Hallo liebe Planetarier,
habe mal wieder ein nerviges Problem
Ich wollte diesen Oktober mit meiner Freundin zusammenziehen. Nun haben wir uns eine Altbauwohnung ausgesucht (Bj. 1902), da diese sehr günstig war. Soweit mit Vermieter geeinigt und den Mietvertrag unterschrieben.
Nun ist beim aufschreiben der Zählerstände der Mutter meiner Freundin rausgerutscht das wir ein Wasserbett haben.
Und da fängt dann der Streß an.
Der Vermieter hat angeblich bei 2 Statikern nachgefragt die ihr beide bestätigten das Wasserbett sei zu schwer für die Decke. Gerechnet hat sie dabei mit 800kg/4 (wasserbett hat 2x2m maße). Völliger Schwachsinn da der Boden ja auch noch trägt und damit die Last verteilt, aber darum solls auch gar nicht gehen.
Nun wurde uns nämlich schriftlich verboten das Wasserbett aufzustellen insofern wir nicht auf unsere Kosten einen Statiker beauftragen der die Tragfähigkeit beglaubigt. Das stellt für uns natürlch ein Problem dar: Wir haben kein anderes Bett und ein Statiker wäre nicht gerade billig.
Auf die Frage ob es dann möglich wär aus dem Mietvertrag vorzeitig auszusteigen gab der Vermieter uns wieder nur die Möglichkeit die Wohnung zu räumen und 2 Kaltmieten als "Entschädigung" zu zahlen. Diese sollen für Mietausfall und so weiter stehen.
Darf der Vermieter uns nun einfach so, wohlgemerkt
nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben, uns das aufstellen eines Wasserbettes verbieten und die Kosten auf uns abwälzen? Ich meine es ist uns ja nicht zumutbar ohne Bett einzuziehen. Und ehrlich gesagt haben wir auch keine Lust uns wegen irgendwelchen Spinnereien ein neues Bett zu kaufen.