plz 22xxx
Sooo hallo erstmal, bin glücklich das ich nicht der einzige bin der diesen netten Brief bekommen hat.
Mache mir mal die mühe für die Leute die nicht von Midray angeschrieben wurden, diesen abzuschreiben:
Ermittlungsverfahren gegen ....
Sehr geehrte(r) ....
Bezug nehmend auf das gegen Sie eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen missbräuchlicher Verwendung von Internet-Zugangsdaten möchten wir uns als Anzeigenerstatter vorstellen und unsere zivilrechtlichen Ansprüche gegen Sie geltend machen. Wie umseitig näher erläutert, sind der MIDRAY GmbH durch die unberechtigte Nutzung von Internetaccounts von Ihrem Telefonanschluss aus folgende Kosten entstanden:
329 Euro
Wir sind auf Grund der geltenden zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften gezwungen, die Angelegenheit umgehend zu einer - notfalls gerichtlichen - Klärung zu bringen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen einmalig die Möglichkeit, die durch Zahlung des oben genannten Gesamtbetrages die Angelegenheit ohne zusätzliche, durch Sie zu tragende Kosten für Rechtsverfolgung abzuschließen. Bitte überweißen Sie den angegeben Gesamtbetrag bis spätentens zum 12.11.2004 unter Angabe des Verwendungszwecks XX-XXXXX auf das Konto der Midray GmbH:
Bei Fristgemäßen Zahlungseingang werden wir - sofern erforderlich - einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zustimmen, von weiteren Zivilrechtlichen Schritten absehen und die Angelegenheit als erledigt betrachten. Bei Ausbleiben eines Zahlungseinganges müssen wir jedoch davon ausgehen, dass Sie eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. In diesem Falle werden wir den Vorgang unverzüglich an ein Inkassounternehmen weiterleiten zur weiteren Rechtsverfolgung: die hierdurch entstehenden Mehrkosten sinf von Ihnen zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
(keine Unterschrift)
Service Desk
MIDRAY GmbH
Rückseite:
Wer it die MIDRAY GmbH?
Als debitel Network Services GmbH 1999 gegründet und später in MIDRAY GmbH umbenannt betreiben wir den Internet-Dienst debitel.net
Wir haben Strafanzeige erstattet!
Im Jahr 1999 wurde unser Dienst in einer Vielzahl von Fällen missbräuchlich benutzt. Wir haben daher Anzeige gegen Unbekannt erstattet und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA-BW) als Beweismittel die so genannten Surfrecords, aus denen hervorgeht, wann, wie lange und von welchem Telefonanschluss die unberechtigte Modem-bzw. ISDN-Einwahl ins Internet stattgefunden hat, übergeben.
Sind Sie davon betroffen?
Anhand der Telefonnummer, die bei der Internet-Einwahl automatisch mit übertragen wird und weder abgeschaltet noch verfälscht werden kann, konnten die Staatsanwaltschaften die Inhaber des Anschlusses eindeutig feststellen. Ihre (damalige) Telefonnummer war ebenfalls dabei.
Warum hat die Ermittlung so lange gedauert?
Wir haben im Jahr 1999 bereits anzeige erstattet. Auf die Bearbeitung seitens des LKA BW und später den lokalen Staatsanwaltschaften hatten wir keinen Einfluss. Trotz vielfachen Nachfragens unsererseits erfolgte die Weitergabe der Daten des LKA-BW - leider erst im Mai 2004. Die Strafverfahren wurden daher erst in jüngster Zeit bearbeitet.
Strafverfahren
Ein strafbares Verhalten ergibt sich aus der Tatsache, dass jemand durch Anmeldung unter falscher Adresse und falscher Bankkontoangabe oder durch die Verwendung fremder Zugangdaten eine Leistung in Anspruch nimmt, die er nicht bezahlen möchte.
Wir haben uns der Staatsanwaltschaft gegenüber damit einverstanden erklärt, dass die einzelnen Strafverfahren gegen Erstattung des entstandenen Schadens eingestellet werden können.
