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monatsticket fälschung und nun?

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marcel230
Alt 16.05.2005, 20:58   #1
Standard monatsticket fälschung und nun?

ich habe eine gefälschte monatskarte gehabt und heute beim vorzeigen im zug wollte die schaffnerin sie genauer sehen und erkannte das sie gefälscht und übergeklebt ist sie hat die personalien aufgenommen und karte eingezogen...
was kann ich nun erwarten? wird der pc,scanner,drucker u.s.w. beschlagnahmt?
bin 17 und schonmal 20sozialstunden wegen schwarzfahren gekrigt.
 
 
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Malkavianer
Alt 16.05.2005, 21:12   #2
Standard

Warum sollten die deinen PC beschlagnahmen? Wirst wohl wieder ne geldstrafe bekommen, und arbeitsstunden. Aber die scheinst du ja schon zu kennen
 
 
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marcel230
Alt 16.05.2005, 21:19   #3
Standard

weil die karte mit meinem pc gemacht wurde also eine originale monatskarte eingescannt neu eingetragen ausgedruckt und überklebt. ging lange gut und kam heute raus. nun hab ich angst um pc u.s.w.

hab der schaffnerin aber gesagt hätte sie am banhof von einem mann abgekauft. aber man sieht eindeutich das sie gedruckt und übergeklebt ist.
 
 
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cerial1
Alt 16.05.2005, 21:26   #4
Standard

Geldstrafe von knapp 100€- ende Thema.

Spreche aus erfahrung
 
 
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marcel230
Alt 16.05.2005, 21:28   #5
Standard

und pc wird nicht beschlagnahmt? weil das hatte ich früher bei kreditkartenbetrug. und die karte wurde ja vom pc hergestellt. also wird der pc beschlagnahmt oder nicht? und geldstrafe oder schlimmeres? sie wollten es weiterleiten an BGS statt polizei..
 
 
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OrionX
Alt 16.05.2005, 21:30   #6
Standard

klingt zwar ganz und gar bescheuert, aber wenn du erwischt wirst und z.B. n T-Shirt mit der aufschrift "Schwarzfahrer" trägst, können die dir schonmal keine Sozialstunden mehr aufbrummen. Ist so weil die Tat irgendwie "Erschleichung einer Beförderungsdienstleistun" (weiss nicht merh genau wie) heisst und wenn du halt "offensichtlich" schwarz fährst können die dir keine sozialstunden mehr aufbrummen (hab ich mal auf RTL gesehen). Aber du musst das erhöhte beförderungsentgeld trotzdem bezahlen

Naja denke aber nicht das dein PC beschlagnahmt wird, aber wenn du meinst, formatier mal deine Festplatte (am besten Low-Level format). Nicht das du noch wegen irgendwelcher "Sicherheitskopien" verknackt wirst. Das mit "Angst um meinen PC" klingt nämlich danach...
 
 
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marcel230
Alt 16.05.2005, 21:38   #7
Standard

sie hatte mich normal weiterfahren lassen und musste nur normale gebühr bezahlen und dann hatte sie gesagt es wird jetzt ermittelt und karte hatte sie einbehalten. hab mir nun 1legale karte gekauft.

und naja die wollen ja meistens das tatwerkzeug einziehen und das wäre ja mein pc+scanner+drucker u.s.w.
 
 
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OrionX
Alt 16.05.2005, 21:48   #8
Standard

Original geschrieben von marcel230
sie hatte mich normal weiterfahren lassen und musste nur normale gebühr bezahlen und dann hatte sie gesagt es wird jetzt ermittelt und karte hatte sie einbehalten. hab mir nun 1legale karte gekauft.

und naja die wollen ja meistens das tatwerkzeug einziehen und das wäre ja mein pc+scanner+drucker u.s.w.
Also normal würd ich sagen: Who cares? Wieso sollten die deinen PC einziehen? Das ist Kleinkram...

Aber bei deinem Vorstrafenregister ist das durchaus möglich...

Hast du noch mehr in sachen Computerkriminalität aufm Kerbholz?

und btw.: An den "BGS" (Bundesgrenzschutz) wird das wohl nicht gehen, eher wohl ans BKA...
 
 
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El Sparko
Alt 16.05.2005, 22:56   #9
Standard

ne bei allen bahnangelegenheiten ist glaub ich wirklich BGS zuständig...

fahrkartenfälschung ist aber keine computerkriminalität auch wenn du nen pc dabei benutzt hast. das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre dass die jetzt wirklich nach dem ominösen fälscher fahnden (von dem du angeblich gekauft hast) und evtl. wieder bei dir landen. solange das nur eine gefälschte karte war wird wohl garnix weiter passieren ausser der üblichen strafe und evtl. ner anzeige.
 
 
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Don Espresso
Alt 21.05.2005, 14:23   #10
Standard

Der PC ist Tatmittel der Urkundenfälschung. Kann eingezogen werden, dann gibts den auch nicht wieder. LowLevel wäre also nur interessant für dich, falls da noch andere Sachen drauf sind, die keiner finden soll.
 
