Da sich die Profis hier stark zurückhalten in letzter Zeit, versuche ich mal eine Erklärung.
Es gibts doch zwei Arten von Strafverfahren ... zivilrechtlich und strafrechtliches.
Deine Korrespondenz mit Debitel bezüglich Schadensersatz erfolgt ausschließlich auf der zivilrechtlichen Ebene. Zahlst Du den von Debitel geforderten Betrag, nehmen die ihre zivilrechtliche Klage zurück. Ist die Sache erst mal beim Staatsanwalt, wird also
strafrechtlich verfolgt, kannst Du, neben der Schadensersatzforderung von Debitel, vom Gericht noch zu einer Geldstrafe verurteilt werden ... eben als
Strafe für das Begehen einer Straftat.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es gängige Praxis ist, beim Begleichen der Ansprüche des Klägers, auch die strafrechtliche Sachen fallen zu lassen. Heutzutage ist ja jeder überarbeitet...
Meiner Einschätzung nach hat Dich Debitel mit der Zahlung der (zivilrechtlichen) Schadensersatzforderung nach 5 Jahren drangekriegt, da nach Zivilrecht die Tat nach 3 Jahren verjährt sein müsste. Sollte Dir aber jetzt egal sein, ist ja jetzt vom Tisch...
Wegen der zweiten Seite mit der erneuten Fakerei etc. würde ich mal hier schauen (
http://www.dasoertliche.de/ , auf Rückwärtssuche klicken ) ob Du da den Anschlußinhaber rausfinden kannst. Vieleicht kannst Dir dann schon mal nen Reim draufmachen.
Leider geht aus Deinen beiden Zitaten von der 2. Seite nicht hervor, ob Dir wieder eine neue Sfraftat oder die alte zur Last gelegt wird, auch nicht ob Du noch mal Zahlen sollst, etc...
Unabhängig davon würde ich aber auf jeden Fall mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachhaken, was es damit auf sich hat.