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Nebenjob versteuern ?


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Firemen
Alt 10.03.2008, 10:15   #1
Standard Nebenjob versteuern ?

Moinsen zusammen,

Ich habe eine Frage; also, ich habe einen Vollzeitjob ( Schicht dienst, Autobau ), verdiene da halt mein Geld, was nicht wenig ist. Nun mal angenommen, ich möchte noch auf 400,-- Euro Basis arbeiten, z.B. bei einer Autovermietung, muss ich diese 400 Euro versteuern ? Es heisst ja, 400 Euro Jobs sind Steuerfrei, aber gilt das auch für Leute, die schon ein Haupteinkommen haben oder nur für Arbeitslose, Rentner, oder so ?
 
 
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tj
Alt 10.03.2008, 11:45   #2
Standard

ja, du darfst nebenbei noch auf 400 € basis verdienen ohne das du es versteuern musst. mache ich auch so
 
 
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Firemen
Alt 12.03.2008, 07:39   #3
Standard

Also bekommst du von den 400 Takken auch 400 raus, ja ?
 
 
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Jumpy
Alt 12.03.2008, 08:03   #4
Standard

Also bekommst du von den 400 Takken auch 400 raus, ja ?
Wenn dein Arbeitgeber alle Sozialabgaben an die Bundesknappschaft abführt (pauschal), den JA !
 
 
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Jordan17
Alt 12.03.2008, 11:33   #5
Standard

Brauchste eigentlich nicht versteuern soweit ich weiss bei 400 euro basis
 
 
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Stretcher
Alt 12.03.2008, 11:38   #6
Standard

Ähhh.... moment. In der Steuererklärung am Ende des Jahres musst du aber angeben, dass du den 400 € Job gehabt hast. Und dann kommt die Steuernachzahlung, denn du kommst mit Sicherheit über die Einkommensgrenze.... wird halt nur nicht im laufenden Monat versteuert.
 
 
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Jumpy
Alt 12.03.2008, 11:51   #7
Standard

Zitat von Stretcher
Ähhh.... moment. In der Steuererklärung am Ende des Jahres musst du aber angeben, dass du den 400 € Job gehabt hast. Und dann kommt die Steuernachzahlung, denn du kommst mit Sicherheit über die Einkommensgrenze.... wird halt nur nicht im laufenden Monat versteuert.
Nein, es kommt keine Nachversteuerung, da der AG mit dem pauschalbetrag auch Steuern abgeführt hat. bei der Steuererklärung brauchst du es auch nicht angeben, bzw. es taucht eh nicht auf der Lohnsteuerkarte auf.
 
 
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Firemen
Alt 14.03.2008, 15:20   #8
Standard

Also gehe ich für 400 Euro malochen und bekomme dann auch letztlich 400 euro raus, ja ?
 
 
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Omarita
Alt 01.04.2008, 16:44   #9
Standard

gilt das auch, wenn man nen teilzeit nebenjob hat. muss ich für den 400 eurojob ne 2. lohnsteuerkarte haben? jumpy!!!!! zuhülfe!
 
 
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Jumpy
Alt 01.04.2008, 18:21   #10
Standard

Nein brauchste nicht
1 Hauptberuf = steuerkarte
2 Nebenberuf bis 400 Euro wird pauschalversteuert, erscheint auch nicht auf der Steuerkarte!
 
 
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Omarita
Alt 01.04.2008, 18:58   #11
Standard

kann man denn sagen, dass der teilzeitjob der "hauptberuf" ist. hauptberuflich bin ich ja sozusagen student...
 
 
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Jumpy
Alt 01.04.2008, 19:00   #12
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Wenn du dein Teilzeitjob versteuerst, ja

Bzw, einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst!

Geändert von Jumpy (02.04.2008 um 13:34 Uhr).
 
