Zitat von Squdus Heidiho meine lieben,
Mir geht es eher darum wie ich die Wohnung zu hinterlassen habe und zu was für nachbesserungen man mich verdonnern kann.
soweit nicht anders geregelt (mietvertrag) muss die wohnung immer in dem zustand sein, in dem sie im, hoffentlich vorhandenen, übergabeprotkoll beschrieben wird. im normalfall also so wie du sie bezogen hast und ohne mängel.
Zitat von Squdus For example:[...]
Dieses Tropenklima in meinem Badezimmer hatte zur Folge das sich eine äusserst beliebte Pilzart bei mir nieder gelassen hat. Ausserdem is der Fesnterrahmen welcher aus Holz is, aufgequollen.
Könnte man mich dazu verdonnern die Reperatur zu zahlen oder is das der Vermieter selber Schuld, weil in dem Badezimmer nichts zum Lüften ist ausser dieses für Menschen unter einer Körpergröße von 1,80m unerreichbare Fenster?
tja da hätte man einen stuhl, einen schemel oder anderes verwenden müssen um einem "lüftungsfehler" vorzubeugen. nach aktueller rechtsauffassung ist es zumutbar (auch im winter) jeden raum 2x täglich 10 minuten zu lüften um schimmel vorzubeugen. man kann dich also für den schimmel verantwortlich machen. rede mit dem vermieter darüber!
Zitat von Squdus Ich habe in dieser Wohnung einen Laminatboden mit übernommen. Nun meinte der Hausmeister eben zu mir, das wenn ich keinen Nachmieter finde der den haben will, den Laminat auf eigene Kosten entfernen müsste. Stimmt's? Und wenn ich keinen finde, muss das Laminat auch raus, weil der Vermieter das unter Baulicheveränderung führt. Obwohl ich den wie gesagt nicht reingetan habe?
übernommen heist der ist vom vormieter und nicht
original ein bestandteil der wohnung? wenn darüber keine unterlagen existieren, dann wird das wohl so behandelt als hättest du selbst laminat verlegt. mein tipp: such dir selbst nen nachmieter und mach mit ihm nem deal, dass das zeug bleiben kann. da kannst auch verabreden ob du wirklich neu streichen musst...
Zitat von Squdus Aufgrund der Tatsache das hier die meisten Wände aus Regips sind, haben manche Wände an manchen stellen leichte schrammen. Zum Beispiel von meiner Couch, der Rahmen hat da ne Spur hinterlassen.
Müsste ich dafür aufkommen?
rein logisch ja. allerdings hat mir bei ner ähnlichen thematik meine hausverwaltung mal gesagt für bauliche "fehler" könnte man mich nicht verantwortlich machen. würde ich also warten obs explizit angemahnt wird.
ich würd eh generell alles so herrichten, dass eventuelle mängel nicht direkt auffallen. wenn der nachmieter das protokoll unterzeichnet dann bist eigentlich ausm schneider. natürlich kann man deine kaution noch ein paar monate einbehalten bis alle mängel und nachzahlungen geklärt sind aber A und O ist dabei wohl kommunikation mitm vermieter.