Soooo.. muss erst mal Luft holen.
Ich hab mich jetzt den ganzen Nachmittag schlau (?) gemacht, was die aktuelle Rechtslage angeht.
1) Strafrecht
[1] [2] [3] [4] [5] [6]
Verjährung tritt im Strafrecht 3 Jahre nach Vollendung der Tat ein, also irgendwann im August 2002. Unterbrochen wird die Verjährung nur, wenn ein Verfahren eingeleitet wird und die betroffene Person (= Angeklagter) davon in Kenntnis gesetzt wird.
2) Zivilrecht
[1] [6]
Hier ist das mit der Verjährung etwas komplizierter. Nach meiner Auffassung tritt die Verjährung ein, sobald der Gläubiger Kenntnis um seinen Schuldner erlangt. Die Verjährung wird erst durch einen gerichtlichen Mahnbescheid unterbrochen und nicht bereits durch eine Mahnung des Gläubigers.
Damit sind wir beim Knackpunkt: Wann hat Midray/Debitel die Telefonnummern/Adressdaten von der Staatsanwaltschaft erhalten?
Ich für meinen Teil werde auf jedenfall morgen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anrufen und versuchen etwas Genaueres in Erfahrung zu bringen.
Die beiden oben genannten Szenarien sind übrigens auf meinem Mist gewachsen, nachdem ich mir die entsprechenden Paragraphen auf jusline.de zu Gemüte geführt habe (bitte unbedingt zw. Straf- und Zivilrecht unterscheiden), ausserdem habe ich noch auf Wikipedia zum Thema Verjährung nachgelesen.
Der Artikel zum Thema Datenspeicherung/-veränderung und -nutzung ist mir gänzlich unverständlich, vielleicht kann einer von euch was damit anfangen, ob man Midray/Debitel daraus einen Strick drehen könnte.
[7]
Gibt es einen ähnlichen Paragraphen 153 aus der StPO für das Zivilrecht?
[8] [9]
Das Schuldrecht samt Verjährung wurde 2002 reformiert, inwieweit das unsere Angelegenheit betrifft, kann wohl nur ein Anwalt endgültig klären.
Womit wir beim letzten Punkt sind:
Da das Verfahren gegen meinen Vater läuft (er ist zumindest der Anschlußinhaber) kann ich als Student wohl nicht auf Gerichtskostenbeihilfe hoffen. Weiß jemand einen Anwalt der günstige(!) Erstberatung anbietet? Die Rechtsschutzversicherung von meinem Vater deckt das anscheinend nicht und 50-60€ sind ein ganz schöner Batzen zu dem bereits vorhandenen Betrag.
Eines würde mich noch interessieren:
Haben hier bereits alle Anfang des Jahres begriffen, dass strafrechtlich zwar nichts mehr passieren kann, zivilrechtlich aber sehr wohl und deshalb bezahlt? Bin ich der einzige D***, der dem Irrglauben aufgesessen ist, dass die auch Zivilrechtlich nichts mehr können, bzw. den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht garnicht begriffen hat?
[1]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=1&paid=195
[2]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...awid=3&paid=78
[3]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=3&paid=78a
[4]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=3&paid=78b
[5]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=3&paid=78c
[6]
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
[7]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...id=126&paid=10
[8]
http://www.jusline.de/index.php?cpid...id=56&paid=153
[9]
http://de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt