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Midray / Debitel / Infoscore - Part II 1/2


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Anarchnophobia
Alt 05.11.2004, 23:12   #1
Standard Midray / Debitel / Infoscore - Part II 1/2

buh

ich erlaube mir einfach mal ein neues Thema dazu aufzumachen.

kurz zum hintergrund:
in dem mittlerweile seit mitte 2004 aktiven Beitrag (--> Debitel...) werden die ersten Wellen der "zweite" generation an Debitel-Ärger herangespült. Debitel war im jahre 99-2000 ein fakebarer Provider (mehr dazu direkt im anschlussposting). Nachdem zunächst nur vereinzelt leute betroffen waren zog eine Klagewelle von Seitens Debitel über das Land. Einige haben ausgesagt und teilweise freiwillig bezahlt, die meisten aber verweigerten im Hinblick auf die lange Zeit die Aussage - womit das verfahren sowie ich das mitbekommen habe auch großteils eingestellt wurde.

Am gestrigen freitag wartete dann die nächste überraschung und die ersten meldeten sich mit einem neuem Brief, diesmal von Midray (partner-/tochter-/neben-wwi gesellschaft von debitel)... In diesem Schreiben wird um die recht zügige bezahlung der damals entstandenen kostengebeten - ansonsten werden auf dem zivilrechtlichem wege weitere schritte eingeleitet...

was das nun alles bedeuted etc. überlasse ich nun dem "rammler" im nächstem post... danke für den beitrag, der es denke ich verdient hat als schonmal gefordertes "sticky"-Thema benutzt zu werden

Achtung:: nach dem Rechtsberatungsgesetz darf hier keine rechtsberatung stattfinden und die in diesem Sammelthread gegebenen Infos(/verwirrungen) sind ohne jede rechtsgrundlage und nicht bindend! Dieser Thread ersetzt nicht das sich jeder selbst zu entscheiden hat wie er handelt. Wer sich über sein vorgehen nicht sicher ist sollte/muss einen Anwalt konsultieren um weitere schritte zu planen

Links
-> alter debitel-Beitrag
 
 
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Rammler
Alt 05.11.2004, 23:13   #2
Standard Midray Debitel

plz 22xxx

Sooo hallo erstmal, bin glücklich das ich nicht der einzige bin der diesen netten Brief bekommen hat.

Mache mir mal die mühe für die Leute die nicht von Midray angeschrieben wurden, diesen abzuschreiben:

Ermittlungsverfahren gegen ....

Sehr geehrte(r) ....
Bezug nehmend auf das gegen Sie eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen missbräuchlicher Verwendung von Internet-Zugangsdaten möchten wir uns als Anzeigenerstatter vorstellen und unsere zivilrechtlichen Ansprüche gegen Sie geltend machen. Wie umseitig näher erläutert, sind der MIDRAY GmbH durch die unberechtigte Nutzung von Internetaccounts von Ihrem Telefonanschluss aus folgende Kosten entstanden:

329 Euro

Wir sind auf Grund der geltenden zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften gezwungen, die Angelegenheit umgehend zu einer - notfalls gerichtlichen - Klärung zu bringen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen einmalig die Möglichkeit, die durch Zahlung des oben genannten Gesamtbetrages die Angelegenheit ohne zusätzliche, durch Sie zu tragende Kosten für Rechtsverfolgung abzuschließen. Bitte überweißen Sie den angegeben Gesamtbetrag bis spätentens zum 12.11.2004 unter Angabe des Verwendungszwecks XX-XXXXX auf das Konto der Midray GmbH:

Bei Fristgemäßen Zahlungseingang werden wir - sofern erforderlich - einer Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zustimmen, von weiteren Zivilrechtlichen Schritten absehen und die Angelegenheit als erledigt betrachten. Bei Ausbleiben eines Zahlungseinganges müssen wir jedoch davon ausgehen, dass Sie eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. In diesem Falle werden wir den Vorgang unverzüglich an ein Inkassounternehmen weiterleiten zur weiteren Rechtsverfolgung: die hierdurch entstehenden Mehrkosten sinf von Ihnen zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
(keine Unterschrift)
Service Desk
MIDRAY GmbH

Rückseite:

Wer it die MIDRAY GmbH?
Als debitel Network Services GmbH 1999 gegründet und später in MIDRAY GmbH umbenannt betreiben wir den Internet-Dienst debitel.net

Wir haben Strafanzeige erstattet!
Im Jahr 1999 wurde unser Dienst in einer Vielzahl von Fällen missbräuchlich benutzt. Wir haben daher Anzeige gegen Unbekannt erstattet und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA-BW) als Beweismittel die so genannten Surfrecords, aus denen hervorgeht, wann, wie lange und von welchem Telefonanschluss die unberechtigte Modem-bzw. ISDN-Einwahl ins Internet stattgefunden hat, übergeben.

