
02.05.2001, 12:53
# 1 Und es nimmt kein Ende: Inetservice, 1. Mahnung Hi!
Als ich mich damals wegen der ersten Rechnung beschwert habe, weil die den Betrag falsch berechnet haben, haben die mir eine neue Rechnung angekündigt. Seit dem ist nichts mehr passiert. Bis heute.
Jetzt kommt auf einmal eine Mahnung. Das Datum bezieht sich auf die erste, falsche Rechnung. Sie hat aber einen anderen, wesentlich niedrigeren Betrag (528,73 DM), also anscheinend bereits den Korrigierten Betrag (wohlgemerkt, hier geht es anscheinend um 20DM Gebühren (10DM laut StA, 8DM Zinsen (wofür?) und 500DM Schadensersatz).
Die Frist ist wie immer auf eine Woche festgelegt :-)
Wie ist es bei euch weitergegangen? Ist Inet schon irgendwo mit dem Gerichtsvollzieher angekreuzt?
Wie ist das eigentlich: Beide Rechnungen kamen ohne Einschreiben. Und die Rechnung, auf die sich die Mahnung bezieht, gab es *in dieser Form* nie. Ist die Mahnung überhaupt gültig? Was, wenn ich sie einfach ignoriere?
Naja... ich werd mir morgen erstmal einen neuen Anwalt suchen (mein alter musste leider aus gesundheitlichen Gründen aufhören...) und dass dann mal mit dem durchgehen. Nochmal anrufen werde ich da nicht, die halten Ihre "Versprechen" sowieso nicht.
Noch ne Frage:
Ich hab von dem Gespräch mit Inet leider keine Aufnahme, und auch ein Zeuge war nicht verfügbar (mal davon abgesehen, dass ich keine Freisprecheinrichtung habe). Ich hab mir allerdings die genaue Uhrzeit und den Namen der Person aufgeschrieben, mit der ich gesprochen habe. Reicht das im Zweifelsfall?
cu, Roland
[ 02. Mai 2001: Beitrag editiert von: Cybso ] |