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[Mietrecht] mietwohnung kündigen

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wickedwicked
Alt 30.07.2007, 21:43   #1
Standard mietwohnung kündigen

guten abend,
habe eine simple frage.
bin seit 01.07.08 besitzer einer mietwohnung, habe diese jetzt wie folgt gekündigt:
"hiermit kündige ich das Mietverhältnis Wohnung in XXXX straße XXXX 30 Dachgeschoss links mit Wirkung zum 01.08.2007.

jetzt meine frage:

muss ich für den monat August Miete zahlen?
oder ist die wohnung fristlos gekündigt

gruß

hoffe um reichliche informationen
 
 
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DasTobbi
Alt 30.07.2007, 21:58   #2
Standard

Schau in Deinen Mietvertrag, da sollten alle relevanten Informationen aufgeführt sein.
In allen Mietwohnungen in denen ich bisher gewohnt habe, waren allerdings 3 Monate Kündigungsfrist standard.
Das heißt Du müsstest noch für August, September und Oktober Miete bezahlen. Aber wie gesagt, genaueres findest Du in Deinem Mietvertrag...
 
 
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wickedwicked
Alt 30.07.2007, 22:10   #3
Standard

Zitat von DasTobbi
Schau in Deinen Mietvertrag, da sollten alle relevanten Informationen aufgeführt sein.
In allen Mietwohnungen in denen ich bisher gewohnt habe, waren allerdings 3 Monate Kündigungsfrist standard.
Das heißt Du müsstest noch für August, September und Oktober Miete bezahlen. Aber wie gesagt, genaueres findest Du in Deinem Mietvertrag...
da steht was von 3 monaten kündigungsfrist,
aber trifft die in meinem fall ein?
muss ich die 3 monate bezahlen?
gruß
 
 
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El Sparko
Alt 30.07.2007, 23:25   #4
Standard

ja das trifft in jedem fall zu. wenn du nen nachmieter stellen kannst lässt man dich vielleicht, wenn du mit dienem vermieter redest, früher gehen. ansonsten halte dich an deinen vertrag.

übrigens bist du als mieter nicht besitzer der wohnung. das ist dein vermieter. und 2008 liegt zumindest nach meiner auffassung noch in der zukunft.

ich schlage vor du ordnest erst mal deine gedanken, liest dann den vertrag und rufst dann mal beim vermieter an und redest mit dem.
 
 
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DasTobbi
Alt 31.07.2007, 01:22   #5
Standard

Zitat von wickedwicked
da steht was von 3 monaten kündigungsfrist,
aber trifft die in meinem fall ein?
muss ich die 3 monate bezahlen?
gruß
Ich weiß nicht ob das in Deinem Fall zutrifft, Du hast ja nicht wirklich geschrieben was los ist...
Unter normalen Umständen sind die drei Monate einzuhalten, es sei denn Dein Vermieter zeigt sich kulant und wäre mit einem von Dir gestellten Nachmieter einverstanden.
Desweiteren besteht auch noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Hierzu bedarf es allerdings triftiger Gründe, wie beispielsweise Gesundheitsgefahren in der Wohnung (z.B. übermäßiger Schimmelpilzbefall, feuchtes Mauerwerk etc.) oder wenn die Wohnung nicht so übergeben wurde, wie vereinbart (z.B. nicht vollzogene Renovierungsarbeiten beim Einzug). Für zweiteres wiederrum musst Du dem Vermieter allerdings eine Abhilfefrist gewähren.
 
 
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Squdus
Alt 31.07.2007, 08:10   #6
Standard

Ich glaube mal gehört zu haben das man die Kündigungsfrist nur umgehen kann, wenn man aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht. Und auch dann nur wenn die Strecke von deiner zukündigenden Wohnung, bis zum Arbeitsplatz eine von der Zeit her unzumutbare Strecke ist. Also jetzt nichts mit "Mein neuer Arbeitsplatz is im Nachbardorf und das is 30 Bahn Minuten von hier entfernt".
 