Sind Sie davon betroffen?

Anhand der Telefonnummer, die bei der Internet-Einwahl automatisch mit übertragen wird und weder abgeschaltet noch verfälscht werden kann, konnten die Staatsanwaltschaften die Inhaber des Anschlusses eindeutig feststellen. Ihre (damalige) Telefonnummer war ebenfalls dabei.

Warum hat die Ermittlung so lange gedauert?

Wir haben im Jahr 1999 bereits anzeige erstattet. Auf die Bearbeitung seitens des LKA BW und später den lokalen Staatsanwaltschaften hatten wir keinen Einfluss. Trotz vielfachen Nachfragens unsererseits erfolgte die Weitergabe der Daten des LKA-BW - leider erst im Mai 2004. Die Strafverfahren wurden daher erst in jüngster Zeit bearbeitet.

Strafverfahren

Ein strafbares Verhalten ergibt sich aus der Tatsache, dass jemand durch Anmeldung unter falscher Adresse und falscher Bankkontoangabe oder durch die Verwendung fremder Zugangdaten eine Leistung in Anspruch nimmt, die er nicht bezahlen möchte.

Wir haben uns der Staatsanwaltschaft gegenüber damit einverstanden erklärt, dass die einzelnen Strafverfahren gegen Erstattung des entstandenen Schadens eingestellet werden können.

Dieses Schreiben wurde unabhängig von eventuell vorangegangen Schreiben der Ermittlungsbehörden erstellt; es stellt keine Vorwegnahme des strafrechtlichen Verfahrens oder dessen Ergebnis dar, sondern die zivilrechtliche Geldtendmachung unserer Ansprüche.

Zivilrechtliches Verfahren

Unabhängig von anhängingen Strafverfahren haben wir einen Anspruch auf Wiedergutmachung gegen den Inhaber des Telefonanschlusses. Dieser besteht auch dann, wenn der eigentliche Täter strafrechtlich nicht ermittelt werden kann, Die im Begleitschreiben angegeben Beträge fordern wir daher von Ihnen als Anschlussinhaber(in).

Sie können das zivilrechtliche Verfahren dadurch verhindern, dass Sie den angegeben Gesamtbetrag innerhalb der Frist bezahlen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, müssen wir die Forderung umgehend einem Inkasso-Unternehmen übergegeben und ggf. gerichtlich einklagen. Auf die Einhaltung der Frist müssen wir auch deshalb bestehen, damit wir gegebenenfalls notwending rechtliche Schritte einleiten können, die eine Verjährung der Forderung verhindern.

Bei einer fristgerechten Begleichung des Gesamtbetrages werden wir sofern erforderlich einer Einstellung des strafrechtlichen verfahrens zustimmen, von weiteren zivilrechtlichen Schritten absehen und die Angelegenheit als erledigt betrachten.

Sollten sie bereits eine diesbezügliche Zahlung an unser Unternehmen geleistet haben (hierunter fallen auch Wiedergutmachungszahlungen zur Erfüllung einer staatanwaltschaftlichen Auflage) welche nicht im umseitig genannten Gesamtbetrag berücktsichtigt wurde, so kann diese auf die Gesamtforderung angerechnet werden. In diesem Falle bitten wir um eine entsprechende Mitteilung; nach Verifizierung des Zahlungseinganges wird der Gesamtbetrag selbstverständlich von uns berichtigt.

Anlagen

Beiliegend finden sie die vom LKA-BW überprüften und zusammengestellten Surdrecords, welche eine Nutzung unseres Dienstes von Ihrem Telefonanschluss aus nachweisen.

In der 1. Spalte finden Sie die Telefonnummer (CLI), von welcher aus die unberechtigte Nutzung unseres Dienstes erfolgt. Danach folgen Datum und Uhrzeit der Einwahl, Dauer der Verbindung, Anzahl der übertragenden Bytes sowie die zugeteilte IP-Adresse.

