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Mofaprüfbescheinigung


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speedy66
Alt 26.04.2007, 15:03   #1
Beitrag Mofaprüfbescheinigung

Hallo an alle

Bin neu hier. Hätte da mal ne Frage und hoffe, ihr könnt mir einigermaßen weiterhelfen.
Vor 1 Jahr musste ich meinen Führerschein abgeben und bekomme ihn auch ohne MPU nicht mehr zurück. Das Fahrverbot von 5 Monaten ist aber schon abgelaufen.
Ich möchte mir nun gerne ein Mofa zulegen. Da ich nach 1965 geboren bin, benötige ich eine Prüfbescheinigung. Das ist kein Führerschein im klassischen Sinne, sondern eben nur eine Bescheinigung.
Ein Kumpel von mir hatte so ne Bescheinigung fürs Mofa, hat sie aber verloren. Er ging dann zum ADAC und beantragte ne neue. Er bekam den " Wisch " ohne weiteres ausgestellt. Die wollten praktisch nichts an Unterlagen von ihm sehen.
Hab mir jetzt überlegt, dass ich da einfach auch hin gehe, mit der Hoffnung, dass es bei mir auch anstandslos klappt. Ich sag eben, dass ich die Prüfbescheinigung vor 15 Jahren gemacht hätte ( stimmt natürlich nicht, da ich ja ein Auto hatte ), diese aber verloren hätte. Fahrschulen bewahren die Unterlagen über Prüfbescheinigungen nur 5 Jahre auf, sodass man es anscheinend nicht nachweisen kann. Übers Landratsamt, bzw die Führerscheinstelle laufen solche Bescheinigungen anscheinend auch nicht.
Kennt sich diesbezüglich jemand hier aus, oder muss ich mich tatsächlich in meinem Alter nochmal in eine Fahrschule hocken, um diese Bescheinigung zu bekommen?

LG
 
 
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Jumpy
Alt 26.04.2007, 17:51   #2
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Handelte es sich um ein Fahrverbot oder um eine entziehung der Fahrerlaubnis ?

LG
 
 
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speedy66
Alt 27.04.2007, 21:28   #3
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Führerscheinentzug. Ich müsste aber erst einen MPU machen, bevor ich den Lappen beantragen könnte. MPU kommt für mich nicht in Frage.
Ein Fahrverbot von 5 Monaten war auch dabei, die sind aber schon rum.
 
 
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ziggyx
Alt 28.04.2007, 00:43   #4
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du kannst die mofaprüfbescheinigung auch bei der polizei machen, kostet so 10-20 euro, also nicht so teuer. und hat mit dem MPU oder führerscheinentzug nichts zu tun- ist ja nur eine prüfbescheinigung
 
 
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Jumpy
Alt 28.04.2007, 07:28   #5
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Richtig, aber er wollte das "MACHEN" ja umgehen
Leider wird dir aber bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht anderes übrich bleiben. Wenn meine Informationen richtig sind, hättest du es bei einem Fahrverbot Umgehen können.
LG
Jumpy
 
 
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Bodo
Alt 28.04.2007, 11:01   #6
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Der normale PKW Lappen schliesst Mofa mit ein. Du hast die Bescheinigung also quasi schon gem,acht. Einfach hingehen und eine ausstellen lassen.

Und die kann dir dann auch keiner wegnehmen oder entziehen, da es eben keine Fahrerlaubnis is sondern nur der Nachweis dass du die Strassenverkehrsordnung kennst.
 
 
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Sili
Alt 28.04.2007, 19:46   #7
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wieso kommt mpu für dich nicht in fragen wenn man fragen darf?
 
 
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Bodo
Alt 28.04.2007, 21:36   #8
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Ich nehm an weiler sich dann das Kiffen abgewöhnen müsste
 
 
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Sili
Alt 28.04.2007, 21:55   #9
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mh jaaa wer weiß =D
 
 
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cooli
Alt 29.04.2007, 14:06   #10
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ich bin zwar nur 13 aber das man mit dem autoführerschein mit nem mofa rumfahren darf, das weiß doch wohl jeder, also Bodo hat recht!
 
