@ RaiausderDose:
Strafrechtlich kassiert Vater Staat. Zivilrechtlich kassiert midray/debitel. Das sind zwei paar schuhe.
Zur Hausdurchsuchung: Die muss der Staatsanwalt genehmigen, wenn er das macht hast du eh schon ein problem, weil er dann wohl auch gleich ein Verfahren strafrechtlicher Art gegen dich eröffnen wird. Aber wie gesagt, nach 5 Jahren finden die keine Einwahldaten mehr die für den Fall relevant sind, deswegen wäre die Anordnung einer Hausdurchsuchung mit der Begründung, dass sie zur Beweissicherung der Fakerei dient unrechtens, also wirds auch kein Staatsanwalt beantragen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, also bau lieber mal die ein oder andere Platte aus und lass die Rohlinge verschwinden ( in der garage oder so ) bis es ausgestanden ist, so hab ichs damals auch gemacht
@ Pred : Der Rechtsschutz zahlt in deinem fall nicht, da Betrug eine Vorsatz Tat ist. Aber ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Wenn du da zu nem Experten gehst ( wie gesagt nicht grade zu nem Scheidungsanwalt ), dann schaut der sich die Sache kurz an und sagt dir innerhalb von ein paar Minuten was Sache ist