ENDE

also die bytes standen nicht auf den zettel, mein zeitraum 19.07 - 1.09.

Habe mir wirklich jede Seite aus diese thread durchgelesen, aber bin dennoch nicht ganz sicher was ich tun soll. Habe kein schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen.

Hatte mich nach dem Schock meiner Mutter erstmal im Netz über die Gesetzeslage etwas informiert und will das nochmal kurz zusammen fassen (bitte keine antworten nach dem thema das hatten wir schon)

Faking

Hierbei wird mit gefälschten Angaben über die eigene Person ein Vertrag mit einem Internet by Call Anbieter abgeschlossen. Das Passwort wird dann von einer Fake-Site im Netz oder durch Registrierungsgeneratoren generiert. Hier kann sich der User entweder gem. § 263a des Computerbetruges oder gem. § 263 StGB wegen Betruges strafbar machen. Wegen des Erfordernisses der Täuschung in § 263 StGB kommt dies nur in Betracht, wenn am Vertragsschluss auf Seiten des Anbieters ein Mensch beteiligt ist. Einen Computer kann man nicht täuschen. Ist der Vertragsschluss nur über EDV erfolgt, greift der Auffangtatbestand des § 263a StGB, der Computerbetrug.

§263 a Computerbetrug:
(1)Wer in Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend (Versuch ist strafbar; schweres vergehen und:
§ 263 (5) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn jahren, in minder schweren fällen mit freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande [...] gewerbsmäßig begeht
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

wegen verjährung:
§ 78 (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf bis zu zehn Jahren bedroht sind
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem bis zu fünf Jahren bedroht sind
5.drei Jahre bei den übrigen Taten.

Verjährung im Zivilrecht

Die Verjährungsbestimmungen wurden mit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum 1.1.2002 neu geregelt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nunmehr 3 Jahre gem. § 195 BGB. Sie gilt für alle Ansprüche, soweit die weiteren Verjährungsbestimmungen keine Abweichungen vorsehen. Von dieser Verjährungsfrist sind also die Mehrzahl der Ansprüche im alltäglichen Rechtsverkehr betroffen, insbesondere die Ansprüche aus Verträgen aber auch Schadenersatzansprüche.

Wesentlich für die Verjährung ist die Frage, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Der Gesetzgeber hat diesen Zeitpunkt in der Regel auf den Schluß des Jahres gelegt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen konnte.

Also der Zivilsrechanspruch kann dem zufolge nur 3 Jahre beantragen, der Strafrechtliche 5. Nicht ganz schlüssig ist der Anfang der frist, denn ich wurde erst heute informiert, wiederum steht im schreiben das sie der verjährungsfrist aus dem weg gehen wollen und demnach jetzt ihre Ansprüche geltend machen (anscheinend endet die Verjährung demnach 31.12.2004), obwohl die Anzeige 1999 gemacht worden ist (warscheinlich 1 Jahr Verfolgung die verjährt ist plus die 3 Jahre zivilrechtliche verjährung).

Werde wohl am Montag erstmal einen bekannten fragen ob er das seinen Anwalt vorzeigen kann.

Sonst jemand erfahrungen mit Midray gehabt, hatte in einem anderem Forum nur gelesen das die eine kleine abzocke bei emaligen Kunden abziehen http://www.123recht.net/forum_topic....d=28832&page=3 .

Hier noch ein Auszug aus dem anderem Forum zum Punkt Inkasso (geht aber hier um Telefonrechnungen anscheinend):
>>InfoScore & Debitel komische Zahlungsforderung

Das hier von vielen geschilderte Problem ist nicht neu. Freenet und deren Inkasso KSP haben es auf dem gleichen Weg versucht.

Wie soll man weiter vorgehen, nachdem man von Infoscore eine Zahlungsaufforderung erhalten hat?

Nichts tun! Nichts tun? Ja, nichts tun. Jedes Schreiben oder jeder Anruf an das Inkassobüro ist verschwendete Zeit. Die sind nicht an einer Klarstellung der Forderung, sondern an deren Beitreibung interessiert.

Dann kommt ein Mahnbescheid. Ruhig bleiben! Dem Mahnbescheid liegt ein Formular bei, auf dem man Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann. Dazu genügt ein Kreuz an der richtigen Stelle (gegen die Forderung insgesamt), die Unterschrift und die Rücksendung des Widerspruchsformulars an das Mahngericht Stuttgart.

