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Nachsynchronisierungen - urheberrechtlich geschützt?

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Anarchnophobia
Alt 13.02.2004, 11:19   #1
Standard Nachsynchronisierungen - urheberrechtlich geschützt?

möp möp

aus nicht ganz unaktuellem Anlass muss ich hier doch auch nochmal eine Frage los werden

Wie sieht das copyright / Urheberschutz bei nachsynchronisiertem Zeuch aus? Im Moment geht es um "Sinnlos in Mittelerde", ferner ist die frage aber auch interessant wie das mit Sketchen wo irgendwelche Lieder anders nachgesungen werden, die "Sinnlos im Weltraum Folgen", irgendwelche Filmideen aufzugreifen und anders nachzustellen etc...

1. Liegt das Urheberrecht für "Sinnloos in Mittelerde" nun bei Warner Bros oder bei den Nachsynchronisierern?

2. Muss man sich für solche witzig gemeinten und keinerseits fernsehtauglichen Späße das einverständniss der "großen" macher holen?

3. wurde das, wenn benötigt, auch gemacht - und wenn nicht, macht man sich dann als gutgläubiger (und das bin ich, jawohl <g>) dritter bei einem weiterem "Vertrieb" strafbar?

vllt weiss ja irgendwer in diesem zusammenhang was
 
 
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hackvresse
Alt 13.02.2004, 11:31   #2
Standard

das urheberrecht wird für das Bildmaterial zumindest bei Warner Bros. liegen. Liegt ja auch ziemlich nahe.

zu 3) auch wenn du das nicht wusstest wirds dich wohl nicht vor der strafe schützen. Zumindest ist das im allgemeinen so, also wirds hier wohl nicht anders sein.

vielleicht weiss ja hier einer was genaueres...
 
 
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Krashok
Alt 13.02.2004, 11:38   #3
Standard

Najaaaaaaaaaaa damit wird ja keine Kohle verdient, also das is nicht kommerziell und ich denk mal da werden die ein auge zu drücken, oder halt nicht.. wird man dann ja sehen
 
 
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Anarchnophobia
Alt 13.02.2004, 11:51   #4
Standard

hmm also ich habe mich nun mal ein bischen gestöbert únd die Macher von Sinnlos im Mittelerde wissen das selber auch nicht genau, gehen aber davon aus das es NICHT legitim ist und deshalb veröffentlichen sie auch nirgendwo ihre realen Namen

anderseits sind aber auch viele da der Meinung wie Acidrain - das ist nicht kommeriell, also würden damit zumindest schonmal kein Schadensersatz fällig

Von Warner Bros selber haben die aber auch noch nix gehört... ob die das nun toll finden oder nich oder wie oder wadd weiss da auch keiner

Die Macher von Sinnlos im Weltraum hingegen haben einen Verein gegründet für Nachsynchronisierung - und damit ist es dann wieder legak

...ich hab nu auch noch meinen Senf dazu gegeben wie das mit dem anbieten von weiteren Downloadquellen aussieht - wird wohl ähnlich sein. Aber echt jezz, junge...

edit: vielleicht sollte ich dann einfach einen verein für illegale Downloads gründen *g*...
 
 
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hackvresse
Alt 13.02.2004, 12:18   #5
Standard

§ 3 des UrhG
Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 13.02.2004, 12:45   #6
Standard

...das heisst für mich es ist legal - und das entstandene werk selber ist wieder als selbstständiges werk geschützt...
 
 
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hackvresse
Alt 13.02.2004, 13:01   #7
Standard

nach mehrmaligem lesen seh ich das auch so
 
 
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an3
Alt 15.02.2004, 23:01   #8
Standard

ich vermute mal wenn man damit nicht kommerziell arbeitet gibt es sowieso keine Probleme...falls man kommerziell damit zu tun hat, dann würde warscheinlich ein Teil des Erlöses an die Urheber gehen müssen, vllt. vertraglich geregelt oder so?!?
 
 
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