soweit ich mich erinnere ist das Problem gewesen das DAMALS noch eine längere Betrugsfrist war ( 5jahre teilweise wurde von 30jahren geredet kommt immer drauf an als was du angeklagt wurdest, i.d.R Computer Betrug).
Dann wurde 2001 oderso das ganze auf 4 Jahre ( lange, Handwerker usw) und 3 Jahre ( kurze ) geändert.
2 Jahre stimmt glaube ich nur soweit das das Jahr IMMER abgeschlossen sein muss -> somit 3 Jahre....kein Plan hatten wir alles mal weiter vorne oder im Xcross Beitrag stehen.
Der scheiss ist halt das unsere Tat sich über eine Alte und eine Neue Version eines Gesetztextes erstreckt, und wir haben schon damals gesagt das viel Leute viel behaupten können solange nicht mal ein Richter ein Machtwort spricht ist alles bischen wischi waschi.
Soweit ich mich erinnere ist man mit 5 Jahren auf jedenfall sicher und das trifft ja auf alle zu. Wie gesagt weiter vorne oder bei Xcross schaun da stehts damals war ich noch up to date
