Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Muss ich bezahlen??

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
DasGuteP
Alt 27.04.2004, 12:52   #1
Standard Muss ich bezahlen??

Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit aus unterbeschäftigung von meinem Arbeitsplatz aus im Internet gesurft.Dabei hatte ich mich auf ein paar dating Seiten "verirrt".
Eine davon nannte sich PLAYDATE.DE und man musste sich hier kostenlos registrieren lassen um zu ein paar kontaktanzeigen freigeschaltet zu werden.Nachdem ich dies gemacht hatte,verließ mich soweit ich weiss die Lust und ich war zwar registriert aber ich hatte definitiv keine Leistung in Anspruch genommen,weder kostenlosen noch
Gebührenpflichtigen..
Als ich demletzt meine e-mails kontrollierte war eine von playdate.de dabei die mic´h zu einer Zahlung von 43,90 oder sowas in der Richtung aufforderte. Von wegen sie hätten meine IP Adresse gespeichert (ich habe definitiv keine Angaben zu meiner Person gemacht) und sie wollen jetzt das Geld weil ich mich durch diesen Kostenlosen Dreck mich zu drei monaten Abo verpflichtet hätte. Naja, ich hab diese Mail gelöscht und bin davon ausgegangen das die einfach mal versuchen wollten mir das Geld aus der Tasche zu ziehen und ich dachte das hätte sich damit erledigt.
Eben endeckte ich in meinem Posteingang eine E-Mail von

RECHTSABTEILUNG@PLAYDATE.DE

die mich aufforderte das Geld zu überweisen,andernfalls werden sie diesen Vorgang zu einem Inkassobüro weiterleiten und das würde mich dann nochmal 100 EUR extra kosten.

Ich denke mir,dass die mich mal am Arschloch lecken können.

Kennt sich auf diesem Gebiet jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Ich werde dieses Geld nie im Leben bezahlen aber ich wüsste gerne ob ich auf der sicheren Seite wäre.

Danke
 
 
Nach oben
Psychopath
Alt 27.04.2004, 13:09   #2
Standard

Ersteinmal kann ich dir keine Rechtsberatung geben, sondern nur meine Meinung sagen...

Da diese dubiose Seite weder Anschrift noch Namen von dir hat sind sie nicht einmal in der Lage ihren vermeintlichen Vertragspartner zu benennen. Somit wird es schwierig das an eine Inkasso weiterzuleiten, denn was wollen die denn tun? Die Verbindungsdaten der IP darf der Provider eh nur an die Staatsanwaltschaft weitergeben wenn in einer Strafsache gegen dich ermittelt wird. Für mich ist klar, dass die dir nur versuchen zu drohen .. und über die Art und Weise kann man auch nur schmunzeln. Um ganz sicher zu gehen, würde ich denen ne Mail schreiben und vom angeblichen Vertrag prophilaktisch zurücktreten. Dieses Recht steht dir ja zu.
 
 
Nach oben
Neospike
Alt 27.04.2004, 13:17   #3
Standard

Ok hab mir kurz mal die AGBs durchgelesen Haben das ja net aufgezogen . Hast sie wohl nicht gelesen . Also nach 14 Tagen hättest du kündigen müssen , per Einschreiben :P wie ekelig . So kann man auch Kunden fangen .
Sie behalten sich das Recht vor Rechnungen per mail zu verschicken .
Da du von der Arbeit aus drauf gegangen bist , können die zwar durch die IP auf die Addresse von deinem Arbeitsplatz zurückkommen , aber wie du schon sagtest hattest du keine Persönlichen ANgaben , wie namen Addresse usw gemacht .
Ich persönlich würde es einfach ignorieren , da sie theoretisch net auf dich zurück kommen könnten , da ja jeder von deinem Arbeitscomp , der ja "öffentlich" rumsteht das gemacht haben könnte .
Hoffe es hilft dir weiter , also sag mal 99% save biste .
Und es hieß dort kostenlos Anmelden Ist so wie mit den meisten Dialerseiten da gibt es auch das kostenlose Zuganstool

edit : Flashy , in den AGbs wird kündigen per mail ausdrücklich untersagt am besten diese "Firma" als spam einstellen
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 27.04.2004, 13:45   #4
Standard

also soweit ich weiß sind zahlungsaufforderungen per mail nicht rechtskräftig

> ignorieren.
 
 
Nach oben
DasGuteP
Alt 27.04.2004, 14:43   #5
Standard

Jaaaaa,schéisse,
Ich muss meinen Vor-und Nachnamen wohl doch bei der Anmeldung angegeben haben.