Dann kommt ein Schreiben der Rechtsanwälte, man habe Widerspruch eingelegt und solle den Widerspruc zur Vermeidung weiterer Kosten zurücknehmen. Was tun wir? Nichts.

Dann müssen die Rechtsanwälte den angeblichen Anspruch der Debitel begründen. Sollte das tatsächlich noch erfolgen, kann man die Abweisung der Klage damit begründen, dass kein Einzelverbindungsnachweis vorgelegt wurde. Bei Forderungen aus dem Jahr 2001 kann man sich zudem auf Verjährung berufen, weil in der TKV eine besonders kurze Verjährung von zwei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, geregelt ist.

Die Debitel wird Einzelverbindungsnachweise nicht vorlegen können, weil diese nach der Telekommunikationsdatenschutzverordnung nur sechs Monate gespeichert werden dürfen. Eine Ausnahme sind strittige Forderungen. Forderungen die nur nicht gezahlt wurden, sind aber keine strittigen Forderungen im Sinne der Telekomunikationsdatenscutzverordnung.
Die Debitel wird daher die Einzelverbindungsnachweise bereits entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften gelöscht haben und daher vor Gericht nicht mehr den Nachweis der Forderung führen können. Damit verliert sie den Prozess.

Gruss Hans
anderes Forum wieder

und scans von MIDRAY anschreiben:
http://www.onlinekosten.de/forum/sho...6&page=1&pp=15
http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige1.jpg
http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige2.jpg
 
 
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NuNRG
Alt 06.11.2004, 11:40   #3
Standard

Hallo Leute,

da das alte Thema geschlossen ist, antworte ich hier auf 2 Bemerkungen:

geschrieben von ArminOne:
"...wer zahlt gesteht seine schuld? wer nicht zahlt darf sich auf einen langen privatklageweg freuen?"
-Genau so sehe ich das auch, daher überlege ich nun ganz genau was zu tun ist (oder auch nicht).

geschrieben von -ReD-:
"...weil laut der AGB´s der Deutschen Telekom der Anschlussinhaber für sein Anschluss selbst haftet!"
-Die DTAG hat nicht im geringsten damit zun tun, da die Kosten nicht bei der Telekom angefallen sind sondern bei debitel. Anders wär es, wenn man sich über call-by-call bei debitel einwählt und die Kosten über Telefonrechnung abgerechnet werden!
 
 
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El Sparko
Alt 06.11.2004, 11:55   #4
Standard

evtl. sollte man einen extra Diskussions-thread starten damit hier alle Fakten nicht wieder so leicht untergehen.

Die Telekom hat sehr wohl etwas mit der Sache zu tun da bei 99% der Fälle der besagte Betrug über einen Telefonanschluß der Telekom erfolgt ist. Das hat aber weniger mit den AGB der Telekom zu tun sondern ist eine ähnliche Haftbarkeit wie z.B. bei Autofahrern die auch dafür haften was ihr Eigentum anrichtet (gut der Vergleich hinkt etwas da immer noch zwischen Eigentümer/Besitzer und Fahrer unterschieden wird aber das Prinzip ist ähnlich).
 
 
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Tarvin
Alt 06.11.2004, 12:03   #5
Standard

Hab das selbe Schreiben bekommen.

Ich bemängele,daß dies nich per Einschreiben geschehen ist!

Mein Anwalt sagt, daß strafrechtlich nix passieren wird, daß der Zeitpunkt der Tat zu lange zurückliegt, aber ich zivilrechtlich belangt werden kann, da Midray erst dieses Jahr meinen Namen von der Staatsanwaltschaft erfahren hat!

Er meinte auch: Die 300 Euro zahlen und gut is!

