DU bestimmst, was Du der Vermieterin gibst. Verlangen darf sie alles, geben musst Du ihr nichts. Wobei das natürlich sicher Auswirkungen auf den Abschluss des Mietvertrages hat.
Ein "Missbrauch der SCHUFAauskunft" liegt natürlich nicht vor, denn sie holt die Auskunft ja nicht selbst ein, sondern verlangt sie von Dir. Auch hier gilt natürlich, dass Du dem zustimmen musst. Und dann liegt logischerweise kein Missbrauch vor.
Üblich ist heutzutage eine sogenannte Selbstauskunft, die Fragen nach z.B. Gehalt usw. beinhaltet und auch eine SCHUFAklausel enthalten kann. Wenn Du die unterschriebst, willigst Du ein, dass die Vermieterin Auskünfte einholt.
Die "zulässigen" Fragen in der Selbstauskunft MÜSSEN wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst droht Kündigung. Bei unzulässigen Fragen kann ohne Konsequenzen gelogen werden.
Hier eine LIste der zulässigen und unzulässigen Fragen:
http://www.das-rechtsportal.de/frame...1fragenkatalog
Aber zu dem konkreten Fall:
Wenn die Vermieterin verlangt, die bisherige Wohnung bzw. WG zu sehen (wozu sie natürlich KEIN Recht hat): FINGER WEG!
Mit der Frau werdet Ihr definitiv NUR Ärger haben. Da ist die Rumzickerei jetzt nur die Spitze des Eisbergs. Lasst es lieber und sucht Euch einen netten Vermieter.