@Flashy: Bist du sicher,dass ddie IP Adresse nur vom Staatsanwalt angefordert werden kann,und kann ein Inkassobüro im "Ernstfall" beim ZUständigen Staatsanwalt die Adresse beantragen?

@NEOSPIKE: s.O.!!!

@Felicitas: Bist du dir sicher, wenn ja warum? Lt. HGB oder was?


Kann das HGB solche dubiosen AGB´S nicht irgendwie entkräften?
 
 
Nach oben
Psychopath
Alt 27.04.2004, 15:34   #6
Standard

Ja ich bin mir sicher.
Der Provider darf die Verbindungsdaten der IP ausschließlich auf richterlichen Beschluss herausgeben!

Da kann nicht irgendein Inkassobüro ankommen

Setz *@playdate.de auf deine Spamlist und treib dich in Zukunft nicht mehr auf solchen dubiosen Seiten rum..
http://www.liebesalarm.de <- garantiert kostenlos
 
 
Nach oben
an3
Alt 27.04.2004, 15:45   #7
Standard

Wenn du mich fragst, ist es ein Versuch, an Geld zu kommen...Wie legal das ganze ist mit Kunden Online werben unter der Aussage "Kostenlos" und nach 14 Tagen alles kostenpflichtig zu machen weiß ich nicht, es kommt eben drauf an...wenn nirgendwo (außer natürlich den AGB's) stand, dass das ganze nur 14 Tage kostenlos ist oder eben irgendeine andere Formulierung (z.B. Für die ersten 14 Tage kostenlos) dann befinden sich die Betreiber in einer schönen Grauzone...heißt soviel wie, die versuchen mal ihr bestes...Außerdem ist die praktizierungsmethode sehr komisch, anmelden ist per Internet möglich und die Kündigung nur per Einschreiben? Wenn ich an deiner Stelle wäre würd ich mal nix machen und wenn die dich dann anklagen würd ich zum Anwalt gehen und dem die Fakten auf den Tisch legen, und zwar: Registrierung kostenlos, Kündigung per Einschreiben, Kostenverhältnis nach 14 Tagen NUR im Kleingedruckten, komische Praktizierungsmethoden...und dann glaub ich mal nicht, dass die da viel reissen können...ich spekulier drauf, dass die einfach versuchen, einigen das Geld aus der Tasche zu ziehen...bei wem es nicht klappt->Pech gehabt!
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 27.04.2004, 15:59   #8
Standard

Kann das HGB solche dubiosen AGB´S nicht irgendwie entkräften?
Artikel eines AGB kann das BGB(und nicht das HGB - Handelsrecht) in §§305c,309,308 und 307BGB außer Kraft setzen. Gibt's hier aber keinen Ggrund für da kein Nachteil für dich aus den AGB hervor geht.

Zahlungsaufforderungen per mail sind aber rechtskräftig bitte macht nicht den Fehler und stopft sowas dann in den Spam-Filter da der Gläubiger euch dann Mahnungen und Fristsetzungen nachweisen kann, und ihr habt dann vor Gericht das nachsehen.

BTW solltest du erst lesen bevor du was anklickst
Ja, ich möchte das Angebot jetzt für 30 Tage absolut kostenlos nutzen. Wenn mir das Angebot nicht gefällt, werde ich das Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach meiner Anmeldung/Aktivierung wieder kündigen. Die Kündigung richte ich schriftlich per Einschreib-Brief an GewinnIdee e-solutions GmbH, Abteilung PlayDate, Sportallee 41, 22335 Hamburg oder per Telefax an 040 631282-10. (Kündigungen per Email werden nicht akzeptiert). Zudem besteht die Möglichkeit, dass ich dass Angebot auch unter dem Link ABMLEDUNG direkt auf der Seite kündigen kann. Sollte ich nicht fristgerecht kündigen ist mir bekannt, dass sich das Abonnement automatisch um mindestens 1 Jahr zum Vorzugspreis von 3,99 € pro Monat verlängert.
Du MUSST also zahlen !
 