Naja
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 12:16   #6
Standard

oje leute das ist doch immer wieder das gleiche. Ich studiere selbst jura und hatte auch schon zig von solchen Briefen im haus.
Also : strafrechtlich passiert rein gar nix, null und nix, einfach nix machen. Zivilrechtlich halte ich auch für ausgeschlossen, alles was 1999 war ist verjährt, ob das irgendwo beim LKA lag die Anzeige ist uninteressant. Eine Verfährung unterbricht erst, wenn man kenntnis von den ermittlungen gegen einen hat ( Brief vom Staatsanwalt ) der brief von Midray unterbricht die Verjährung nicht. Summa Summarum wir haben 2004. Und ich glaube nicht daran das vor 2005 noch einer ein Brief vom Gericht von wegen einer Ziviklage bekommt.
Kommt es dann doch zur klage stellt sich schon die nächste frage wen sie verklagen. Euch wohl kaum, weil ihr zum Tatzeitpunkt wohl minderjährig wart ( die meisten), also den Anschlussinhaber. Der muss eure fakerei aber "zu vertreten " haben sprich er haftet für Vorsatz und Fahrlässikeit, müsste also bei gehöriger Sorgfalt eure fakerei erkannt gehabt haben. Dazu eine kleine geschichte: Papa war im Urlaub, Söhnchen sitzt zu hause und wählt sich mit nem modem bei midray ein, papa weiss davon nichts. Was hätte papa tun können damit das nicht passiert? Wohl nur den Telefonanschluss kappen und seinen sohn für 2 wochen ohne verbindung zur aussenwelt zurücklassen? Is klar worauf ich hinauswill? Kein Vertreten müssen, kein Anspruch auf Schadensersatz. Und gerade diese vertreten müssen kann in solchen Fällen faktisch NIE nachgewiesen werden, in einer Familie ist das eigentlich ausgeschlossen. Und von wegen Eltern haften für ihre Kinder. Ne ne is hier auch nich, denn wie gesagt kann nicht bewiesen werden wer gefaked hat, also ob das der eigene Sohn war, der Freund vom sohn oder sogar die Oma. Die Klage läuft allein gegen den Anschlussinhaber und dem muss ein Verschulden BEWIESEN werden, die Beweislast liegt also bei midray.
Das nächste ding ist, die müssten jeden prozess einzeln vor dem Gericht an EUREM wohnhort führen, also im Zweifelsfall vor dem Amtsgericht in klein Mummingen. Dazu müssen sie einen Anwalt schicken und glaubt ihr im ernst, die haben 1. soviel Kohle (die ganzen provider sind ja alle insolvent) 2.den Nerv 1000en von klagen bei 1000en von Gerichten in ganz deutschland einzureichen mit einer Aussicht auf erfolg die so groß ist wie ein Mitteleuropäischer schwanz bei -26 grad in russland?!
Ich glaube kaum.
Also werft das ding in den Mülleimer das ist einzig und allein Bauernfängerei und eine gute Möglichkeit nochmal ein bisschen Kohle abzugreifen, denn die meisten kriegen das Flattern wenn sie was von Klage hören und bezahlen. Wer noch Fragen zu irgendwas hat kann mir gerne ne PM schreiben.
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 12:18   #7
Standard

Original geschrieben von Tarvin


aber ich zivilrechtlich belangt werden kann, da Midray erst dieses Jahr meinen Namen von der Staatsanwaltschaft erfahren hat!

Er meinte auch: Die 300 Euro zahlen und gut is!

Naja
totaler Bullshit, ob midray deinen namen jetzt erst erfahren hat ist unwichtig! Die Verfährung beginnt mit Entstehung des Anspruchs und dieser ist entstanden also du gefaked hast, nicht als midray deinen namen erfahren hat. Die Verjährung hat eine Schutzfunktion und die wird gerade durch sowas wohl unterlaufen, wenn man hier auf sowas abstellt. Die Verjährung läuft ja sogar schon obwohl man selbst noch gar keine Kenntnis davon hat, dass man gegebenenfalls irgendeinen Anspruch gegen irgendjemanden hat. Wenn sowas aus dem Mund von nem Anwalt kommt, ist das mal wieder ein Beweis, dass Deutschland einfach zu viele juristen hat
 
 
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Rammler
Alt 06.11.2004, 12:19   #8
Standard

Auf die Einhaltung der Frist müssen wir auch deshalb bestehen, damit wir gegebenenfalls notwending rechtliche Schritte einleiten können, die eine Verjährung der Forderung verhindern.
Ich glaube die strafrechtliche verjährung (5 Jahre) endet dieses Jahr noch, deswegen kann ich mir schlecht vorstellen das selbst wenn Sie erst jetzt deinen Namen herausgefunden haben noch viel spielraum haben.

