann einfach nen vertrag, ohne mir diesen durchgelesen zu haben .. oder ?!?!

deswegen finde ich den aufruf einfach nicht zu zahlen, nicht gerechtfertigt und vor allem unpassend .. es ist ein dienstleistungsvertrag zustande gekommen und der muss von beiden seiten erfüllt werden .. dementsprechend muss der threadstarter zahlen ..
 
 
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Malkavianer
Alt 07.08.2006, 21:06   #12
Standard

Könnte bitte jemand Black Witch die "."-Taste klauen?

Wenn nachweisbar ein minderjähriger diesen Haken gesetzt hat, kann dieser zustande gekommene Vertrag von den Erziehungsberechtigten annuliert werden.
Allerdings weiß ich jetzt nicht wer da in der Beweispflicht ist.

Und nach meinem persönlichen Empfinden ist der Preis sehr gut ersichtlich. Inwiefern er jetzt in den AGBs richtig platziert ist, kann ich nicht beurteilen.

Aber wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, muss man hier ja auch den Haken selbst setzen und somit die AGBs akzeptieren. Das sollte man natürlich nur tun, wenn man sie auch gelesen hat.

Als unseriös würde ich diesen Anbieter nicht bezeichnen. Unseriöse Anbieter verstecken den Preis in den AGBs. Dieser Anbieter aber schreibt den Preis sogar zum Anmeldeformular und hebt ihn durch eine Boldschrift auch noch hervor.

Geändert von Malkavianer (07.08.2006 um 21:12 Uhr).
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 21:11   #13
Standard

ich hab gerade nochmal die agbs der seite durchgelesen .. und mit den unterlagen verglichen, die wir in unserer edv-/medienrecht-vorlesung bekommen haben ..

so wie diese agbs formuliert sind, gibbet da nix dran zu rütteln, rechte, pflichten von anbieter und verbraucher sind definiert, kosten sind aufgeschlüsselt .. bingo ..

ob es moralisch vertretbar ist, steht auf nem anderen blatt, über welches wir hier aber nich diskutieren, denn hier gehts ja um die fakten ..
 
 
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Black_Witch19
Alt 07.08.2006, 21:17   #14
Standard

Naja...ich kenne genügend "interneterfahrene" ...etc....denen dies auch passiert ist...

und....ein gaanz toller Dienstleistungsvertrag...ein ganz toller Test war des...also...für sowas 30 euro zu verlangen ist schon eine Frecheit..genauso wie für due Partnerseite... www.lebenserwartung.de ...was da für Ergebnisse rauskamen..naja...als ob die meistn 120 Jahre alt werden...

und wie gesagt..ihr könnt nicht mitreden...da ihr auch nicht die amateurhaften Rechnungen und Mahnungen nicht gesehen habt...die auch nicht rechtsgültig sind..da bei meiner Rechnung z.b. auch keine Steuernummer drauf steht..und die Rechnungen nichtmal unterschrieben sind...!!!!
Das sind keine rechtsgültigen Rechnungen oder Mahungen...!!

Ich glaube ein Rechtsanwalt und die Verbraucherzentrale..wie auch die Polizei..die schon alle kontaktiert worden sind..um sich nach diesem Fall zu erkundigen...haben wohl mehr Ahnung....ne??

sooo..ihr habt eure Meinung..ich meine...die ich mit an die 100 Leute teile....und deswegen streite ich mich jetzt gar nicht mehr weiter rum...da habe ich besseres zu tun...


und wie du siehst "Malkavianer"..funzt meine.................................-Taste noch... :-)
 
 
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Black_Witch19
Alt 07.08.2006, 21:22   #15
Standard

Nur noch eins:

Wo steht bei diesem Punkt dass es was kostet???? Nirgends..GENAU..richtig erkannt..! und HIER sollte es eigentlich stehen..und nicht 20 Punkte unten dran beim Punkt II.3 (TEilnahme) und er ist nicht herrausgehoben..was er sein sollte....

"Infos zu Preisen, Zahlungsbedingungen und Ablauf
Der Preis versteht sich brutto inklusive Mehrwertsteuer. Die Höhe und die Fälligkeit ergeben sich aus B II. 4 ! Die Einzelheiten hinsichtlich des Zugangs zum IQFight ergeben sich aus B I. Die Gewinner des Gewinnspiels erhalten nach der Ziehung nach der Ablauf der IQFight-Periode eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail. Nach Beendingung des Tests haben Sie die Möglichkeit, den Einkaufsgutschein im Wert von mind. 5 € abzurufen. Desweiteren haben Sie die Möglichkeit, Freunde und Bekannte mittels eines Online-Formulars zum IQFight einzuladen. Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungsstellung."

Aber dir kann man ja nix sagen..du kennst dich ja aus...
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 22:41   #16
Standard

http://lebenserwartung.de/index.php?ac=ANMELDEN&w=

wenn ich da so richtig gucke, steht da, dass das ding 30€ kostet .. wenn du das nicht siehst, brille putzen oder zum augenarzt gehen
 
 
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Malkavianer
Alt 07.08.2006, 22:50   #17
Standard

Zitat von Black_Witch19

Aber dir kann man ja nix sagen..du kennst dich ja aus...
Meinst du mich damit?

Zitat von Malkavianer
Und nach meinem persönlichen Empfinden ist der Preis sehr gut ersichtlich. Inwiefern er jetzt in den AGBs richtig platziert ist, kann ich nicht beurteilen.
Das ganze hier soll eine Diskussion sein, kein Streit.

