Gibt es dort irgendwie gesetzlich irgendwas festgeschrieben was man bei solchen sachen bekommt als Ausgleich !? wenn man nachts arbeiten muss ?! wenn man am WE arbeiten muss ?! Weis da jemand was darüber ?!
Weis keiner irgend einen gesetzasuzug über diese sache ?`!
weil bei uns sieht es so aus , das wir die nächste zeit nachts schichten müssen und am We arbeiten.
Die gearbeitete Zeit soll dann 1:1 als Zeitausgleich wieder genommen werden !?
Nur finde ich 1:1 bischen wenig für Nacht - oder Wochenendschicht...
Bei uns ist es so das wir die Überstunden 1:1 als Freizeitausgleich bekommen, und nur die Überstundenzuschläge ausbezahlt werden. Das ist bei Lohnsteuerklasse 1 auch rentabler.
http://www.arbeitsrecht.de <--- schau doch mal da nach ob du was über die gesetzliche Regelung von Schichtzulage erfährst.