 
Nach oben
Neospike
Alt 27.04.2004, 16:22   #9
Standard

Frage ist nur , da es zwei unterschiedliche Fassungen gibt , einmal die mit dem Link und einmal die mit ausschließlich Einschreiben in den AGBs . Aber da hab ich auch mal nee kleine Frage , wie läuft das mit den Mahnungen ab . Es muss ja schließlich bewiesen werden das man sie erhalten hat . Oder ist das egal . Müssen Manungen nicht auch per Einschreiben verschickt werden , da man ja soweit ich noch weiß nur eine gewisse Zeitspanne Zeit hat Einspruch einzulegen , oder bekomme ich da was durcheinander . Hatte das Thema mal vor 6 oder 7 Jahren , bin mir deshalb etwas unsicher . Also wer weiß was bitte ruhig hier mit rein , könnte noch wichtig werden .

Nochmal aufs Thema zurück Sag einfach das du das nicht abgeschickt /gemacht hast , da wollte dir wohl nen Kollege einen dummen Streich spielen .
Die Adresse zur IP darf nur auf richterlichen Beschluss rausgegeben werden . Aber das ist auch kein Problem , wenn sie Forderungen vorweisen können . *siehe faken von damals *grins** da wurden selbst welche wegen Kleinstbeträgen zur Kasse gebeten .
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 27.04.2004, 16:25   #10
Standard

Das mit Link geht - so wie ich das verstanden habe - nur in der kostenlosen Probephase, dann musst du das schriftlich machen.
 
 
Nach oben
schnuckiwutz
Alt 27.04.2004, 17:13   #11
Standard

Du musst zahlen. Das ist wie mit den 3 Monaten kostenlos ne Zeitschrift bestellen und danach werden die kostenpflichtig wenn man nach der 2. oder 3. nicht kündigt. Ausserdem steht es explizit dort das es nach einer gewissen Zeit kostenpflichtig wird!

Ist zwar ärgerlich, aber bist du auch selbst schuld. Erst richtig lesen bevor man irgendwelchen Sachen zustimmt. Und wenn einem 3 Arten der Kündigung zur verfügung stehen find eich das auch in Ordnung!
 
 
Nach oben
DasGuteP
Alt 27.04.2004, 18:36   #12
Standard

Nee oder???
Ähhm, ja, wie gesagt ich habs von der Arbeit ausgemacht,ja?
Wie lange dauert es denn bis ein Inkassbüro an die IP kommt?Zum 01.08.
arbeite ich nämlich woanders...
Kann ich da jetzt gar nichts mehr daran rütteln?? Ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen,dass ich denen jetzt fast 50 eur in arsch stecken soll,für nichts!!!!!
Gibt es da nicht noch einen Weg um meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Sind 14 Tage Kündigungsfrist nicht rechtswidrig????
Falls meine Firma irgendwann ausfindig gemacht wird, darf die überhaupt meine Adresse rausrücken (DATENSCHUTZ????)
 
 
Nach oben
DasGuteP
Alt 27.04.2004, 18:41   #13
Standard

Auf der Seite gibt es ja einen Link zum abmelden.Was haben die gegen mich in der Hand wenn ich sage: Nee ich steck euch mein Geld nicht in Arsch, ich war drauf,hab mich ordnungsgemäß abgemeldet usw. Was ham die bitte gegen mich in der Hand????? Es kann doch sein,dass die irgendwelche technische Probleme hatten (kommt ja nicht gerade selten vor in dieser Branche!!)und deswegen meine Abmeldung nicht gecheckt haben!!
 
 
Nach oben
vase2k
Alt 27.04.2004, 18:53   #14
Standard

Original geschrieben von DasGuteP
Nee oder???
Ähhm, ja, wie gesagt ich habs von der Arbeit ausgemacht,ja?
Wie lange dauert es denn bis ein Inkassbüro an die IP kommt?Zum 01.08. arbeite ich nämlich woanders...
das du ab diesem datum woanders arbeitest, schützt dich in keinster weise, da deine firma bei solchen sachen zur datenherausgabe verpflichtet ist .. hab ich zumindestens aus meiner online-rechts-vorlesung noch so im hinterkopf ..

Kann ich da jetzt gar nichts mehr daran rütteln?? Ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen,dass ich denen jetzt fast 50 eur in arsch stecken soll,für nichts!!!!!
wenn das so in deren agb's steht, wirst du leider nicht umhin kommen, als zu zahlen .. da du ja mit der anmeldung die agbs akzeptiert hast. und somit einen rechtsgültigen vertrag eingegangen bist.

Gibt es da nicht noch einen Weg um meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Sind 14 Tage Kündigungsfrist nicht rechtswidrig????
die kündigungsfrist legt der vertragspartner nach eigenem gutdünken fest .. bei der telekom sind es zum beispiel 5 oder 6 werktage ..