 
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DasTobbi
Alt 03.04.2008, 00:56   #13
Standard

Was passiert eigentlich wenn man eine Steuererklärung unwissentlich falsch ausfüllt?
Ich arbeite neben meinem Studium als Aushilfe und zusätzlich als Freier Mitarbeiter bei einem Verlag. Insgesamt komme ich auf knapp 400,- Euro Einkommen monatlich. Da muss ich doch eh keine Steuern abführen, oder? Hab die Tage drei so Formulare vom Finanzamt bekommen und sowas vorher noch nie machen müssen... -_-
 
 
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Jumpy
Alt 03.04.2008, 08:30   #14
Standard

Bei deinem Aushilfsjob denke ich handelt es sich um Pauschalversteuerten bis 400€ Job ? Da führt dein Arbeitgeber alles pauschal ab und du musst auch nichts angeben beim Finanzamt. Das verhält sis so:
zwei Prozent Lohnsteuer auf Basis des Entgelts pauschal ans Finanzamt; plus 25 Prozent an Beiträgen für die Sozialversicherung. Die setzt sich zusammen aus 13 Prozent für die Krankenversicherung und 15 Prozent für die Rentenversicherung. Alles in allem also 30 Prozent und vom Arbeitgeber zu tragen.
Der "freiemitarbeiter Job" muss angegeben werden, wobei du ohnehin als Student 7664 Euro pro Anno steuerfrei verdienen darfst meiner Meinung nach.
 
 
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David
Alt 04.04.2008, 14:34   #15
Standard

weiss jemand wie das mit einnahmen aus Selbständigkeit ist?

Ich bin Student, bekomme Bafög und habe für Fotos die ich gemacht hab jetzt ein paar Euros verdient, aber unter 400/Monat - der hat gemeint ich soll ihm einfach ne Rechnung schreiben und krieg dann das Geld, ne Steuernummer oder so bräuchte ich nicht.

Jemand Ahnung?
 
 
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Omarita
Alt 05.04.2008, 13:10   #16
Standard

geht auch zweiter 400 eurojob steuerfrei?
 
 
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Jumpy
Alt 05.04.2008, 13:49   #17
Standard

nein, insgesammt nur einer , bei einer Hauptbeschäftigung (steuerpflichtiges AV) ansonnsten mehrere allerdings dürfen die zusammen nicht die 400€ überschreiten !
--------------------------------------------------------------------
weiss jemand wie das mit einnahmen aus Selbständigkeit ist?
musst du angeben, aber auch wenn du unter den 7000 und paar zerquetschte bleibst, werden keine Steuer anfallen.
der hat gemeint ich soll ihm einfach ne Rechnung schreiben und krieg dann das Geld,
Rechnung kannst du nur als Gewerbetreibender schreiben.
 
 
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DasTobbi
Alt 16.04.2008, 23:50   #18
Standard

Zitat von Jumpy
Bei deinem Aushilfsjob denke ich handelt es sich um Pauschalversteuerten bis 400€ Job ? Da führt dein Arbeitgeber alles pauschal ab und du musst auch nichts angeben beim Finanzamt. Das verhält sis so:


Der "freiemitarbeiter Job" muss angegeben werden, wobei du ohnehin als Student 7664 Euro pro Anno steuerfrei verdienen darfst meiner Meinung nach.
Danke für die Antworten. Ja der Aushilfsjob läuft als Pauschalversteuerter 400€ Job. Den muss ich in der Steuererklärung also nicht angeben?
Und auf die 150,- entfallen auch nicht nochmal Steuern? Bringt es mir irgendwas wenn ich Telefon-/Internetrechnungen "absetze" oder gegen meine Einnahmen aufrechne?
Ich glaube für ne Steuererklärung muss man heutzutage auch nochmal extra studiert haben... -_-
 
 
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Jumpy
Alt 17.04.2008, 08:33   #19
Standard

Ja der Aushilfsjob läuft als Pauschalversteuerter 400€ Job. Den muss ich in der Steuererklärung also nicht angeben?
Nein !...
Bringt es mir irgendwas wenn ich Telefon-/Internetrechnungen "absetze" oder gegen meine Einnahmen aufrechne?
Absetzten kannst du nur wenn du auch was zahlst. Eine einfache Buchhaltung solltest du trotzdem führen (Einnahmeüberschussrechnung).
 
 
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