 
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HHai
Alt 31.07.2007, 08:10   #7
Standard

Zitat von El Sparko
übrigens bist du als mieter nicht besitzer der wohnung. das ist dein vermieter.
*klugscheissmodusamfrühenmorgenan*
Besitzer ist er schon, sein Vermieter ist i.A. der Eigentümer
*klugscheissmodusamfrühenmorgenaus*
 
 
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Jumpy
Alt 31.07.2007, 10:53   #8
Standard

muss ich für den monat August Miete zahlen?
oder ist die wohnung fristlos gekündigt
Du musst die Frist einhalten und bis ans ende Frist Miete zahlen, dafür gibt es schliesslich Verträge.

Du kommst früher raus, wenn dein Vermieter einen Nachmieter früher hat oder er mit einem von dir vorgeschlagenen Mieter einverstanden ist, oder du hast einen schwerwiegenden Grund das Mietverhältnis früher zu beenden bzw. das Mietverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.

*klugscheissmodusamfrühenmorgenan*
Besitzer ist er schon, sein Vermieter ist i.A. der Eigentümer
*klugscheissmodusamfrühenmorgenaus*
Besitzer ist der jenige der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.
Beispiel: ich bin der Besitzer meines Autos, aber die Bank ist Eigentümer

Geändert von Jumpy (31.07.2007 um 11:09 Uhr).
 
 
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El Sparko
Alt 31.07.2007, 12:52   #9
Standard

ja sorry besitzer/eigentümer ist mir schon geläufig. ich sehs nur sehr schwer wie man "besitzer" einer wohnung sein soll, wenn man nur in ihr haust. mag juristisch vielleicht so definiert sein, ist aber nicht sauber. besitzen kann ich nur wo ich auch meine hände drum schlagen kann. nicht zuletzt gibts bei den meisten dingen auch eine besitzurkunde, sicher gerade bei immobilien auch. wobei hier dann wohl wieder eher das eigentum gemeint ist.

faktisch: "ich besitze eine mietwohnung" zeigt umgangssprachlich das eigentum an der sache mietwohnung an. der rezipient wird diese aussage so interpretieren als wäre der aussagende auch der vermieter. was eigentlich gemeint war war doch "ich miete seit xyz eine wohnung in abc".

also: auto besitzen? ja - wohnung besitzen? unglückliche/ungebräuchliche formulierung!

und wehe es kommt mir jetzt so ein norddeutscher hansel mit "aber wir sagen das immer so"... euer kulturkreis interessiert mich nicht die bohne.

darüber hinaus gibts sicher auch noch die formulierung "ich besetze eine mietwohnung". da liegt der fall dann klar und eine kündigung ist mangels vertrag auch garnicht nötig.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 01.08.2007, 09:28   #10
Standard

besitzen kann ich nur wo ich auch meine hände drum schlagen kann.
also: auto besitzen? ja - wohnung besitzen? unglückliche/ungebräuchliche formulierung!
entweder du hast extrem lange arme oder ein extrem kleines auto


ich vermute mal du hast auch ordentlich kaution für die wohnung hinterlegt? ich würde also ERST mit dem vermieter im guten ton reden bevor man ihn mit irgendwelchen schriftlichen vertragsbrüchen belagert und er dir dann hinterherrennen darf. denke du hast eher chancen darauf das geregelt zu bekommen als wenn bei ihm mit deinem brief die "so aber nicht freundchen, ich bin im Recht, das wolln ma doch ma sehn wer hier auszieht und wer sein geld bekommt, jungchen"-alarmglocken angehen
 
 
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rippchen
Alt 02.08.2007, 22:56   #11
Standard

Zitat von wickedwicked
guten abend,
habe eine simple frage.
bin seit 01.07.08 besitzer einer mietwohnung, habe diese jetzt wie folgt gekündigt:
"hiermit kündige ich das Mietverhältnis Wohnung in XXXX straße XXXX 30 Dachgeschoss links mit Wirkung zum 01.08.2007.
erstens stimmt das datum nicht.
zweitens: hast du echt nur einen monat in der wohnung gehaust.
drittens: normaler weise gilt: 3monate kündigungsfrist. wenn du ein coolen vermieter hast- lässt sich da bestimmt noch was klären.
viertens: sprech dein vermieter an wegen der bezahlung.
 
 
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