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Minderjährig runterladen

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dth2110
Alt 16.01.2007, 18:25   #1
Standard Minderjährig runterladen

Also ich hab da mal eine frage wenn man als KInd musik ilegal herunterlädt müssen dann die eltern dafür haften??
 
 
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Tox!cfox
Alt 16.01.2007, 18:27   #2
Standard

Ja, müssen sie.
 
 
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Cassandra
Alt 16.01.2007, 18:28   #3
Standard

Ja, müssen sie.
LoooL


Wieso hast du scheiße gebaut?
 
 
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dth2110
Alt 16.01.2007, 18:31   #4
Standard

nö hab ich nich
 
 
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Tox!cfox
Alt 16.01.2007, 19:01   #5
Standard

Ich ebenfalls nicht, wenn du darauf anspielst.

Aber ich hab mal ne Reportage gesehen, wo ein 16jähriger und seine 15jährige Schwester über ein illegales Share-Portal (ich benenns mal nicht) Musik gesaugt haben. Deren Eltern mussten dann mit einem vierstelligen Betrag haften.
 
 
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MiKe
Alt 16.01.2007, 19:21   #6
Standard

Zum einen kommt es natürlich immer auf das Alter des Kindes an, zum andern gilt "Eltern haften für ihre kinder" nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Inwiefern dies bei sowas gegeben ist, ist sehr schwer zu bestimmen und immer situationsabhängig. In einem solchen fall muss also das Gericht entscheiden, inwiefern die Eltern die aufsichtspflicht verletzten!

Außerdem kann ein Minderjähriger nicht wg. Urheberrechtsverletzung belangt werden, "wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat." (§828, BGB, "Minderjährige")
Ab wann dies gegeben ist, muss der Richter entscheiden!

Eine andere Sache ist die, dass meistens mit der Klage noch die Aufforderung zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung bzgl. Urheberrechtsverstöße mitgeschickt wird. Diese darf von einem Minderjährigen jedoch nicht unterzeichnet werden, denn:
§110, BGB, "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln":
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Inwieweit die Eltern berechtigt sind, für ihre Kinder eine solche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ist jedoch noch nicht geklärt und bedarf wohl der Fallunterscheidung!
 
 
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*Sunshine*
Alt 18.01.2007, 08:36   #7
Standard

Ich bin der meinung nein.
Da auch über Internet, die Anbieter sich absichern müssen, vtl mit Konto Daten,angaben. ect

Also kann man dagegen auf jeden fall dagegen angehen ! So
 
 
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UnitedLove
Alt 18.01.2007, 10:31   #8
Standard

wenn du unter 18 bist schon, da du keine vollmacht hast.
 
 
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MiKe
Alt 18.01.2007, 14:18   #9
Standard

Zitat von *Sunshine*
Ich bin der meinung nein.
Da auch über Internet, die Anbieter sich absichern müssen, vtl mit Konto Daten,angaben. ect

Also kann man dagegen auf jeden fall dagegen angehen ! So
Es geht hier nicht um Anbieter... Hier geht's ausschließlich um einen Rechtsverstoß, schließlich wird von dem Anbieter ja kein Geld verlangt sondern vom Staatsanwalt und der Platten-/Film- etc.-Industrie! Ein Minderjähriger kann genauso gut eine Straftat begehen, auch, wenn sich der Anbieter der Tauschbörse nicht versichert hat, dass derjenige 18 ist.

Wenn du mit 17 in nem Club, in den du erst mit 18 reinkommst, jemanden abstichst, heißt das ja nicht, dass du nicht bestraft werden kannst, nur weil der Club-Betreiber sich nicht abgesichert hat!

Wie schon gesagt: Es geht hier um die Straftat/Schadensersatz und nicht um irgendwelche vertraglichen Regelungen!

wenn du unter 18 bist schon, da du keine vollmacht hast.
Nur, wenn deine Eltern die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben!
 