Auszug BMJ Pressemitteilung:

Zum Hintergrund: Die Schuldrechtsreform im Jahr 2002 hat für viele zivilrechtliche Ansprüche eine neue einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt. Eine Übergangsvorschrift bestimmt, dass die Dreijahresfrist auch dann maßgeblich ist, wenn für den betreffenden Anspruch bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine längere Verjährungsfrist gegolten hatte. Weil die neue Dreijahresfrist in diesem Fall am 1.1.2002 zu laufen begann, kann sie zum ersten Mal mit dem 31.12.2004 ablaufen.
Weiterhin sollte man beachten, das das Schreiben der Midray GmbH die verjährung nicht hemmt oder unterbricht.

Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, müssen Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden; eine bloße schriftliche Mahnung des Schuldners oder eine Aufforderung zur Zahlung genügt nicht.
Also ich warte erstmal auf ein offizielles schreiben ab, hattet ihr eigentlich vor dem Midray schreiben, eine Anzeige oder ähnliches von der Polizei oder staatsanwaltschaft erhalten ??
 
 
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Tarvin
Alt 06.11.2004, 12:29   #9
Standard

Ich hab nix vorher erhalten!

Bin auch noch vollkommen verdattert, daß die sich nach über 5 Jahren noch melden!

Das Hauptproblem ist ja: Man kann sich auf die Aussagen von anonymen Forenleuten nicht verlassen, wenn es um den eigenen Arsch geht
 
 
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Rammler
Alt 06.11.2004, 12:38   #10
Standard

also solltest dir vielleicht die mühe machen die voringen posts zu lesen, in der regel schaut es so aus, das die leute die Zahlen am ende die dummen sind (da die zahlung als indirektes schuldgeständnis angenommen wird und event. noch eine strafrechtliches bußgeld folgt). Abgesehen davon bist du z.Z. auf der sicheren Seite bis auf den indizien beweiß (den Surfrecords) haben die nichts. und wie Phibz schon erwähnt hatte lohnt es sich finanziell nicht für das Unternehmen, für paar 100 euro dich vor gericht zu schleppen. Desweiteren sei erwähnt viele "unschuldige" User ebenfalls obskure rechnungen erhalten haben. Selbst wenn dich das Inkasso Büro anschreibt ignorier es, ist einfach nur eine Mahnung wo Inkasso drauf steht. Erst wenn gerichtliches kommt solltest du dir wirklich gedanken machen.
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 12:38   #11
Standard

Original geschrieben von Tarvin

Das Hauptproblem ist ja: Man kann sich auf die Aussagen von anonymen Forenleuten nicht verlassen, wenn es um den eigenen Arsch geht
Stimmt. Aber du kannst dich ja auch selber schlau machen *g*. Die relevanten §§ für die Verjährung sind die §§ 194 ff. Wie die Verjährung gehemmt wird steht in den §§ 203 ff. Der schadensersazt ergibt sich aus den §§ 280ff. alles im BGB. Wo die Klage erhoben werden muss steht im §13 ZPO. Jetzt kannst du in ne Bibliothek an ner Uni gehen. Holst dir einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch .Kommentar=ein dickes buch mit anmerkungen zu den §§. Am besten den "Palandt" und dann kannste mal ein bisschen lesen und nach ner weile wird auch dir als Unkundigem auffallen, dass die dir nix können . wenn dir das zu stressig ist, vertrau einfach mir
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 13:06   #12
Standard

[GLOW=crimson]Ausführlicher Beitrag zu etwaigen Zivilrechtlichen Ansprüchen:[/GLOW]

Da es euch doch auf den Nägeln zu brennen scheint, will ich mir mal die Mühe machen (eigentlich sollte ich mich ja mit Verwaltungsrecht beschäftigen, aber nun gut)

