Hallo, ich habe heute den ersten Midway-Brief erhalten mit einer Forderung von 114,15 € und habe ganze 2 Wochen Zeit zu bezahlen. Im Gegenatz zu den Briefen, die ich hier im Forum gelesen habe (
http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige1.jpg und
http://mitglied.lycos.de/DasByteX/Anzeige2.jpg ) ist bei mir auf der Rückseite ein Absatz hinzugekommen, der die Verjährung betrifft:
ZIVILRECHTLICHE VERJÄHRUNG
"Gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen beginnt die verjährung mit Kenntnis vom schädigenden Ereignis und von der Person des Schulders an zu laufen.
Die Midray GmbH hat nachweisbar erst im Jahr 2004 Kenntnis erhalten von den zur Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche notwendigen Personendaten; Ihre schon im Jahre 1999 bekannte Rufnummer reicht für die zum Beginn der Verjährungsfrist notwendigen Kenntnis nicht aus. Die von uns geltend gemachten Forderungen sind somit bis dato nicht verjährt."
Tjo, das ändert meiner Meinung nach doch einiges, ich denke dran zu bezahlen und nicht abzuwarten bis irgendwann das Einschreiben kommt und die geforderte Summe weitaus höher ist. Anbei war eine Verbindungsübersicht, wo meine eigenene MSN aufgeführt war, obwohl von Beginn an seitens der Telekom Rufnummerunterdrückung für den Anschluss geschaltet ist. Sich da rauszureden, halte ich für schwierig bis unmöglich, ggf ermutigen mich aber neue Erfahrungsberichte, den Brief doch erst einmal zu ignorieren.
mfg...