- Das Nießrecht ist z.b. wenn du das Haus von deinen Eltern erbst. Und die sich dann ein Nießrecht einschreiben lassen. Das bedeutet ewiges Wohnrecht bis sie verstorben sind! ( Kann also nicht gekündigt werden)
- Das Wohnrecht ist die herkömmliche Variante. Also wenn du ein Mietvertag mit einem Vermieter hast...