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[Mietrecht] Mietvertrag vorzeitig kündigen

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ZiD
Alt 10.09.2007, 10:51   #1
Standard Mietvertrag vorzeitig kündigen

Hallo liebe Planetarier,
habe mal wieder ein nerviges Problem

Ich wollte diesen Oktober mit meiner Freundin zusammenziehen. Nun haben wir uns eine Altbauwohnung ausgesucht (Bj. 1902), da diese sehr günstig war. Soweit mit Vermieter geeinigt und den Mietvertrag unterschrieben.
Nun ist beim aufschreiben der Zählerstände der Mutter meiner Freundin rausgerutscht das wir ein Wasserbett haben.
Und da fängt dann der Streß an.
Der Vermieter hat angeblich bei 2 Statikern nachgefragt die ihr beide bestätigten das Wasserbett sei zu schwer für die Decke. Gerechnet hat sie dabei mit 800kg/4 (wasserbett hat 2x2m maße). Völliger Schwachsinn da der Boden ja auch noch trägt und damit die Last verteilt, aber darum solls auch gar nicht gehen.
Nun wurde uns nämlich schriftlich verboten das Wasserbett aufzustellen insofern wir nicht auf unsere Kosten einen Statiker beauftragen der die Tragfähigkeit beglaubigt. Das stellt für uns natürlch ein Problem dar: Wir haben kein anderes Bett und ein Statiker wäre nicht gerade billig.
Auf die Frage ob es dann möglich wär aus dem Mietvertrag vorzeitig auszusteigen gab der Vermieter uns wieder nur die Möglichkeit die Wohnung zu räumen und 2 Kaltmieten als "Entschädigung" zu zahlen. Diese sollen für Mietausfall und so weiter stehen.

Darf der Vermieter uns nun einfach so, wohlgemerkt nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben, uns das aufstellen eines Wasserbettes verbieten und die Kosten auf uns abwälzen? Ich meine es ist uns ja nicht zumutbar ohne Bett einzuziehen. Und ehrlich gesagt haben wir auch keine Lust uns wegen irgendwelchen Spinnereien ein neues Bett zu kaufen.
 
 
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Calli
Alt 10.09.2007, 11:04   #2
Standard

Glaube nicht das du eine Chance hast so ohne weiteres da raus zu kommen. Soweit ich weiß musst du sofern nicht anders im Vertrag festgemacht 3 Monate vorher kündigen. Er ist dir sogar noch einen Monat entgegen gekommen.

Das mit dem Wasserbett ist wirklich so eine Sache. Eine (Ex)Freundin von mir hat auch eins. Da musste auch erst alles berechnet werden. Stell dir vor du hättest das Bett jetzt einfach aufgebaut und die Statik macht das nicht mit.

Also... Entweder anderes Bett kaufen oder zwei Kaltmieten in Kauf nehmen und neue Wohnung suchen. Aber dann vorher fragen bzgl. Wasserbett
 
 
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ZiD
Alt 10.09.2007, 11:14   #3
Standard

Zitat von Calli
Glaube nicht das du eine Chance hast so ohne weiteres da raus zu kommen. Soweit ich weiß musst du sofern nicht anders im Vertrag festgemacht 3 Monate vorher kündigen. Er ist dir sogar noch einen Monat entgegen gekommen.
Ja nur das wir dann nichteinmal einziehen dürfen sondern das nur ne Entschädigung sein soll.

Naja und ich glaub die können sich nicht vorstellen was so nen Boden hält.
Meine Eltern haben ein Wasserbett in Übergröße im 1. Stock eines Hauses von 1797 stehn und das hält problemlos.
Zudem sind meinen Googlesearches nach alle Häuser ab 1900 mit einer mindesttraglast von 250kg/m² gebaut.
 
 
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Calli
Alt 10.09.2007, 11:43   #4
Standard

Ich bin kein Statiker - daher auch keine Ahnung. Ich weiß halt nur das sowas vorher immer geprüft wird. Warum dürft ihr nich einziehen?

Rechtlich gesehen könntest du jetzt einziehen und die Wohnung sofort wieder kündigen. Nur musst du dann 3 Warmmieten berappen und das Wasserbett darfst du nicht aufbauen.
 
 
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outfreyn
Alt 10.09.2007, 12:09   #5
Standard

nein, es ist def. keine einschränkung der persönlichen entfaltungsfreiheit"
konkreter fall:
ich hab in einem altbau gewohnt udn die kompletten baupläne einem befreudneten bauingeneur ausgehändigt, mit der bitte um ein statik gutachten.
fazit:
der boden hätte das bett LOCKER getragen, aber die fehleneden angaben in den bauplänen über die bewehrungseisen (nach dem krieg wurde halt schnell schnell gebaut) haben ein aussagekräftiges, udn juristisch einwandfreies gutachten unmöglich gemacht
aus diesem grund konnte mein vermieter mir den aufbau eines wasserbettes verweigern, weil der schutz seines eigentums über meinem recht auf "entfaltungsfreiheit" stand!
ausserdem..kleiner juristische feinheit:
JEDE klausel, die in einem mietvertrag eingetragen wird, udn die nicht sittenwiedrig ist, udn von beiden parteien durch die unetrschrift akzeptiert wird, gilt als vereinbart!
aussnahmen:
wie gesagt sittenwidrige, oder gesetzeswiedrige vereinbarungen!
aber wenn dein vermieter in den mietvertrag reinschreibt, das er den hausflur am samstag zwischen 11 udn 13 uhr gewischt haben möchte, udn du das unterschreibst, dann hast du dich dazu verpflichtet udn musst ggfs. die kosten für die putzfrau tragen, wenn er diese nach wiederholter abmahnung wg. verstoss gegen den mietvertag zu deinen lasten einstellt
DAS ist das leben!
...
V.
gefunden: hier

also verbieten kann er's dir, nachträglich in den mietvertrag schreiben muss der vermieter es gar nicht. es gelten dann reguläre kündigungsfristen. so les ichs jedenfalls.
 
 
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ZiD
Alt 10.09.2007, 14:08   #6
Standard

Zitat von Calli
Warum dürft ihr nich einziehen?
In dem Fall das wir die Variante mit den 2 Kaltmieten nehmen müssten wir die Wohnung räumen (Steht bis jetzt eh nur ne Couch drin) und die würden sie direkt wieder weitervermieten.

Aber wenn mir nichts anderes übrig bleibt werden wir wohl einziehen und direkt wieder kündigen. Müssen wir halt 3 Monate auf der Couch schlafen.
 
 
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distressed
Alt 10.09.2007, 16:11   #7
Standard

Oder ihr findet einen Nachmieter.

Die Mutter meines Freundes ist auch ausgezogen und hat einen Nachmieter gefunden, so kann der früher einziehen und sie früher ausziehen.
Vermieterin war aber damit einverstanden (klar.)

Sprecht vielleicht diesen Punkt mal bei eurem Vermieter an.
 
 
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Jumpy
Alt 10.09.2007, 16:19   #8
Standard

Ich würde mal in den Beschreibungen des Wasserbettes nach Angaben über die benötigte Statik suchen, diese Angaben dürften ausreichend für einen Statiker sein um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Eventuell kriegst du sogar eine vom Bettenhersteller. Dan besteht noch die Möglichkeit, über deine Hausrat abzuklären, wie das Haftungstechnisch aussieht. 800 Kg auf ne Fläche von 2 x 2 dürfte gar kein Problem sein. Man kann sogar, mit einer entsprechenden grösseren Platte (Tischlerplatte oder so) die Gewichtslast auf eine grössere Fläche verteilen.
 
 
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