Ich denke auch, dass das Strafrechtlich 100pro durch is. 6 Jahre, das ist ein Jahr über der ges. Verjährungsfrist! Da kommt nix mehr ... auch keine Durchsuchung - welcher Richter glaubt denn heute noch, dass irgendjemand noch Festplatten von '99 hat, auf denen man noch IRGENDWAS von damals findet - Browsercache? Alte DFÜ-Verbindungen? LOL!

Zivilrechtlich sieht das ganze aber vielleicht anders aus, keine Ahnung, aber im Zivilrecht kann dir fast jeder ans Bein pissen, wenn er genug Kohle für nen ordentlichen Anwalt und nen längeren Prosess (bzw. Prozesse) hat - man kennt das ja, solche Verfahren ziehen sich manchmal über Jahre ...
Allerdings, was mir noch eingefallen ist: Wenn ich mich recht erinnere, war das 1999 doch eh fraglich, ob solcherlei Abschlüsse übers Netz überhaupt vertraglich OK sind. Keine Unterschrift, keine Vertragskopien per Post - war das bei Debi(l)tel nicht sogar so, dass man nichtmal ne eMail-Bestätigung zur Anmeldung abschicken musste? Und eMail als Unterschrift galt damals ja auch noch nicht, glaube ich. Kann mich leider nicht mehr recht daran erinnern. Man musste aber auf jeden fall kein Progamm anders benutzen als vorgesehen, Daten eintragen und OK klicken - fertig war der Fake (die müssen echt naiv gewesen sein, die Entwickler von dem Schrott damals). Jedenfalls gäb's da nur was wegen Betrug(sversuch), wenn man vorsätzlich falsche Daten eingetragen hat - und das wäre ja wieder Strafrechtlich - aber 1999, also verjährt! Die AGBs braucht man nicht einhalten, weil - wo kein (ordentlicher) Vertrag, da keine AGBs.
Ich denke also, dass man da sogar zivilrechtlich präsidentsmäßig was machen könnte, wenn, ja wenn man sich einen entsprechend findigen Anwalt leisten kann ...
Ich denke aber nicht, dass die jetzt jeden Einzelfall auch zivil vor Gericht durchboxen bis zum geht nicht mehr. Für effektiv einpaar hundert Euro?
Also ich hab mich entschlossen MidRay und alles was da sonst noch kommen mag locker zu ignorieren.