So midrays Anspruchsgrundlage wäre ein Dienstleitungsvertrag § 611 I BGB. Aus diesem leiten sie einen Anspruch auf Vergütung her. Um diesen geltend zu machen müsste erstmal ein ordnungsgemäßer Vertrag zu stande gekommen sein. Da ihr aber einen falschen Namen eingegeben habt ist das nicht passiert. Da midray mit dem Namen gewisse Vorstellungen verbunden hat, also derjenige Geschäftspartner werden sollte, dessen namen ihr eingegeben habt. Da aber diese Person u.U überhaupt nicht existiert, liegt eine so gennante Namentäuschung vor, die analog nach § 177ff. BGB behandelt wird ( Stellvertretung ohne Vertretungsmacht ). Dieser besagt, dass ein Vertreter ohne Vertretungsmacht (also der faker) dem anderen Teil (midray) zum Schadensersatz verpflichtet ist. §§ 280ff. Das sind vertragliche Schadensersatzansprüche, die deliktischen aus den §§ 823, 831 fallen hier flach. Da nun aber wie gesagt der schuldige nicht ermittelt werden kann, kommt der Anschlussinhaber über § 278 BGB ins spiel (Verantwortung für dritte). Dann geht da ganze Spiel wieder weiter mit Vorsatz und Fahrlässigkeit § 276 BGB. Vorsatz fällt ja flach. Und die Fahrlässigkeit muss dem Inhaber bewiesen werden und genau da gehts los. Wie ich oben schon geschrieben habe ist so ein Fahrlässigkeits beweis mehr als schwierig. Sollte die Fahrlässigkeit doch nachgwiesen werden, muss der Richter den zu entrichtenden Schadensersatz berechnen und dieser wird immer weit niedriger ausfallen, als die Summe die midray im schreiben verlangt ( falls überhaupt ein Schaden entstanden ist ) Wenn ich jetzt hier noch weiter Ausführungen dazu mache, wie man den berechnet und ob überhaupt ein Schaden entstanden ist und was Schaden im juristischen Sinne bedeutet, sitz ich morgen noch hier. Aber so wird das ablaufen und jeder Richter der sich mit sowas rumärgert, wird die hände über dem Kopf zusammenschlagen und bevor er sich da einen riesen Stress gibt und den Inhaber auf Grund von Unterstellungen bzgl. einer Fahrlässigkeit veruteilt, weist er die klage ab!
 
 
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Tarvin
Alt 06.11.2004, 13:14   #13
Standard

Original geschrieben von PhibZ

wenn dir das zu stressig ist, vertrau einfach mir
Wie soll ich denn jemandem trauen, dessen Avatar ein Pinguin im Sträflingsanzug ist

Danke für deine Erklärungen!

Es ist natürlich war, daß ich meine Schuld mit der Zahlung eingestehe...aber ist es nicht eh so, daß ich schuldig bin?
 
 
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Rammler
Alt 06.11.2004, 13:16   #14
Standard

danke dir Phibz aka Perry Mason des Forums :P deine schilderung ist ja wirklich ausführlich jetzt kann man nur noch abwarten und sehen was kommt (falls überhaupt noch was kommt).
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 13:20   #15
Standard

Original geschrieben von Tarvin


aber ist es nicht eh so, daß ich schuldig bin?
Irgendwer ist immer irgendwo schuld Ist denn nicht auch midray daran schuld, dass soviel gefaked wurde? Heute geht das ja wohl nicht mehr, weil einfach besser kontrolliert wird.

Im übrigen will ich lieber Matlock sein, als perry mason
 
 
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toxical
Alt 06.11.2004, 13:48   #16
Standard

tja hab dasselbe bekommen, mittlerweile zum zweiten mal obwohl sie beim letzten mal schon mit gerichtlichen schritten gedroht haben...
von polizei oder staatsanwaltschaft habe ich nichts gehört bis jetzt
 
 
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uberpimp
Alt 06.11.2004, 13:54   #17
Standard

dito nur das ich zur tatzeit 99 schon volljährig war und der anschluss auf meinen namen läuft ... inwiefern wirkt sich das nun aus ?!
 
 
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Rammler
Alt 06.11.2004, 13:58   #18
Standard

hast du zu der zeit alleine gewohnt ?? kannst ja sonst noch irgendwelche geschichten erfinden die das verursacht haben könnten, allerdings solltest du dir auch keine gedanken machen, solange nichts von einer staatlichen behörde kommt, spätestens am 31.12.2004 haben die auf rein garnichts mehr anspruch.
 
 
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uberpimp
Alt 06.11.2004, 14:05   #19
Standard

ne bei meinen eltern... das dumme is das ich schon mit inet die geschichte durchgearbeitet hab .. damals gestanden dummer fehler etc pp 20 arbeitsstunden und gut .. ich glaub der inet nachfolger schreibt mir heute noch er will geld aber das ignorier ich bisher gekonnt
 
 
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ArminOne
Alt 06.11.2004, 14:13   #20
Standard

Wer zahlt bekennt seine Schuld damit nicht, da es in dem Schreiben lediglich um Wiedergutmachungsforderungen - die bei unbekannten Täter - nun dem Anschlussinhaber zulasst gelegt werden, geht. Also völlig unabhängig von dem strafrechtlichen Aspekt, wird dies notfalls zivilrechtlich eingeklagt. Wer zahlt hat Ruhe und gut ist! Wer nicht zahlt, der riskiert noch jede Menge mehr Probleme. Anwaltskosten, Mahngebühren, Gerichtskosten usw. Wenn es im Einzellfall wirklich vor einem Gericht entschieden wird können aus den 200EUR ganz schnell eine vierstellige Summe werden..
 
