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Mietminderung aufgrund undichter Fenster sowie Baustellenlärm?

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DasTobbi
Alt 26.07.2005, 14:20   #1
Standard Mietminderung aufgrund undichter Fenster sowie Baustellenlärm?

Ja, ich schon wieder... Ich weiss ich sollte mir mal nen privaten Anwalt zulegen...
Wollt mal fragen ob sich hier jemand mit dem Mietrecht auskennt. Wohne jetzt seit 1.1.2005 in der Wohnung hier, und habe im Februar/März undichte Fenster beim Vermieter beanstandet. Es kam auch mal ein Schreiner vorbei und hat die Fenster neu eingestellt. Meinte die würden sich dann im Sommer wieder von alleine zurückbewegen und die undichten Stellen schließen. Haben sie allerdings nicht getan...
Hinzu kommt jetzt noch ein fast unerträglicher Baustellenlärm vom Grundstück gegenüber. Dort wird nun seit fast 6 Wochen beständig ein Fundament abgetragen. Dazu wird ein Presslufthammer montiert an einem kleinen Bagger eingesetzt, wie laut das ist, vor allem bei undichten Fenstern könnt ihr euch ja denken. Zum Abtransport des Schutts werden LKWs benutzt, die beim Rückwärtsfahren ein penetrantes Piepen von sich geben. Das kommt sehr gut wenn man Morgens um kurz vor 6 Uhr davon aus dem Schlaf gerissen wird, und das eine ganze Woche lang, inklusive Samstags...
Naja, habe ich wegen dieser Dinge nun Anspruch auf Mietminderung? Die Wohnqualität hier ist nun doch erheblich gesunken. Wäre das über einen Zeitraum von 2-3 Wochen gegangen, wär es mir ja noch egal gewesen, aber so langsam hab ich die Nase voll...
Also, wäre eine Mietminderung rechtens? Und falls ja wie gehe ich vor? Unterrichte ich den Vermieter davon und kürze dann selbstständig die Miete?
 
 
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El Sparko
Alt 26.07.2005, 15:21   #2
Standard

ja vermieter unterrichten. wie das mit der baustelle ist weiß ich nicht aber wegen den fenstern auf jedne fall... wie is das mit der lärmbelästigung eigentlich? ich mein wenn ich morgens um 6 die anlage laut aufdrehen würde dann hät ich schnell polizei im haus, die lastwägen dürfend as aber einfach so? musst mal sehen wie die zeiten für lärmschutz oder wie das heißt an dem ort geregelt sind.

ansonsten unbedingt ohrenstöpsel oder sowas verwenden. anständig schlafen zu können is für berufstätige ein muss.
 
 
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Roter_Drache
Alt 26.07.2005, 15:27   #3
Standard

Mietminderung:


Ansonsten mal an den Mieterschutzbund wenden und da nachfragen...

Mietminderungstabelle

RD
 
 
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Pred
Alt 26.07.2005, 21:41   #4
Standard

Also wegen der Fenster musst du dich dann schon noch mal bei denen melden. Denn offensichtlich haben sie sich ja darum gekümmert, als sie bescheid wussten. Wenn es jetzt nicht besser geworden ist, muss man halt erneut bescheid geben.

Mit der Baustelle wäre ich mir allerdings nicht so sicher. Da kann ja der Vermieter nichts für, vor allem auch, weil es keine Bauarbeiten am eigenen Grundstück sind. Da würde ich beim Mieterschutz nachfragen bzw. einfach mal direkt beim Vermieter.
 
 
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DasTobbi
Alt 30.07.2005, 23:07   #5
Standard

Also das mit der Baustelle in der Nachbarschaft kann wohl schon eine Mietminderung begründen. Dann muss der Vermieter sich um Schadensersatz beim Eigentümer des Baugrundstückes holen... So habe ich das zumindest verstanden.
Naja, erübrigt sich nun allerdings eh, werden wohl bald sowieso ausziehen. In einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter zusammen zu wohnen, der dann auch noch Rentner ist, das ist echt nicht auszuhalten. Der Kerl wühlt in unserem Müll, stellt uns nach, denkt er könne in unserer Wohnung ein und ausgehen wie es ihm beliebt etc...
Letztens hatten wir ne Tüte Müll vor unserer Wohnungstür stehen gefüllt mit Tetra Packs die wohl von uns stammten, daneben nen astrein zusammengefaltetes Tetra Pack und nen Zettel wir sollten doch die Tetra Packs gefälligst so falten wie das Beispiel wäre. Ich hatte auf die Dinger einfach nur draufgetreten, platt waren sie aber dennoch...
Naja, auch egal...
 
 
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pret
Alt 10.08.2005, 02:07   #6
Standard

sers,

@DasTobbi:

wohnst net zufällig in berlin? chbg? weil das was du beschreibst. ist exakt das selbe bild was ich hier in meiner bude habe. undichte fenster, die der vermieter schonmal "richten" lassen hat, durch einen fachbetrieb, lange gehalten hat es aber nicht. und, das schlimmste. JEDEN morgen (ausser sonntags) ab 6 uhr, manchmal auf 5 uhr gehts hier mit dem presslufthammer los. dann kommen die LKW mit dem piepsen...usw usw...kotz echt an.
das problem mit den fenstern ist auch, das ich gar nicht die zeit habe, tagsüber auf den schreiner zu warten. muss auch arbeiten usw...naja, trozdem, werde mal meinen vermieter unterrichten...wegen dem baulärm..kp...hassu schon was raus?


greets
 
 
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El Sparko
Alt 10.08.2005, 08:21   #7
Standard

der vermieter hat doch eh das recht immmer unangemeldet "kontrollieren" zu kommen... dann soll der halt tagsüber in der wohnung warten.
 
 
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pret
Alt 10.08.2005, 11:47   #8
Standard

so einfach geht das? kann ich mir schwer vorstellen....
 
 
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El Sparko
Alt 10.08.2005, 12:42   #9
Standard

ne hab ich erst irgendwo gelesen. gab ein gerichtsurteil dafür. der eigentümer der wohnung darf unangemeldet jederzeit zur kontrolle mal reinschauen. find ich auch scheiße aber ist in manchen fällen vielleicht sogar nötig.

ich hab nur kein bock ausm mietvertrag zu fallen weil meine einrichtung jemand nicht passt oder es nicht aufgeräumt genug ist.
 
 
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