 
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Sandrine
Alt 18.01.2007, 16:08   #10
Standard

Hahahaha sehr lustig!

Ne is klar, dann geht also der Erwachsene Vater von meinetwegen dem 12 Jährigen hin und sagt zur Polizei;

Entschuldigen Sie her Wachtmeister, mein Sohn dieser Schlingel hat doch tatsächlich 32.000 illegale Musikdateien aus dem Internet runter geladen.
Davon weis Ich wirklich nichts.

Ne is klar!
Eltern haften für Ihre Kinder.
 
 
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MiKe
Alt 18.01.2007, 18:34   #11
Standard

Zitat von Sandrine
Hahahaha sehr lustig!

Ne is klar, dann geht also der Erwachsene Vater von meinetwegen dem 12 Jährigen hin und sagt zur Polizei;

Entschuldigen Sie her Wachtmeister, mein Sohn dieser Schlingel hat doch tatsächlich 32.000 illegale Musikdateien aus dem Internet runter geladen.
Davon weis Ich wirklich nichts.

Ne is klar!
Eltern haften für Ihre Kinder.
Wenn man keine Ahnung hat... Nur, weil auf irgendeinem Schild am Bauzaun "Eltern haften für Ihre Kinder" steht (und selbst dieses Schilder einfach nur inkorrekt und rechlich nichtssagend sind), ist das keine allgemeingültige Regelung.

Haftung ist immer vom Alter und der Aufsichtspflicht abhängig. Und wenn ich meinem Kind einen PC hinstelle und sage "Mach damit, was du willst, von mir aus auch illegales Zeugs!", dann verstoße ich sehr wohl gegen die Aufsichtspflicht...

Wenn du aufgrund deiner Stur- und Verbohrtheit mir aber trotzdem nicht glauben willst, dann lies dir z.b. mal dies durch:

http://www.123recht.net/article.asp?a=241

Dort geht es allgemein um die Haftung!
 
 
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DerAssie
Alt 21.01.2007, 18:10   #12
Standard

Schon lustig was hier alles kriminalisiert wurde.
Schon taten wo gar kein Orginal fehlt da man es sich eh nicht gekauft hätte mangels Geld bei unkopierbarkeit, aber wer dicht aufährt und anderer Leute leben riskiert kommt mit Geldbuße und bis zu 3 Monate Pause dafon aber der Schwarz Kopierer soll Seife aufheben
 
 
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dth2110
Alt 07.02.2007, 14:29   #13
Standard

aha na dann
 
 
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hackvresse
Alt 07.02.2007, 17:45   #14
Standard

Hahahaha sehr lustig!

Ne is klar, dann geht also der Erwachsene Vater von meinetwegen dem 12 Jährigen hin und sagt zur Polizei;

Entschuldigen Sie her Wachtmeister, mein Sohn dieser Schlingel hat doch tatsächlich 32.000 illegale Musikdateien aus dem Internet runter geladen.
Davon weis Ich wirklich nichts.

Ne is klar!
Eltern haften für Ihre Kinder.
Bitte erst informieren bevor man solch massiven blödsinn redet
 
 
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kRu3m31
Alt 06.03.2007, 18:46   #15
Standard

Bei mir in der Umgebung gabs schon öfter so Fälle !
Immer wurde derjenige zur Rechenschaft gezogen, der den Internetvertrag abgeschlossen hat. Das ist ja auch klar, da die Kontaktdaten mittels Provider ermittelt werden.

Um einen Internetvertrag abzuschließen, muss man 18 sein. Und dann kann man für sein Handeln auch zur Rechenschaft gezogen werden !

Am sichersten ist es immernoch;"Finger weg vom Filesharing!"
 
 
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VoodooHD
Alt 07.03.2007, 13:16   #16
Standard

Wenn ich das recht in Erinnerung habe, haftet im Zweifelsfall immer der Anschlussinhaber...
 
 
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