
07.11.2001, 15:39
# 4 Also, ich war dann gestern mal beim Anwalt und dabei ist folgendes rausgekommen:
Der Staatsanwalt ist bereit, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. D.h. ich muss eine Schadenswiedergutmachung leisten. Wie das aussieht, weiss ich noch nicht so genau. Aber im Endeffekt wird es wohl so sein, dass ich irgendetwas in Richtung 8000,- - 10000,- (Schaden war ca. 2xxxx,-) an die DBV abdrücken muss und das Verfahren dann eingestellt wird. Ob die DBV dann den Rest irgendwann nachfordert, muss man sehen.
@Red: Die Aussage Deines Freundes von wegen "irgendein §, dass die Einwahl nicht strafbar sei" halte ich für sehr unwahrscheinlich. Gegen uns wurde wegen Computerbetrug ermittelt und das hat man gemacht oder auch nicht. Betrug muss mit einer festen Absicht geschehen, fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Also kann es eventuell nur sein, dass der SA bei Deinem Freund meint, es liege kein ausreichender Tatverdacht vor. Naja, bei mir hat es der SA nicht komplett geglaubt... wie dem auch sei, ich müsste trotzdem bitte SCHNELL wissen, was da jetzt genau gewesen ist. Eigentlich sollte Dein Freund das doch wissen, auch, wenn noch nichts schriftliches daist. Zumindest sein Anwalt muss das wissen, schliesslich hat der das ja ausgedealt. Und der Anwalt sagt das dem Klienten natürlich auch, wenn der das wissen will... also vielleicht kannst Du nochmal genauer nachfragen... wäre wirklich extrem wichtig. Danke! |