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... Muss ich ne Aussage machen? Werde selbst nicht beschuldigt

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Haze|Stoned
Alt 23.01.2006, 13:51   #1
Standard ... Muss ich ne Aussage machen? Werde selbst nicht beschuldigt

Aaalso ... es kam vor kurzem zu ner Schlägerei am Skilift - ziemlich derbe einer landete auch im Krankenhaus. Mein Name wurde auch gesagt allerdings wurde ausgesagt, dass ich unten in der Schlange stand etwa 20 Meter vom Ort des Geschehens entfernt und heute hab ich bzw meine Eltern nen Anruf bekommen und ich soll Morgen um 3 Uhr mal bei denen Antanzen. Ich selbst werde nicht beschuldigt, es geht nur um eine Beobachtung was zwar nich ganz hinkommt aber darüber kann ich mich nich beklagen! Muss ich morgen dahin und wenn ja muss ich etwas sagen? Bullen und ihre Psychotricks sind mir bekannt aber ich wollte mal fragen was mir eigentlich überhaupt passieren könnte wenn ichs garnichts sage? Das die mir da irgndwas anreden wollen damit ich was sag ist ja fast klar aber was können sie überhaupt wahrmachen? Was man vielleicht dazu sagen sollte ist, dass ein Mann in grün den Fall behandelt der Ortsbekannt ist und auch nich der netteste ist - kurz ich hasse ihn . Dummerweise war ich erst vor kurzem bei nem Kollegen von ihm wegen Ladendiebstahl und nem Butterfly aber das tut ja denk ich recht wenig zur Sache.
Thx Haze
 
 
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mephisto
Alt 23.01.2006, 14:00   #2
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wie wärs du sagst einfach, dass du dich an das ganze nicht mehr so genau erinnerst, anstatt die aussage zu verweigern?
z.B. dass du mitbekommen hast, dass da wer durchgelassen wurde, aber dass dus dir einfach nicht _so_ genau angesehn hast, bzw dass du nicht alllzu viel erkennen konntest, weil du halt zu weit entfernt warst!

unabhängig davon klaut man nicht und trägt auch keine messer mit sich rum!
 
 
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Jimbo
Alt 23.01.2006, 14:06   #3
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Ja du musst eine aussage machen. Soweit ich weiß darfste nur verweigern wenn du beschuldigter bist oder du dich damit strafbar machst...

an was du dich erinnerst is imho ne andere sache
 
 
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Haze|Stoned
Alt 23.01.2006, 14:06   #4
Standard

Jo daran hab ich auch schon gedacht aber es geht mir mächtig auf die Eier das der einfach son Termin ausmacht ohne zu Wissen was ich da vorhab bzw. mich fragen könnte wann es auch mir geschickt wäre ^^. Ich hab ehrlich gesagt auch garkeine Lust Morgen dahin zu gehen und wenn es sich irgendwie vermeiden lässt sag ich dem $&")$* auch ab auch wenns nur darum geht das ich ihm abgesagt habe ^^.^
Btw: Ich persönlich habe nichts geklaut aber das juckt ja auch herlich wenig
 
 
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Bodo
Alt 23.01.2006, 14:17   #5
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Aussagen muss man nur vor Gericht, hier gehts ja nur um polizieliche Vernehmung oder? Und wenns am Skilift war werden da sicher einige Zeugen sein, ich denk also nich dass die auf dich angewiesen sind. Geh einfach hin und sag du hast nix gesehn und fertig.
 
 
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PhibZ
Alt 23.01.2006, 15:56   #6
Standard

Du musst nich hingehen. Solche Vorladungen von der Polizei sind nicht durchsetzbar, es bleibt also dir überlassen ob du da aufkreuzt oder nicht. Anderes gilt wenn dich die Staatsanwaltschaft vorlädt, solchen Vorladungen ist Folge zu leisten, zur Not werden sie zwangsweise durchgesetzt.
 
 
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Texaco
Alt 01.02.2006, 15:39   #7
Standard

ja, Phibz hat recht!

wenn du wirklich da hin musst, d.h. das sie, wenn du nicht kommst, dich mit gewalt holen, dann muss das der Staatsanwalt angeordnet haben. da können die dorfbullen garnix machen.
 
 
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Leviathan
Alt 01.02.2006, 22:23   #8
Standard

Ja. Man muss wohl.
War auch Augenzeuge bei nem Unfall.
Hab anschliessend meinen Namen bei nem Poilizisten gelassen.
Ungefähr 1 Jahr später !! durfe ich dann ne Aussage bei denen machen. Das dauerte dann auch gleich mal 2-3 Stunden...
Die fragen dann auch schon mal 10 mal nach und hinterfragen alles... aber alles halb so schlimm =)
Dachte das wärs dann auch, aber neeeeiiin.. musste dann nochmal ein halbes Jahr später nach Köln zum gericht. Fand das auch völlig überflüssig. Hab auch dort angerufen , mit nem Verantwortlichen gesprochen, die sagten aber dann , dass wenn man vom Richter vorgeladen wurde, man auch dort auftauchen muss.
ps; Eine Zeugin war nicht da. Der Prozess konnte aber so geklärt werden.. denke mal das hatte für die die nicht anwesend war keine großen Folgen.

pps; Falls du mal vors Gericht musst, nutz , auch wenn du dich in ner vollkommen unbekannten Großstadt aufhälst, nur die "billigsten" Verkehrsmittel. <- Sonst bekommste das nicht zurückerstattet.



Asooo.. ging jetz nur um zur Bullerei zu kommen, da weiss ichs nicht genau. Beim Gericht sagte man mir zumindest man muss dort auch aufkreuzen
 
 
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Texaco
Alt 02.02.2006, 14:11   #9
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ja neeee, schon, gericht is ja auch was anderes, wie einfach ne Vorladung bei dem örtlichen bullensammelpunkt (oder auch Revier).

bei gericht is das ja dann richerlich bzw. auch vom staatsanwalt angeordnet^^
 
 
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