 
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Jumpy
Alt 29.04.2007, 14:30   #11
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So ist die Rechtsprechung meiner Meinung nach zu verstehen (bissl gepastet):
  1. Fahrverbot: Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat als Nebenfolge ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes generell keine Kraftfahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Mofas). Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.
  2. Entzug der Fahrerlaubnis
    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände seiner Fahrerlaubnis, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen werden ungültig. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
  3. Zum Führen eines Mofas (bbH bis 25 km/h) ist jedoch eine Fahrerlaubnis gar nicht erforderlich. Es wird lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht für Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.
So gibt es also drei Fälle zu unterscheiden:
  • Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum mehr führen. Andernfalls macht er sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (vgl. § 21 StVG) strafbar...
  • Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa (bbH bis 25 km/h) trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Mofa-Prüfbscheinigung...
  • Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er in jedem Fall ein Mofa (bbH bis 25 km/h) trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann...
 
 
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speedy66
Alt 30.04.2007, 19:18   #12
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MPU kommt deshab nicht in Frage, weil ich mir das mit Hartz 4 nicht leisten kann. Die Durchfallquote liegt bei 80 % beim 1. Versuch und beim 2. immerhin noch bei 60 %. Logisch könnte man an so MPU Seminaren teilnehmen, um das Durchfallen zu minimieren. Das kostet aber noch zusätzlich. Eine Garantie hab ich deshalb aber trotzdem nicht, es dann auf Anhieb zu schaffen. Ein Bekannter von mir machte einen Vorbereitungskurs zur MPU und bezahlte insgesamt für alles zusammen schlappe 3500 Euronen. Außerdem gehts mir da auch ums Prinzip, da es nur absolute Abzocke vom Staat ist.
Angenommen, ich hätte das Geld für 1- 2 MPU `s, würde ich es trotzdem nicht machen. Von dem Geld würde ich dann eher einen Euroführerschein in Tschechien oder Polen machen.

Ich bin 66 geboren.
 
 
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El Sparko
Alt 30.04.2007, 21:10   #13
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das ist keine abzocke vom staat sondern einfach der ausdruck der fahrerlaubnisbehörde, dass ernsthafte zweifel an deiner fahreignung vorliegen. das soll durch eine mpu geklärt werden. fakt ist man fällt dort oft durch aber niemals ohne eigenes verschulden.

wichtig für ein bestehen der mpu ist vorallem sich die frage zu stellen warum an der eigenen fahreignung gezweifelt wird. die körperlichen vorraussetzungen erfüllt eigentlich jeder mensch wenn er möchte. die psychologische komponente ist die große falle. wer hier nicht stichhaltig erklären kann wie es zu seinem fehlverhalten gekommen ist, warum es so gekommen ist und warum es jetzt NICHT mehr dazu kommen kann der wird nie eine mpu bestehen. selbst wenn der kandidat z.b. wegen alkohol aufgegriffen wurde und in folge jahrelange abstinenz übt und auch beweisen kann. ohne eine problemaufarbeitung kann keine mpu positiv sein.

die mpu macht also sinn, weil sie den menschen animiert über seine fehler und sein abkommen vom ordentlichen lebenswandel nachzudenken und dieses mit sich selbst, und hoffentlich auch psychologischer hilfe, aufzuarbeiten.

ich würde an deiner stelle noch innerhalb von 2 jahren nach mpu aufforderung versuchen die sache über die bühne zu bekommen. dann bekommst du deine fahrerlaubnis nämlich nach neubeantragung und abgabe von den nötigen unterlagen wieder ausgestellt. wenn die frist überschritten wird dann hilft dir die mpu nur noch wieder einen komplett neuen führerschein zu erwerben.

fakt ist allerdings auch, dass leute im einkommensbereich von sozialhilfe/hartz iv/bafög meist nicht das geld haben sich psychologische hilfe zu nehmen, tüv kurse zu besuchen oder gar auf gut glück in eine mpu zu gehen. ich verstehe warum man das deshalb als abzocke sehen könnte - die intention der mpu liegt aber woanders. es ist schade dass man so eine wichtige sache heute nur noch mit viel geld wahrnehmen kann. das teilt die verkehrsteilnehmer in eine zweiklassengesellschaft, in der sich ein betuchter mensch alles erlauben kann, während ein ohnehin schon sozial schlecht stehender bürger allein wegen alkoholgenuss im wohnzimmer zeit seines lebens den führerschein verlieren könnte.
 
 
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