 
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Rammler
Alt 06.11.2004, 14:19   #21
Standard

die berichte der anderen haben gezeigt das selbst wenn man zahlt nicht unbedingt aus dem schneider ist. Aber wieso zahlen, nur weil die drohen ?? Lasst euch nicht alles gefallen!
 
 
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Tarvin
Alt 06.11.2004, 14:25   #22
Standard

Also noch mal für mich zum Verständnis:

Zivilrecht = Midray gegen mich

Strafrecht = Deutschland gegen mich

Gell?
 
 
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PhibZ
Alt 06.11.2004, 14:29   #23
Standard

mach mal die leute nicht verrückt. Auch zivilrechtlich muss den anschlussinhaber ein verschulden treffen. Soll er tag und nach neben der telefondose hocken und kucken was sein sohn treibt? Ich glaube nicht. Sicher wenn ihr zu der Zeit allein gewohnt habt und der anschluss auf euch lief, würde ich auch vorsichtig sein und nen anwalt nehmen. Aber im Regelfall ist der Anschlussinhaber hier der vater und dem Fahrlässigkeit nachzuweisen ist fast nicht möglich ( ich verweise hier auf meine obigen postings ). Ausserdem nach 5 Jahren (!!!) hier noch irgendwie beweisen wollen, dass der inhaber zu diesem 5 jahre zurückliegenden zeitpunkt fahrlässig gehandelt hat....also bitte. Mit gesundem Menschenverstand lässt sich das wohl beantworten. Und wie gesagt es ist verjährt, das alleine reicht schon aus. Wer zahlt ist einfach dumm und lässt sich abzocken, genau das steckt nämlich dahinter, nicht mehr. Irgendwelche insolventen Firmen klagen auf 320 tacken, und 100 von 1000 beklagten zahlen. Ui ui ein feines Sümmchen kommt da zusammen, keine schlechte Geschäftsidee oder? Von Wiedergutmachungsforderungen kann da wohl keine rede sein. Einem normalen Menschen sträuben sich da die Nackehaare
 
 
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ArminOne
Alt 06.11.2004, 14:31   #24
Standard

Rammler: Dann nimm bitte mal Stellung zu einem der Dir bekannten Fälle, wo jemand der zahlte, noch weiteren Ärger bekam.
Bitte mit Link, Quellenangabe etc.

Fakt ist doch derzeit, dass wer nicht bezahlt, sich noch Wochen oder gar Monate mit diesem Mist auseinander zu setzen hat und dass der Ausgang jedes Falles explizit verschieden sein kann.
 
 
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El Sparko
Alt 06.11.2004, 14:37   #25
Standard

ich kann analog beim thema inet (wo ich selbst gefaked wurde und nie was von meinem geld gesehen habe...) sagen dass man sogar wenn man zahlt (mir wurde sogar vorgeworfen mich selbst gefaked zu haben... ) nicht ausm schneider is. meine mutter war damals die anschlußinhaberin und sie hat kalte füße bekommen damals und eine dieser "zahlen oder wir verklagen sie"-aufforderungen von crosstelecom bezahlt. danach sollte eigentlich ruhe sein doch schon ein paar monate später kam die nächste gleichlautende forderung. von einer zahlung wollten sie nichts wissen. ich würde allen "opfern" von midray also raten auf neue post im neuen jahr zu warten (wenn die verjährung zum jahresende stimmen sollte), oder zumindest auf ein einschreiben zu warten. solange die briefe ohne einschreiben schicken is noch garnix passiert...
 
 
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Mein Fall Debitel ... bitte lesen!! Fivemiles Im Namen des Gesetzes 15 22.07.2004 12:35
vor 5 jahren Debitel Gefaked Dark Im Namen des Gesetzes 13 04.06.2004 12:27
Debitel und Planet Interkom !!?? Cloudy Im Namen des Gesetzes 2 23.05.2001 11:20


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