Falls meine Firma irgendwann ausfindig gemacht wird, darf die überhaupt meine Adresse rausrücken (DATENSCHUTZ????)
siehe oben ..


Auf der Seite gibt es ja einen Link zum abmelden.Was haben die gegen mich in der Hand wenn ich sage: Nee ich steck euch mein Geld nicht in Arsch, ich war drauf,hab mich ordnungsgemäß abgemeldet usw. Was ham die bitte gegen mich in der Hand????? Es kann doch sein,dass die irgendwelche technische Probleme hatten (kommt ja nicht gerade selten vor in dieser Branche!!)und deswegen meine Abmeldung nicht gecheckt haben!!
du bist aber in der beweispflicht, dass du dich dort abgemeldet hast .. weil solange die irgendwie 99,9% der zeit online waren, sind sie auf der sicheren seite .. da sie dann auch von dir erwarten können, bei technischen problemen es zu einem späteren zeitpunkt wieder zu probieren ..

ne kleine analogie dazu wäre es, wenn mein mobilfunk-betreiber mal für ne stunde nen netzausfall hat, und ich mich dann weigere, für die restliche zeit, die der dienst zur verfügung stand, zu bezahlen ..

 
 
Nach oben
DasGuteP
Alt 27.04.2004, 18:58   #15
Standard

diese verfi... scheisse muss doch irgendwie noch zu drehen sein?????????????????????????????????????????????? ????????
Wie lange dauert es in der Regel bis zu ein Antrag zum erlangen der IP durch ist?? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam...Oder nicht? So welche wie mich gibts doch 1000 st. am Tag? Und wenn jede einen richterlichen beschluss brauccht, dann kann das ja 10000 Jahre dauern oder nich´????
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 27.04.2004, 19:19   #16
Standard

Sorry aber es ist dein Fehler, du hattest sogar einen ganzen Monat Zeit das abzumelden, an deiner Stelle würde ich mal hinmachen und die 50 Euro überweisen, bevor du 150 für das Inkassounternehmen bezahlen musst.
 
 
Nach oben
schnuckiwutz
Alt 29.04.2004, 20:01   #17
Standard

Jab kann ich dir auch nur sagen.

Wenn die IP deines Arbeitgebers rausgefunden wird, wird dieser erstmal belangt denke ich. Aber da er auch bestimmt nicht vor hat für irgendetwas was du angestellt hast zu zahlen, wird dieser dich belangen wenn alles überprüft wurde und sie auf deine schliche kommen.....

Und hör auf Acid, ich war a8uch mal so schlau und meinte mich gegen sowas wehren zu können wo ich nen fehler gemacht hatte...... keine chance, kostet hinterher nur wesenltich mehr, also überweis mal lieber!!!

Du bist nen Vertrag eingegangen der Rechtkräftig ist und weigerst dich nun zu bezahlen. Das ist der Tatbestand...mehr nicht.... dran rütteln kannst vergessen, da kannst hier auch noch 10 mal nachfragen wegen nem schlupfloch. Es sei denn du bist noch minderjährig ;-)

Also hau rein.
 
 
Nach oben
an3
Alt 30.04.2004, 11:09   #18
Standard

Na dann hast du ja jetzt deinen Tipp...
Außerdem ist das ziemlich eindeutig was da stand:
" Sollte ich nicht fristgerecht kündigen ist mir bekannt, dass sich das Abonnement automatisch um mindestens 1 Jahr zum Vorzugspreis von 3,99 € pro Monat verlängert."

Da musst du dich auch nicht wundern, das ist dein eigener Fehler, Sache ist nämlich, man schaut normalerweise immer über sowas drüber bevor man da einfach ein Häckchen hinsetzt oder seinen Namen abgibt, dann hättest du sicher auch beim Überspringen sowas gesehen...zahl das ganze und gut is! Belaste den Staatsapparat nicht noch mehr
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rechtsanwalt-Rechnung - Wer muss diese bezahlen? Walli-Man Im Namen des Gesetzes 5 13.12.2007 06:15
[Frage] Was würdet ihr für dieses System bezahlen ? read inside .. vase2k Suche / Biete 5 10.02.2006 19:39
Pille selbst bezahlen? RegularJohn Liebe, Sex und Zärtlichkeit 16 01.02.2005 09:22
Abi Bezahlen??? BlackPhoenix Karriere und Bildung 6 30.01.2004 14:35
Im Netz einkaufen und nicht bezahlen.... Skydix Postplanet-Kneipe 42 23.09.2001 14:29
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:55 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.