Dieses Schreiben wurde unabhängig von eventuell vorangegangen Schreiben der Ermittlungsbehörden erstellt; es stellt keine Vorwegnahme des strafrechtlichen Verfahrens oder dessen Ergebnis dar, sondern die zivilrechtliche Geldtendmachung unserer Ansprüche.
Zivilrechtliches Verfahren
Unabhängig von anhängingen Strafverfahren haben wir einen Anspruch auf Wiedergutmachung gegen den Inhaber des Telefonanschlusses. Dieser besteht auch dann, wenn der eigentliche Täter strafrechtlich nicht ermittelt werden kann, Die im Begleitschreiben angegeben Beträge fordern wir daher von Ihnen als Anschlussinhaber(in).
Sie können das zivilrechtliche Verfahren dadurch verhindern, dass Sie den angegeben Gesamtbetrag innerhalb der Frist bezahlen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, müssen wir die Forderung umgehend einem Inkasso-Unternehmen übergegeben und ggf. gerichtlich einklagen. Auf die Einhaltung der Frist müssen wir auch deshalb bestehen, damit wir gegebenenfalls notwending rechtliche Schritte einleiten können, die eine Verjährung der Forderung verhindern.
Bei einer fristgerechten Begleichung des Gesamtbetrages werden wir sofern erforderlich einer Einstellung des strafrechtlichen verfahrens zustimmen, von weiteren zivilrechtlichen Schritten absehen und die Angelegenheit als erledigt betrachten.
Sollten sie bereits eine diesbezügliche Zahlung an unser Unternehmen geleistet haben (hierunter fallen auch Wiedergutmachungszahlungen zur Erfüllung einer staatanwaltschaftlichen Auflage) welche nicht im umseitig genannten Gesamtbetrag berücktsichtigt wurde, so kann diese auf die Gesamtforderung angerechnet werden. In diesem Falle bitten wir um eine entsprechende Mitteilung; nach Verifizierung des Zahlungseinganges wird der Gesamtbetrag selbstverständlich von uns berichtigt.
Anlagen
Beiliegend finden sie die vom LKA-BW überprüften und zusammengestellten Surdrecords, welche eine Nutzung unseres Dienstes von Ihrem Telefonanschluss aus nachweisen.
In der 1. Spalte finden Sie die Telefonnummer (CLI), von welcher aus die unberechtigte Nutzung unseres Dienstes erfolgt. Danach folgen Datum und Uhrzeit der Einwahl, Dauer der Verbindung, Anzahl der übertragenden Bytes sowie die zugeteilte IP-Adresse.
ENDE
also die bytes standen nicht auf den zettel, mein zeitraum 19.07 - 1.09.
Habe mir wirklich jede Seite aus diese thread durchgelesen, aber bin dennoch nicht ganz sicher was ich tun soll. Habe kein schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen.
Hatte mich nach dem Schock meiner Mutter erstmal im Netz über die Gesetzeslage etwas informiert und will das nochmal kurz zusammen fassen (bitte keine antworten nach dem thema das hatten wir schon)
Faking
Hierbei wird mit gefälschten Angaben über die eigene Person ein Vertrag mit einem Internet by Call Anbieter abgeschlossen. Das Passwort wird dann von einer Fake-Site im Netz oder durch Registrierungsgeneratoren generiert. Hier kann sich der User entweder gem. § 263a des Computerbetruges oder gem. § 263 StGB wegen Betruges strafbar machen. Wegen des Erfordernisses der Täuschung in § 263 StGB kommt dies nur in Betracht, wenn am Vertragsschluss auf Seiten des Anbieters ein Mensch beteiligt ist. Einen Computer kann man nicht täuschen. Ist der Vertragsschluss nur über EDV erfolgt, greift der Auffangtatbestand des § 263a StGB, der Computerbetrug.
§263 a Computerbetrug:
(1)Wer in Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend (Versuch ist strafbar; schweres vergehen und:
§ 263 (5) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn jahren, in minder schweren fällen mit freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande [...] gewerbsmäßig begeht
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
wegen verjährung:
§ 78 (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf bis zu zehn Jahren bedroht sind
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem bis zu fünf Jahren bedroht sind
5.drei Jahre bei den übrigen Taten.