 
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an3
Alt 21.05.2005, 14:48   #11
Standard

Original geschrieben von Don Espresso
Der PC ist Tatmittel der Urkundenfälschung. Kann eingezogen werden, dann gibts den auch nicht wieder. LowLevel wäre also nur interessant für dich, falls da noch andere Sachen drauf sind, die keiner finden soll.
Dann beleg mal schön mit den zwei Beiträgen
bei so 'nem Vergehen glaub ich nämlich kaum, dass die da nach Tatwerkzeugen suchen bla bla
 
 
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hackvresse
Alt 21.05.2005, 15:59   #12
Standard

natürlich wird der PC nicht eingezogen. Nur weil das gedruckt ist heisst das ja auch noch lange nicht dass du das gefälscht hast. Kannst ja trotzdem einem abgekauft haben...

klingt zwar ganz und gar bescheuert, aber wenn du erwischt wirst und z.B. n T-Shirt mit der aufschrift "Schwarzfahrer" trägst, können die dir schonmal keine Sozialstunden mehr aufbrummen. Ist so weil die Tat irgendwie "Erschleichung einer Beförderungsdienstleistun" (weiss nicht merh genau wie) heisst und wenn du halt "offensichtlich" schwarz fährst können die dir keine sozialstunden mehr aufbrummen (hab ich mal auf RTL gesehen). Aber du musst das erhöhte beförderungsentgeld trotzdem bezahle
Das ist doch wirklich Unfug...
 
 
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Don Espresso
Alt 12.06.2005, 00:45   #13
Standard

bei so 'nem Vergehen glaub ich nämlich kaum, dass die da nach Tatwerkzeugen suchen
Da glaubst du falsch. PCs werden selbst bei erwiesener Beleidigung in Internetforen eingezogen.
 
 
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doomhammer
Alt 14.06.2005, 01:29   #14
Standard

Original geschrieben von Don Espresso


Da glaubst du falsch. PCs werden selbst bei erwiesener Beleidigung in Internetforen eingezogen.

das wäre mir neu - kannst du das durch gerichtsurteile / quellen bestätigen?
 
 
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Bodo
Alt 14.06.2005, 06:36   #15
Standard

Dafür gibs keinen Regelfall, das unterliegt zu 100% den Launen des zuständigen Richters.
Für gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft glaubich bei jedem Scheiss den Rechner zu beschlagnahmen, kommt damit aber meistens nich durch.
Kommt eben drauf an was die dir unterstellen, ob nur Besitz oder auch Herstellung. Ich denk aber auch nich, dass die den Rechner mitnehmen. Wenn du ganz vorsichtig sein willst stell den paar Wochen beim Kumpel unter, zumindest bis du die Anklagesdchrift hast. Nachher wird meist nix mehr eingezogen weils nix mehr bringt. Man hatte ja genug Zeit alles zu säubern.
 
 
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anonymous0239
Alt 29.06.2005, 14:38   #16
Standard

Für gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft glaubich bei jedem Scheiss den Rechner zu beschlagnahmen
So isses. Prinzipiell kann ein "Tatwerkzeug" (also eine Gerät, z.B. PC, das zur Ausführung der Tat benutzt wurde) vom Gericht eingezogen werden. --> § 74 StGB

Real passiert das bei Fällen wie diesem hier meist nicht (abgesehen davon, daß man ihm erst mal nachweisen muß, daß er die Karte auf seinem PC gefälscht hat). Der BGH geht näml. in seiner Rechtssprechung bezügl. PC als Tatwerkzeug dahin, daß das Gerät hauptsächlich(!) zur Begehung von Straftaten benutzt wurde (z.B. Raubkopien) oder extra für die Straftat beschafft wurde.

Bei anderen Tatwerkzeugen und Taten sieht das anders aus. So wird z.B. ein Auto mit dem Drogen geschmuggelt werden meist eingezogen. Waffen (auch erlaubnisfreie oder wenn man die entsprechende erlaubnis hat) ebenso

Grüße, Anon
 
 
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PowerWapiti
Alt 29.06.2005, 15:08   #17
Standard

was ist wenn ich voll den guten PC zusammengestellt habe.. reicht da nicht aus wenn die die Festplatte mitnehmen?

weil so ne coole Geforce 6 oder 7 mitnehmen und dann noch vielleicht 2 GB Ram, AMD Athlon 64 usw wär halt scheisse
 
 
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p.gordon
Alt 29.06.2005, 18:45   #18
Standard

Kannst du mal die Bilddatei von dem Märkchen hochladen?
In Stuttgart sind die Dinger nämlich recht sicher gestaltet.
Haben Hologramm-Streifen dran, sind mit UV-aktiver farbe in orange
versehen usw.

[§] Natürlich nur eine ungefähre grafische Rekonstruktion deiner Erinnerung daran, versehen mit einem eindeutigen "UNGÜLTIGES MUSTER" Schriftzug [/§]
 
 
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doomhammer
Alt 29.06.2005, 21:03   #19
Standard

also die aus stuttgart mögen auf den ersten blick fälschungssicher sein.. kleiner tip: man muss ja nicht die ganze karte rekonstruieren
 
 
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