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Nochmal DBV, dringend! Auch an Sandman!

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Butterball
Alt 05.11.2001, 11:16   #1
Ausrufezeichen Nochmal DBV, dringend! Auch an Sandman!

Ich muss nochmal das leidige Thema DBV-Winterthur erwähnen... ich habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt, der hat wohl mit der SA gesprochen und die bieten 2 Möglichkeiten an, um das ganze zur Einstellung zu bringen. Was genau, weiss ich noch nicht.
Aus diesem Grund wüsste ich natürlich, bevor ich mich da auf irgendetwas einlasse, wie das bei der (angeblichen) anderen Einstellung gelaufen ist. Deswegen nochmal an RED: Bitte versuche doch, heute da zumndest etwas mehr zu erfahren, ist WIRKLICH sehr sehr wichtig für mich.

Und an Sandman:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn so etwas strafrechtlich zur Einstellung gebracht wird? Ist das zivilrechtliche (für die Zukunft) damit auch erledigt? Oder wenn nicht (wahrscheinlicher), hat man damit bessere Chancen, bei einer zivilrechtlichen Klage? Und worauf würde dann eine Zivilklage aufbauen?
Danke für die Antworten!
 
 
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sandman
Alt 05.11.2001, 12:40   #2
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Zu deiner Frage: der zivilrechtliche Anspruch hat mit dem strafrechtlichen nichts zu tun - sie können also vorm Zivilgericht klagen. Naja und die Einstellung des Strafverfahrenskönnte sich positiv auf`s Zivilverfahren auswirken - Bsp. Einstellung, weil Du nix gemacht hast..
 
 
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-ReD-
Alt 05.11.2001, 20:54   #3
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Butterball@:
Ich weiß noch nichts genaueres! Der Freund von mir sagte mir "Das Verfahren wurde eingestellt, die Akte geschlossen und sie bekommen noch ein Bescheit von dem StA." Mehr weiß er da jetzt auch nicht, muß abwarten bis das Schreiben von dem StA da ist. Sorry, das ich Dir da jetzt nicht mehr dazu sagen kann...
 
 
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Butterball
Alt 07.11.2001, 15:39   #4
Beitrag

Also, ich war dann gestern mal beim Anwalt und dabei ist folgendes rausgekommen:
Der Staatsanwalt ist bereit, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. D.h. ich muss eine Schadenswiedergutmachung leisten. Wie das aussieht, weiss ich noch nicht so genau. Aber im Endeffekt wird es wohl so sein, dass ich irgendetwas in Richtung 8000,- - 10000,- (Schaden war ca. 2xxxx,-) an die DBV abdrücken muss und das Verfahren dann eingestellt wird. Ob die DBV dann den Rest irgendwann nachfordert, muss man sehen.
@Red: Die Aussage Deines Freundes von wegen "irgendein §, dass die Einwahl nicht strafbar sei" halte ich für sehr unwahrscheinlich. Gegen uns wurde wegen Computerbetrug ermittelt und das hat man gemacht oder auch nicht. Betrug muss mit einer festen Absicht geschehen, fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Also kann es eventuell nur sein, dass der SA bei Deinem Freund meint, es liege kein ausreichender Tatverdacht vor. Naja, bei mir hat es der SA nicht komplett geglaubt... wie dem auch sei, ich müsste trotzdem bitte SCHNELL wissen, was da jetzt genau gewesen ist. Eigentlich sollte Dein Freund das doch wissen, auch, wenn noch nichts schriftliches daist. Zumindest sein Anwalt muss das wissen, schliesslich hat der das ja ausgedealt. Und der Anwalt sagt das dem Klienten natürlich auch, wenn der das wissen will... also vielleicht kannst Du nochmal genauer nachfragen... wäre wirklich extrem wichtig. Danke!
 
 
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