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Neue Vermieterin

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wAxman
Alt 23.10.2006, 11:00   #1
Standard Neue Vermieterin

Hi Leute,

ich hätte mal eine Frage an euch, wie ihr die Situation einschätzen würdet. Ich habe einfach mal einen Thread im Namen des Gesetzes reingeschrieben, wusste nicht wo so etwas sonst rein sollte. Ich habe folgendes Problem.

Meine Freundin und ich haben eine schöne neue Wohnung gefunden, die uns auch super gefällt und eigentlich alles soweit unseren Vorstellungen entspricht. Jetzt haben wir uns gestern mit den Eltern meiner Freundin und der Vermieterin die neue Wohnung angeschaut. Danach sind wir zu meiner Freundin in die Wohnung gefahren, denn die neue Vermieterin wollte unbedingt die WG meiner Freundin sehen (das fanden wir einfach schon mal ungewöhnlich) Dann sind wir den Mietvertrag durchgegangen, dieser ist soweit auch o.k., . Allerdings wollte die Vermieterin eine Bürgschaft der Eltern meiner Freundin, denn meine Freundin hat noch kein festes Gehalt. Soweit eigentlich auch o.k. Nun will diese Vermieterin jetzt auch noch eine SCHUFAauskunft von mir, sowie eine Arbeitsbestätigung meines Arbeitsgebers sowie eine Gehaltsbestätigung. Ehrlich gesagt finden wir das alles ziemlich viel, mal ganz abgesehen davon, dass es ein klarer Missbrauch der SCHUFAauskunft ist. Eigentlich kann man sich doch jetzt an 5 Fingern ausmahlen, wie sich sich die Vermieterin beim späteren Auszug verhalten wird.... Irgendwie ist die Wohnung echt schön, aber das Ganze hat doch wirklich einen bitteren Nachgeschmack....Vielleicht ist es auch völlig normal in einer Großstadt wie München, dass man bei einer Wohnung die über 1000 € Miete kostet und super in Schuss ist, das o.g. bei einem jungen Pärchen zu verlangen?

Das Problem ist, ich habe wirklich mit einigen Leuten gesprochen und alle sagen immer: Von mir wollten die nur einen SCHUFAauskunft oder bei mir brauchten nur die Eltern bürge...Aber eben nicht alles zusammen...

Würde mich über ein paar Meinungen freuen.


Gruß

wAxman

Geändert von wAxman (23.10.2006 um 11:09 Uhr).
 
 
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weltretter
Alt 23.10.2006, 11:06   #2
Standard

Ist nicht immer so, klingt aber normal.
Wohnungsgesellschaften machen das genau so.

Erkundigt euch ebenfalls, worauf ihr im speziellen achten müsst.
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 23.10.2006, 22:03   #3
Standard

Bei mir hat ne Bürgschaft gereicht. Ich weiß jetzt nicht ob der Vermieter mitm Kontoauszug wo das Gehalt draufsteht zufrieden gewesen wäre wenn ich genug verdient hätte oder ob er auch noch Schufa gewollt hätte.


Wie ist das denn bei euch, waxman? Verdienst du alleine genug für die Wohnung? Dann ists eher fragwürdig warum sie bei ihr noch ne Bürgschaft will.
Wenns bei dir allein knapp ist kann mans noch nachvollziehen daß sie sich bei euch beiden absichern will.
 
 
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cowcreamer
Alt 23.10.2006, 23:58   #4
Standard

DU bestimmst, was Du der Vermieterin gibst. Verlangen darf sie alles, geben musst Du ihr nichts. Wobei das natürlich sicher Auswirkungen auf den Abschluss des Mietvertrages hat.
Ein "Missbrauch der SCHUFAauskunft" liegt natürlich nicht vor, denn sie holt die Auskunft ja nicht selbst ein, sondern verlangt sie von Dir. Auch hier gilt natürlich, dass Du dem zustimmen musst. Und dann liegt logischerweise kein Missbrauch vor.
Üblich ist heutzutage eine sogenannte Selbstauskunft, die Fragen nach z.B. Gehalt usw. beinhaltet und auch eine SCHUFAklausel enthalten kann. Wenn Du die unterschriebst, willigst Du ein, dass die Vermieterin Auskünfte einholt.
Die "zulässigen" Fragen in der Selbstauskunft MÜSSEN wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst droht Kündigung. Bei unzulässigen Fragen kann ohne Konsequenzen gelogen werden.
Hier eine LIste der zulässigen und unzulässigen Fragen:
http://www.das-rechtsportal.de/frame...1fragenkatalog

Aber zu dem konkreten Fall:
Wenn die Vermieterin verlangt, die bisherige Wohnung bzw. WG zu sehen (wozu sie natürlich KEIN Recht hat): FINGER WEG!
Mit der Frau werdet Ihr definitiv NUR Ärger haben. Da ist die Rumzickerei jetzt nur die Spitze des Eisbergs. Lasst es lieber und sucht Euch einen netten Vermieter.
 
 
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