Achja, und in den AGBs steht unter Punkt B6 klar und deutlich:

Zitat von AGB auf Lebenserwartung.de
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgeltes von 30 Euro verpflichtet
Wo hast du den Spruch her, den du kopiert hast?
 
 
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kleiner_pruder
Alt 07.08.2006, 23:13   #18
Standard

bitte keine rechtsberatung oder ähnliches geben, das alles hier soll nicht nochmal gelöscht werden.
hier ein schönes anschreiben zu besagter firma:

"An
VitaActive Ltd.
Zeil 22
D-60313 Frankfurt (Main)

Kunden Nr.:
Mahnungs Nr.:

Wien, den 26. Juli 2006

Betreff:
Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz
Widerruf gemäß § 355 BGB

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom ... Juli 2006 angeführten Vertrag. Der Umstand, daß auf www.lebenserwartung.de der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei Weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, daß Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Rechtsstreit gegen Sie verwendet.

Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.

In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Ersatzweise nehme ich zuletzt mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum, so dass ich hiermit mein Recht auf einen fristgerechten, sofortigen Widerruf geltend mache.

Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.

Hochachtungsvoll"

im übrigen ich habe immer noch nicht meine zweite mahnung bekommen, ich sollte bis zum 31.7. bezahlt haben. hat das bei euch auch so lange gedauert?
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 23:16   #19
Standard

warum ist durch das scrollen der tatbestand der arglistigen täuschen gegeben ?

das ist genau der selbe umstand, dass man ohne viel scrollen zum impressum gelangen können muss (die rede in dem urteil war IMHO von maximal der doppelten bildschirmhöhe) .. von daher ist dieser tatbestand bestimmt nich gegeben ..

aber wie du richtig gesagt hast .. ist ja keine rechtsberatung hier
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 23:20   #20
Standard

Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
auch wenn wir in der EU sind, kannste nicht dich in einem absatz auf deutsches recht berufen und im nächsten auf österreichisches ..
 
 
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kleiner_pruder
Alt 07.08.2006, 23:32   #21
Standard

das habe ich auch nur in einem anderen forum gefunden und wollte das einfach so stehen lassen.
hat jmd. für seine freundin geschrieben, die nachher trotzdem bezahlt hat (haha).

als "opfer" würde ich, sofort widerruf einlegen und bis zu einem gerichtlichen mahnbescheid (nicht zu verwechseln mit mahnung) nichts mehr machen, jedenfalls sagt dies der fiktive vogel der sich auf meiner brille niedergelassen hat.

edit: kenne mich mit recht null aus aber ich weiß, was als gerechtigkeit angesehen wird.
 
 
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vase2k
Alt 07.08.2006, 23:36   #22
Standard

der weg den du beschrieben hast, also widerspruch bis zum gerichtlichen mahnbescheid ist auf alle fälle der richtige, auch wenn er aufgrund der eigentlichen dichtheit des angebots relativ aussichtslos erscheint ..

und ansonsten sind recht haben und recht bekommen immer noch zwei verschiedene paar schuhe .. gerade in deutschland ..

Geändert von vase2k (07.08.2006 um 23:47 Uhr).
 
 
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kleiner_pruder
Alt 07.08.2006, 23:39   #23
Standard

ein gutes schlusswort für heute, c ya
 
 
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Ulla
Alt 08.08.2006, 07:55   #24
Standard

Vielleicht interessierts noch jemanden.
Aber ich bin gestern auch etwas konfus durchs Netz gestolpert, weil ich diese Rechnung von lebenserwartung.de im Kasten hatte.
Aber abgesehen davon, wie die Meinungen zu zahlen oder nicht zahlen stehen, hat sich mal einer mit dem Produkt, sprich der Analyse, befaßt?
Eine Frechheit. Eine "Urkunde" - da steht der Name drauf und die Lebenserwartung und dann sind die Punkte mit Plus und Minus aufgeführt, die man beim "Test" angegeben hat. Ich wohne in Bayern, das ist ein PLUS. Ich bin Single, das ist ein MINUS.
Dann kommt die wissenschaftlich anerkannte Analyse. Ein fertiger Text, den man in jeder Apothekerzeitung lesen kann. Und wo bitte iist da der persönliche Anspruch. Kein wirklicher direkter Bezug - geht ja auch nicht, da die gemachten Aussagen ja auch nur oberflächlich sind. Und dafür 30 Eier !!!
Und dann - für mich der Hammer um Seriosität zu beweisen - ein Gewinnspiel bzw. ein Einkaufsgutschein!!! Das ist ja wie bei einer Kaffeefahrt - Du zahlst Unmengen für Ramsch!!!
Nächstens gehe ich zum Arzt, der mir schnell bescheinigt ich sei durchaus gesund, aber - sich unter seinen Tisch bückend und einen Topf herausziehend mir lächelnd sagt, wir hätten schöne Töpfe im Angebot!
Allein wegen der Gutscheingeschichte - auf den ich nicht anstehe, aber um den fast mehr Geweses gemacht wird, als um den ganzen "Test" - habe ich das auch nur als Spielerei gesehen und wäre nie im Traum draufgekommen, daß das was kosten könnte.

So, daß war nun viel Text - aber ich mußte meinen Gedanken mal freien Lauf lassen.

Danke!
Ulla
 
 
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kleiner_pruder
Alt 08.08.2006, 13:44   #25
Standard

habe jetzt auch meine zweite mahnung bekommen aber nicht per post sondern über email. muss jetzt bis zum 16.08. 35€ bezahlt haben. werde wie im gelöschten unterforum besprochen, nichts tun.
 
 
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