Verjährung im Zivilrecht
Die Verjährungsbestimmungen wurden mit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum 1.1.2002 neu geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nunmehr 3 Jahre gem. § 195 BGB. Sie gilt für alle Ansprüche, soweit die weiteren Verjährungsbestimmungen keine Abweichungen vorsehen. Von dieser Verjährungsfrist sind also die Mehrzahl der Ansprüche im alltäglichen Rechtsverkehr betroffen, insbesondere die Ansprüche aus Verträgen aber auch Schadenersatzansprüche.
Wesentlich für die Verjährung ist die Frage, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Der Gesetzgeber hat diesen Zeitpunkt in der Regel auf den Schluß des Jahres gelegt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte.
Also der Zivilsrechanspruch kann dem zufolge nur 3 Jahre beantragen, der Strafrechtliche 5. Nicht ganz schlüssig ist der Anfang der frist, denn ich wurde erst heute informiert, wiederum steht im schreiben das sie der verjährungsfrist aus dem weg gehen wollen und demnach jetzt ihre Ansprüche geltend machen (anscheinend endet die Verjährung demnach 31.12.2004), obwohl die Anzeige 1999 gemacht worden ist (warscheinlich 1 Jahr Verfolgung die verjährt ist plus die 3 Jahre zivilrechtliche verjährung).
Werde wohl am Montag erstmal einen bekannten fragen ob er das seinen Anwalt vorzeigen kann.
Sonst jemand erfahrungen mit Midray gehabt, hatte in einem anderem Forum nur gelesen das die eine kleine abzocke bei emaligen Kunden abziehen
http://www.123recht.net/forum_topic....d=28832&page=3 .
Hier noch ein Auszug aus dem anderem Forum zum Punkt Inkasso (geht aber hier um Telefonrechnungen anscheinend):
>>InfoScore & Debitel komische Zahlungsforderung
Das hier von vielen geschilderte Problem ist nicht neu. Freenet und deren Inkasso KSP haben es auf dem gleichen Weg versucht.
Wie soll man weiter vorgehen, nachdem man von Infoscore eine Zahlungsaufforderung erhalten hat?
Nichts tun! Nichts tun? Ja, nichts tun. Jedes Schreiben oder jeder Anruf an das Inkassobüro ist verschwendete Zeit. Die sind nicht an einer Klarstellung der Forderung, sondern an deren Beitreibung interessiert.
Dann kommt ein Mahnbescheid. Ruhig bleiben! Dem Mahnbescheid liegt ein Formular bei, auf dem man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann. Dazu genügt ein Kreuz an der richtigen Stelle (gegen die Forderung insgesamt), die Unterschrift und die Rücksendung des Widerspruchsformulars an das Mahngericht Stuttgart.
Dann kommt ein Schreiben der Rechtsanwälte, man habe Widerspruch eingelegt und solle den Widerspruc zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknehmen. Was tun wir? Nichts.
Dann müssen die Rechtsanwälte den angeblichen Anspruch der Debitel begründen. Sollte das tatsächlich noch erfolgen, kann man die Abweisung der Klage damit begründen, dass kein Einzelverbindungsnachweis vorgelegt wurde. Bei Forderungen aus dem Jahr 2001 kann man sich zudem auf Verjährung berufen, weil in der TKV eine besonders kurze Verjährung von zwei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, geregelt ist.
Die Debitel wird Einzelverbindungsnachweise nicht vorlegen können, weil diese nach der Telekommunikationsdatenschutzverordnung nur sechs Monate gespeichert werden dürfen. Eine Ausnahme sind strittige Forderungen. Forderungen die nur nicht gezahlt wurden, sind aber keine strittigen Forderungen im Sinne der Telekomunikationsdatenscutzverordnung.
Die Debitel wird daher die Einzelverbindungsnachweise bereits entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften gelöscht haben und daher vor Gericht nicht mehr den Nachweis der Forderung führen können. Damit verliert sie den Prozess.
Gruss Hans
anderes Forum wieder
und scans von MIDRAY anschreiben:
http://www.onlinekosten.de/forum/sho...6&page=1&pp=15 http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige1.jpg http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige2.jpg